Energiebinnenmarkt: Brüssel drängt auf Umsetzung

Die Kommission fordert 20 Mitgliedstaaten zur unverzüglichen Umsetzung von Binnenmarktvorschriften auf. Speziell die Stromnetze bleiben ein Problem. Es mangelt an Transparenz, Kapazitäten und grenzüberschreitender Koordinierung. Auch Deutschland steht am Pranger.

Energiepolitik und Energiehandel zwischen Himmel und Erde. Foto: dpa.
Energiepolitik und Energiehandel zwischen Himmel und Erde. Foto: dpa.

Die Kommission fordert 20 Mitgliedstaaten zur unverzüglichen Umsetzung von Binnenmarktvorschriften auf. Speziell die Stromnetze bleiben ein Problem. Es mangelt an Transparenz, Kapazitäten und grenzüberschreitender Koordinierung. Auch Deutschland steht am Pranger.

Die EU-Kommission richtet 35 getrennte Aufforderungen an 20 Mitgliedstaaten, EU-Vorschriften zur Schaffung eines Erdgas- und Elektrizitätsbinnenmarkts in allen Aspekten umzusetzen und anzuwenden.

Die Vorschriften sollen die Kapazität und Transparenz der Erdgas- und Elektrizitätsmärkte steigern. Ein reibungslos funktionierender, gut regulierter und transparenter Verbundmarkt mit Marktpreissignalen sei Grundvoraussetzung für Wettbewerb und Versorgungssicherheit, heißt es in einer Erklärung. Dieser stehe allen Lieferanten offen – insbesondere kleinen Anbietern und Unternehmen, die in erneuerbare Energiequellen investieren. Ein solcher Markt werde der EU helfen, sich von der Wirtschaftskrise zu erholen.

Deutsche Netzbetreiber sollen transparenter agieren

Gegen Deutschland läuft bereits ein Verfahren wegen der Verletzung von Strom- und Gasverordnungen.

Im Stromsektor gelten die größten Bedenken dem Netz. Die Netzüberlastung werde nicht im Einklang mit der entsprechenden Verordnung gemanagt. Es gebe noch keine koordinierte Methode für das Engpassmanagement. Außerdem respektierten die Übertragungsnetzbetreiber (Transmission System Operator / TSO) nicht vollständig die Transparenzpflichten (z. B. der Verpflichtung zur Veröffentlichung aller relevanten Daten über den grenzüberschreitenden Handel).

Im Gassektor bemängelt die Kommission, dass die deutschen Behörden relevante Punkte des Netzes nicht genehmigt haben.

Kommission hadert mit dem Netzbetrieb

Die betroffenen Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit, auf die Aufforderungen zu reagieren, die in Form der "mit Gründen versehenen Stellungnahme" des Vertrags­verletzungs­verfahrens der EU ergangen sind.Sollten sie nicht zufriedenstellend antworten, droht ein Verfahren vor dem EuGH.

Die festgestellten Verstöße der 20 Länder betreffen im Wesentlichen:

– die unzureichende Informationsvergabe der Netzbetreiber, was Versorgern den Zugang zu den Netzen erschwert.

– die unzulängliche Zuweisung von Netzkapazitäten

–  den Mangel an grenzüberschreitender Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen Stromnetzbetreibern und Behörden. Damit fehle eine wichtige Voraussetzung, um das bestehende Netz bestmöglich auf den regionalen und europäischen Bedarf abzustimmen. 

– den Mangel an angemessenen Schlichtungsverfahren für Verbraucher.  Alle Bürgern soll ein hoher Grad an Verbraucherschutz geboten werden. Das Fehlen transparenter, einfacher und kostengünstiger Verfahren für die Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden kann dazu führen, dass Verbraucher wenig geneigt sind, die Vorteile des Binnenmarkts in Anspruch zu nehmen.

Hintergrund

Die festgestellten Verstöße betreffen die Missachtung rechtlicher Verpflichtungen, die den Mitgliedstaaten aus den folgenden beiden Verordnungen erwachsen:

– Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel (1. Juli 2004)

– Verordnung (EG) Nr. 1775/2005 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen.

Die Verordnungen zielen darauf ab, Dritten einen "nichtdiskriminierenden Zugang" zu den Strom- und Gasnetzen zu garantieren. Die Betreiber der Übertragungsnetze müssen Informationen über Verfügbarkeit und Kapazität der Netze zu veröffentlichen und dem Markt die größtmögliche Kapazität zur Verfügung zu stellen. Zudem müssen die Mitgliedstaaten Regeln für Sanktionen bei Verstößen gegen Bestimmungen der Verordnung festlegen.

Zu weiteren Informationen über die Lage in einzelnen Mitgliedstaaten, siehe MEMO/10/275.

awr

Links

EU-Kommission: Energiepolitik: Kommission fordert 20 Mitgliedstaaten zur unverzüglichen Umsetzung und Anwendung von Binnenmarktvorschriften auf (24. Juni 2010)

EU-Kommission: Energy: Commission requests 20 Member States to implement and apply Single Market rules without delay – country fact sheets (24. Juni 2010)

EU-Kommission: Energie