Der neue Stabilitätspakt - "Tiger ohne Biss"
Sollten die Reformen des Stabilitätspaktes wie derzeit geplant umgesetzt werden, bleibt er ein Tiger ohne Biss, so die CEP-Experten Jessica Koch und Matthias Kullas in einer Analyse auf EURACTIV.de. Deutschland sei gut beraten, auf die Marktmechanismen zu setzen.
Sollten die Reformen des Stabilitätspaktes wie derzeit geplant umgesetzt werden, bleibt er ein Tiger ohne Biss, so die CEP-Experten Jessica Koch und Matthias Kullas in einer Analyse auf EURACTIV.de. Deutschland sei gut beraten, auf die Marktmechanismen zu setzen.
DIE AUTOREN
Dr. Jessica Koch und Matthias Kullas sind wissenschaftliche Referenten des Centrums für Europäische Politik (CEP), Freiburg. Bei der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts wären aus CEP-Sicht fünf "harte" Vorgaben zu beachten, um Haushaltsschieflagen effektiv zu bekämpfen, wie Koch und Kullas jüngst in einer Analyse darstellten.
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Die Ergebnisse des EU-Gipfels vom 28. Oktober sind wenig überraschend. Schließlich haben sich Bundeskanzlerin Merkel und der französische Präsident Sarkozy bereits im Vorfeld in zentralen Punkten verständigt und dies auch unmissverständlich mitgeteilt. Sowohl die französische als auch die deutsche Seite konnten auf dem EU-Gipfel jeweils eine zentrale Forderung durchsetzen: So werden Sanktionen auch weiterhin nicht automatisch ausgelöst, was die Franzosen verhindern wollten. Gleichzeitig wird der von Deutschland geforderte Krisenmechanismus auf den Weg gebracht, der sicherstellen soll, dass private Kapitalgeber zukünftig das Insolvenzrisiko eines Mitgliedstaats bei der Kreditvergabe einpreisen.
Wie verhält sich das EU-Parlament?
Wie die Beschlüsse des Europäischen Rats tatsächlich umgesetzt werden, ist allerdings noch unklar. Spannend wird insbesondere sein, mit welchem Effekt sich das Europäische Parlament in den Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu Wort melden wird. Auch ist unklar, ob und wie sich die deutsche Forderung nach einem Krisenmechanismus unter Änderung des EU-Vertragsrechts durchsetzen kann. Dies wird sich frühestens beim Gipfel Mitte Dezember dieses Jahres zeigen. Auf absehbare Zeit nicht durchsetzen konnte sich die deutsche Forderung nach einem Stimmrechtsentzug als zusätzliche Sanktion im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Der massive Widerstand zahlreicher Mitgliedsstaaten zeigt jedoch, dass es sich hierbei um ein wirkungsvolles Sanktionsinstrument handeln könnte, da es politischen Druck erzeugt.
Stimmrechtsentzug ist zweitrangig
Die abschreckende Wirkung einer Sanktion hängt allerdings noch davon ab, wie wahrscheinlich deren Anwendung ist. Da es nach Absprache der Mitgliedsstaaten auf dem Europäischen Rat auch künftig keinen Sanktionsautomatismus im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakt geben wird und weiterhin politische Absprachen unter Defizitsündern möglich bleiben, ist zu vermuten, dass Sanktionen wie bislang nicht zum Einsatz kommen werden. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die Entscheidung gegen einen Stimmrechtsentzug zweitrangig ist. Alles in allem zeigt sich, dass die bisherigen Schwachstellen des Pakts durch die Vorschläge der Task Force, die vom Europäischen Rat gebilligt wurden, nicht ausreichend korrigiert werden. Sollten die Reformen so umgesetzt werden, wird der Stabilitäts- und Wachstumspakt weiterhin ein Tiger ohne Biss bleiben.
