Diskriminierung von Homosexuellen: Deutschland soll aktiver werden [DE]
Weil die Regierung in Berlin es versäumt hat, Bestimmungen zur Gleichbehandlung homosexueller Partnerschaften gemäß den EU-Richtlinien in diesem Bereich einzuführen, ist ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet worden.
Weil die Regierung in Berlin es versäumt hat, Bestimmungen zur Gleichbehandlung homosexueller Partnerschaften gemäß den EU-Richtlinien in diesem Bereich einzuführen, ist ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet worden.
Vladimír Špidla, der EU-Kommissar für Beschäftigung, soziale Angelegenheit und Chancengleichheit, hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und elf andere Mitgliedstaaten eingeleitet, weil sie die EU-Gesetzgebung zur Chancengleichheit nicht korrekt umgesetzt haben sollen.
In einem elfseitigen Brief an die deutsche Regierung vom 31. Januar 2008 forderte der Kommissar höhere Standards in Bezug auf folgende Aspekte:
- besserer Arbeitsschutz für Menschen mit Behinderung;
- Haftung von Arbeitgebern in Fällen der Diskriminierung. Deutsche Arbeitgeber müssen in weniger als zehn Prozent aller Fälle für Schäden, die den Arbeitnehmern durch Ungleichbehandlung zugefügt wurden, aufkommen.
- Besondere Rechte für religiöse Gemeinschaften. Kirchen können momentan nur darauf bestehen, Angestellte ihrer eigenen religiösen Gemeinschaft zu beschäftigen.
- Gleiche Rechte für homosexuelle Lebensgemeinschaften. Die eingetragene Lebensgemeinschaft, die Schwule und Lesben eingehen können, verleiht nicht die gleichen Rechte wie eine Heirat, die heterosexuellen Paaren vorbehalten bleibt. Beispielsweise verleiht es Beamten keinen Anspruch auf eine höhere Bezahlung wie dies bei heterosexuellen Ehepaaren der Fall ist. Menschen, die in einer solchen Partnerschaft leben, sind nicht berechtigt, einen Teil der Rente ihres Partners zu beziehen, wenn er oder sie gestorben ist.
Alle vier Punkte sind im Kreise der Christdemokraten (CDU) und besonders bei ihrem bayerischen Zweig, der Christlich-Sozialen Union (CSU), umstritten. Die Fraktion, die aus den beiden Parteien besteht (CDU-CSU), ist der größere Partner in der Großen Koalition von Angela Merkel.
Die Antidiskriminierungsgesetzgebung berührt das empfindliche Gleichgewicht von Merkels Koalition. Die Sozialdemokraten und der soziale Flügel von Merkels CDU sprechen sich beide für strengere Standards aus, während diejenigen in der CDU, die vor allem unternehmerische Interessen unterstützen, gegen weitere Verpflichtungen für Arbeitgeber und höhere Risiken in Falle von Verletzungsverfahren sind.
Die CSU wehrt sich dagegen, die Privilegien der christlichen Kirchen in Frage zu stellen. Hierzu gehören die Erhebung von Steuern, von der andere religiöse Gemeinschaften – einschließlich der mehr als drei Millionen Muslime – nicht profitieren. Für viele Christdemokraten geht die bestehende deutsche Gesetzgebung zur Antidiskriminierung bereits zu weit.