Brüssel lehnt Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag ab
Die EU-Kommission kritisiert den Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrags von 15 Bundesländern und verlangt Nachbesserungen. Sonst droht den Ländern ein Vertragsverletzungsverfahren und eine mögliche Klage der Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof.
Die EU-Kommission kritisiert den Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrags von 15 Bundesländern und verlangt Nachbesserungen. Sonst droht den Ländern ein Vertragsverletzungsverfahren und eine mögliche Klage der Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof.
Die EU-Kommission hat eine sogenannte "Detailed Opinion" zum Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrags vorgelegt. Sie äußert darin Bedenken über die Vereinbarkeit des aktuellen Entwurfs von 15 Bundesländern mit Europarecht. Wird der Vertragsentwurf nicht grundlegend geändert, steht den Ländern ein Vertragsverletzungsverfahren und eine mögliche Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ins Haus. Deutschland habe nun bis zum 18. August Zeit, die Vorschläge zu überarbeiten, sagte ein Sprecher der EU-Kommission.
Die Ländern wollen ab 2012 zeitlich befristet sieben bundesweite Lizenzen vergeben und den Sportwettenmarkt somit für private Anbieter teilweise öffnen. Zudem planen sie, eine gesonderte Konzessionsabgabe von 16,66 Prozent zusätzlich zur normalen Umsatzsteuer zu erheben.
Martin Cruddace, Rechtsvorstand des privaten Glücksspielanbieters Betfair, erklärte: "Es ist offensichtlich, dass die Vorschläge der deutschen Bundesländer wettbewerbsverhindernd und europarechtswidrig sind. Wir sind erfreut, dass die Europäische Kommission diese Meinung teilt. Obwohl die Bundesländer behaupten, dass sie den Markt für Sportwetten öffnen wollen, enthält der aktuelle Vertragsentwurf protektionistische Maßnahmen, die dazu dienen, privaten Wettanbietern den Zugang zum Markt zu verweigern. Wir erwarten nun eine grundlegende Änderung des Gesetzesentwurfs, die tatsächlich Wettbewerb ermöglicht und hohe Verbraucherschutzstandards etabliert."
Nach einer dreimonatigen Konsultationsphase erklärte die Brüsseler Behörde am Dienstag, dass der Glücksspielstaatsvertrag das Urteil des EuGH vom September berücksichtigen müsse. Dieses hatte das staatliche Lotteriemonopol gekippt (EURACTIV.de vom 8. September 2010). Deutschland hatte das Monopol damit verteidigt, dass der Staat Spielsucht und Manipulation verhindern müsse. Die Länder müssen nun den Ende 2011 auslaufenden Glücksspielstaatsvertrag neu fassen.
Die European Gaming and Betting Association (EGBA) erklärte, dass die deutschen Vorschläge Wettbewerber ausschließen würden. "Diese Bestimmungen schlagen den europäischen Anbietern die Tür vor der Nase zu und weiten in Wirklichkeit nur das Monopol auf den Online-Markt aus", so EGBA-Generalsekretärin Sigrid Ligné.
Deutschland darf der Kommission zufolge Regeln nicht in Kraft setzen, die auf ein Verbot von Glücksspielen im Internet hinausgelaufen wären. Nach Ansicht von Simon Whittington, Analyst der schweizerischen Bank UBS, wird damit die Schließung dieses Marktes in Deutschland unwahrscheinlicher. "Die Anbieter werden in Deutschland weiter handeln, auch wenn es Unsicherheiten in der Gesetzgebung gibt." Die Entscheidung der EU-Kommission stütze aber eindeutig die Argumente der Anbieter.
EURACTIV/dto
Ein englischsprachiger Beitrag zu diesem Thema erschien auf EURACTIV.com.
Ein französischsprachiger Beitrag zu diesem Thema erschien auf EURACTIV.com/fr.
Links
Dokumente
EGBA: Online gaming and betting: proposed new law in Germany criticised by the European Commission (19. Juli 2011)
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