Deutsche Ratspräsidentschaft: Neuer Vorstoß für Anti-Rassismus-Gesetz [DE]
Der deutsche EU-Ratsvorsitz hat angekündigt, die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Europa wieder auf die Tagesordnung setzen zu wollen.
Der deutsche EU-Ratsvorsitz hat angekündigt, die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Europa wieder auf die Tagesordnung setzen zu wollen.
Die deutsche Ratspräsidentschaft hat am 29. Januar 2007 angekündigt, die Verhandlungen über den Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, die 2005 auf Eis gelegt wurden, wiederzubeleben.
Die damalige luxemburgische Ratspräsidentschaft hatte bereits beinah einen Kompromiss erreicht. Ziel der deutschen Präsidentschaft ist es, ein Mindestmaß an Harmonisierung der Vorschriften über strafrechtliche Folgen für rassistische und fremdenfeindliche Äußerungen zu erreichen.
In der Erklärung „Rassismus und Fremdenfeindlichkeit europaweit ächten“ auf der Internetseite der deutschen Ratspräsidentschaft werden die Pläne, folgende rassistische und fremdenfeindliche Äußerungen unter Strafe zu stellen, erläutert:
- Der öffentliche Aufruf zu Gewalt und Hass aus rassistischen oder fremdenfeindlichen Gründen;
- Rassistische oder fremdenfeindliche Aufstachelung;
- Das Leugnen oder Verharmlosen von Völkermord.
Die Mindesthöchststrafe für derartige Handlungen soll zwischen 1-3 Jahren betragen. Die Mitgliedstaaten sollen die Möglichkeit haben, die Strafbarkeit davon abhängig zu machen, dass ein nationales oder internationales Gericht festgestellt hat, „dass es sich um bei einem konkret in Rede stehenden historischen Ereignis um einen Völkermord, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder ein Kriegsverbrechen handelt.“
Der Rahmenbeschluss soll ebenfalls vorschreiben, „dass rassistische und fremdenfeindliche Beweggründe bei anderen Straftaten (z.B. Körperverletzung) als erschwerender Umstand gelten oder dass solche Beweggründe bei der Festlegung des Strafmaßes durch die Gerichte berücksichtigt werden können.“
„Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hat sich – auch mit Blick auf die besondere historische Verpflichtung Deutschlands – entschieden, die europaweite Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit wieder auf die politische Agenda zu setzen“, so die Pressemitteilung der Präsidentschaft.
Jedoch werde der Rahmenbeschluss nicht darauf abzielen, „bestimmte Symbole wie Hakenkreuze zu verbieten“, da der Widerstand gegen ein solches Verbot seitens Ländern wie Ungarn, Dänemark, Italien und Großbritannien 2005 dazu beigetragen hatte, dass die Gespräche über EU-Vorschriften über Rassismus und Fremdenfeindlichkeit auf Eis gelegt wurden.