Droht ein europäischer Gesundheitstourismus?

Das EU-Parlament will Patientenrechte stärken. In Zukunft soll es einfacher sein, in einem anderen EU-Land zum Arzt zu gehen. Während Kritiker einen "Gesundheitstourismus" befürchten, begrüßt die EU-Abgeordnete Dagmar Roth-Behrendt den Vorschlag. Sie fordert die Mitgliedsstaaten auf, "über den Tellerrand zu denken".

In Zukunft sollen EU-Bürger im europäischen Ausland einfacher Behandlungen in Anspruch nehmen können. Foto: dpa
In Zukunft sollen EU-Bürger im europäischen Ausland einfacher Behandlungen in Anspruch nehmen können. Foto: dpa

Das EU-Parlament will Patientenrechte stärken. In Zukunft soll es einfacher sein, in einem anderen EU-Land zum Arzt zu gehen. Während Kritiker einen „Gesundheitstourismus“ befürchten, begrüßt die EU-Abgeordnete Dagmar Roth-Behrendt den Vorschlag. Sie fordert die Mitgliedsstaaten auf, „über den Tellerrand zu denken“.

EU-Bürger sollen Arztkosten im europäischen Ausland künftig nicht mehr im Voraus bezahlen müssen. Stattdessen sollen die Kosten zwischen den Regierungen verrechnet werden. Patienten müssen sich die Behandlung auch nicht mehr genehmigen lassen: Die Mitgliedsstaaten sollen anhand objektiver Kriterien begründen, warum sie die Behandlung verweigern.

Der Gesundheitsausschuss des EU-Parlaments hat am Mittwoch (27. Oktober) in zweiter Lesung einen entsprechenden Richtlinienentwurf bekräftigt. Die Parlamentarier verabschiedeten den Entwurf mit breiter Mehrheit. Dagmar Roth-Behrendt, Gesundheitsexpertin der sozialdemokratischen Fraktion, begrüßte das Ergebnis: "Endlich wird im europäischen Binnenmarkt auch für Kranke der Weg frei gemacht."

Rechtssicherheit für Patienten

"Das EU-Parlament will europäischen Patienten Rechtssicherheit verschaffen, indem es klar definiert, wann ein Mitgliedsstaat die Kosten einer Behandlung erstatten muss und wann nicht", zeigte sich auch die französische EU-Abgeordnete Françoise Grossetête (EVP) erfreut.

Ab 2012 sollen Ärzte grenzüberschreitend Patientenakten elektronisch austauschen können. Außerdem sollen Patienten, die an seltenen Krankheiten leiden, das Recht haben, in einem anderen Mitgliedsstaat behandelt zu werden, wenn das in ihrem eigenen Land nicht möglich ist. Das gilt aber nur, wenn ihr nationales Gesundheitssystem die Kosten für die Behandlung erstattet.

Angst vor "Gesundheitstourismus"

Die Richtlinie kann nur in Kraft treten, wenn der Ministerrat ihr zustimmt. Einige Mitgliedsstaaten haben bereits Widerstand angekündigt. Vor allem Staaten mit einem umfangreichen Gesundheitssystem befürchten einen europäischen "Gesundheitstourismus". Das EU-Parlament hält das für unbegründet.

Roth-Behrendt forderte in den Verhandlungen mit dem Ministerrat eine "Balance zwischen den Patientenrechten und der Organisierbarkeit der Gesundheitssysteme". Deren "Funktionieren und Finanzierbarkeit müssen gewährleistet bleiben".

"Denken über den Tellerrand"

Dazu sei "Patientenorientierung, Flexibilität und Denken über den Tellerrand gefragt". Die EU-Abgeordnete gab sich optimistisch, dass dies den Mitgliedsstaaten gelinge.

Die EU möchte Patienten besser über ihre Rechte im europäischen Ausland informieren. Zu diesem Zweck richtet sie eine Internetseite, eine Gratis-Telefonhotline und 500 Info-Büros in den 27 Mitgliedsländern ein.

hme

Links

EURACTIV.de: Dalli: "eHealth ist keine Science Fiction" (22. Oktober 2010)

EU-Parlament: Bessere Patientenrechte für Europas Bürger (27. Oktober 2010)

EU-Kommission:
Proposal for a directive on cross-border health (2. Juli 2008)