Der Markt sorgt für Disziplin
Dennoch gibt es Hoffnung, dass sich eine Euro-Krise nicht wiederholt. Hierfür ist es wichtig, den Markt in seiner Koordinierungsfunktion zu stärken. Denn in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass steigende Zinsen für Staatsanleihen ein wirkungsvolles Instrument zur Disziplinierung darstellten. So hat Griechenland erst dann ernsthafte Sparanstrengungen unternommen, als der Markt das Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit des griechischen Staates verloren hatte. Was mehrjährige politische Bemühungen nicht erreicht haben, hat der Markt innerhalb weniger Monate geschafft. Genau darauf zielt der von Deutschland favorisierte Krisenmechanismus. Er soll durch eine Beteiligung der Kapitalgeber bei einer staatlichen Insolvenz sicherstellen, dass hochverschuldete Mitgliedstaaten deutliche Risikoaufschläge für ihre Staatsanleihen zahlen müssen. Es bleibt daher zu hoffen, dass sich die Mitgliedstaaten auf einen Krisenmechanismus verständigen, der den Marktmechanismen freie Hand lässt.
Nationales Politikversagen
Hoffnungsvoll stimmt auch die vom Europäischen Rat beschlossene Vorgabe, dass die Mitgliedsstaaten nationale Gesetze – ähnlich der deutschen Schuldenbremse – erlassen sollen, die ein notwendiges Maß an Haushaltsdisziplin sicherstellen. Dies ist zweckmäßig, da es sich bei der ausufernden Verschuldung zahlreicher Mitgliedstaaten in erster Linie um nationales Politikversagen handelt. Daher sollte dieses Problem auch auf derselben Ebene gelöst werden. Hierfür ist jedoch notwendig, dass es sich bei den nationalen Vorgaben um bindende Regeln handelt, die keine Schlupflöcher enthalten. Hier kann jeder Mitgliedstaat zeigen, wie wichtig ihm eine solide Fiskalpolitik und ein stabiler Euro sind.
Links
Mehr zum Thema
EURACTIV.de: Deutschland und Frankreich als Schrittmacher Europas? (2. November 2010)
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EURACTIV.de: EWF – Europa zwischen Solidität und Solidarität? (6. Mai 2010)
Dokumente / Informationen
Europäischer Rat: Europäischer Rat 28-29. Oktober. Schlussfolgerungen (29. Oktober 2010)
Europäischer Rat: Remarks by Herman VAN ROMPUY President of the European Council at the press conference following the meeting of Heads of State or Government (29. Oktober 2010)
Franco-German Declaration: Statement for the France-Germany-Russia Summit Deauville (18. Oktober 2010)
Gros/Mayer: How to deal with sovereign default in Europe: Towards a Euro(pean) Monetary Fund, CEPS Policy Brief No. 202/February 2010. Vgl. dazu Häde, Legal evaluation of a European Monetary Fund.
Dokumente zu den Rettungsschirmen
Rat: Pressemitteilung zur außerordentlichen Sitzung der EU-Finanzminister (10. Mai 2010)
Rat: Verordnung 407/2010 zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (11. Mai 2010)
European Financial Stability Facility / EFSF: Internetseite
Finanzministerium: European Financial Stability Facility (EFSF)-Rahmenvertrag (7. Juni 2010)
Bundestag: Entwurf eines Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus. Drucksache 17/1685 "(11. Mai 2010)
BVerfG: Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt keine verfassungsrechtlich zu beanstandende Kompetenzüberschreitung dar (26. August 2010)
BVerfG: "Lissabon"-Urteil (30. Juni 2009)
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Perter Gauweiler: Pressemitteilung zur Verfassungsbeschwerde gegen den Euro-Stabilisierungsmechanismus (21. Mai 2010)
CEP: Euro-Rettungsschirm bricht EU-Recht und deutsches Verfassungsrecht. Studie. Von Dr. Thiemo-Marcell Jeck . (5. Juli 2010)