Energieeffizienz durch Marktkräfte

Mit der "Energiestrategie 2020" will die EU-Kommission den europäischen Energiebinnenmarkt endlich verwirklichen. Götz Reichert und Jan S. Voßwinkel vom Centrum für Europäische Politik begrüßen den Vorstoß, bleiben aber skeptisch: Energieeffizienz sollte nicht durch politische Regulierung, sondern durch Marktkräfte verwirklicht werden.

EU-Kommissar Günther Oettinger stellte vergangene Woche die „Energiestrategie 2020“ vor. Kann Energieeffizienz durch politische Beschlüsse erreicht werden? Foto: dpa
EU-Kommissar Günther Oettinger stellte vergangene Woche die "Energiestrategie 2020" vor. Kann Energieeffizienz durch politische Beschlüsse erreicht werden? Foto: dpa

Mit der „Energiestrategie 2020“ will die EU-Kommission den europäischen Energiebinnenmarkt endlich verwirklichen. Götz Reichert und Jan S. Voßwinkel vom Centrum für Europäische Politik begrüßen den Vorstoß, bleiben aber skeptisch: Energieeffizienz sollte nicht durch politische Regulierung, sondern durch Marktkräfte verwirklicht werden.

Die Autoren:

Dr. Götz Reichert und Dr. Jan S. Voßwinkel sind wissenschaftliche Referenten am Centrum für Europäische Politik (CEP) in Freiburg. Das CEP ist der europapolitische Think-Tank der Stiftung Ordnungspolitik. Es versteht sich als ein Kompetenzzentrum zur Recherche, Analyse und Bewertung von EU-Politik. Die Analysen des CEP beruhen auf den Grundsätzen einer freiheitlichen und marktwirtschaftlichen Ordnung. Die vollständige Studie finden Sie hier.


Die EU-Kommission bemängelt an der derzeitigen Energiepolitik, dass der Energiebinnenmarkt weiterhin fragmentiert ist, Investitionen in das Energiesystem von 1 Billion Euro und technologische Fortschritte fehlen und die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Steigerung der Energieeffizienz "enttäuschend" sind.

Daher legt die Kommission die "Energiestrategie 2020" vor, die den bisherigen Aktionsplan "Eine Energiepolitik für Europa" ablöst. 2011 will die Kommission zusätzlich in einem "Fahrplan für Energie bis 2050" verschiedene Szenarien für den langfristigen EU-Energiemix darstellen, um eine CO2-arme Energieversorgung zu erreichen.

Die Energiestrategie 2020 besteht aus mehreren "Prioritäten". Erste Priorität ist die Steigerung der Energieeffizienz. Künftig sollen die Mitgliedstaaten die Energieeffizienzsteigerung mittels messbarer Ziele und Indikatoren überwachen. Dafür sollen ihre Nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz (NEEAP) als zentrales Berichts- und Benchmarking-Instrument dienen.

Europäischer Energiebinnenmarkt

Zweite Priorität ist der Aufbau eines "europaweit integrierten Energiemarktes". Dazu sollen die Mitgliedsstaaten das EU-Recht zum Energiebinnenmarkt vollständig und fristgerecht umsetzen, die regionalen Teilmärkte besser miteinander "verbinden" ("Marktkopplung") und das Vertrauen in Großhandelsmärkte durch mehr Transparenz und Überwachung erhöhen.

Außerdem soll die EU-weite Energieinfrastruktur geplant werden, die für einen funktionsfähigen Energiebinnenmarkt, die Einspeisung erneuerbarer Energie und die Sicherheit der Energieversorgung erforderlich ist. Bis 2015 sollen alle Mitgliedstaaten in den Energiebinnenmarkt einbezogen und grenzüberschreitende "Energiekorridore" eingeführt sein.

Die Kommission will 2011 Maßnahmen zur Verwirklichung strategisch wichtiger Infrastrukturprojekte "von europäischem Interesse" für die Zeit bis 2030 vorschlagen und einen "Fahrplan für Energie bis 2050" vorlegen, auf dessen Basis ACER, ENTSO-E und ENTSO-G eine "Blaupause" der EU-Strom- und Gasnetze von 2020–2030 entwickeln sollen.

Abbau technischer Hindernisse

Außerdem sollen technische und regulatorische Hindernisse abgebaut werden. Dazu sollen Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte "von europäischem Interesse" z. B. durch die "Benennung" nur einer Behörde auf nationaler Ebene ("one-stop shop"), "gestrafft und verbessert" werden. Sie sollen durch "offene, transparente Debatten" auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene das Vertrauen der Öffentlichkeit und die Akzeptanz der Projekte stärken.

Um die Priorität zu finanzieren, will die Kommission das "optimale Gleichgewicht" zwischen öffentlicher und privater Finanzierung von Infrastrukturprojekten ermitteln. Dabei will sie sich auf das "Nutzerprinzip", das "Begünstigten-Prinzip“ und das "Steuerzahler-Prinzip" stützen. Für unrentable Infrastrukturprojekte "von europäischem Interesse" sollen öffentliche Gelder zur Abdeckung der Hauptrisiken oder zur Beschleunigung der Projektverwirklichung eingesetzt werden, um ein günstiges Investitionsklima zu schaffen.

Mehr Verbraucherschutz und Sicherheit

Eine weitere Priorität sind Verbraucherschutz und Sicherheitsstandards. Die Energiepolitik soll verbraucherfreundlicher gestaltet werden. So soll unter anderem die Funktionsfähigkeit der Energiemärkte für Endverbraucher verbessert werden und regelmäßig Berichte über die Umsetzung verbraucherschützender Regelungen im Energiebinnenmarkt veröffentlicht werden. Außerdem sollen die Sicherheitsstandards verbessert werden.

Die Kommission will höhere Sicherheitsstandards für nukleare Anlagen und Abfälle, einen verbesserten Arbeitnehmerschutz sowie Regelungen zur Haftung und zum Anlagenbau vorschlagen. Die Kommission will außerdem strengere Vorsorge-, Notfall- und Haftungsregelungen für die Öl- und Gasförderung auf See vorschlagen.

Strategie kann Diskussion versachlichen

Um Rechtssicherheit zu schaffen und gleiche Wettbewerbsbedingungen in der EU zu sichern, sind die angestrebte vollständige und fristgerechte Umsetzung des letzten Energiebinnenmarktpakets und eine engere Marktkopplung zwischen den regionalen Teilmärkten notwendig. Der für 2011 angekündigte "Fahrplan für Energie 2050" mit langfristigen Szenarien für den Energiemix im Jahr 2050 sollte die Diskussion um die energiepolitische Weichenstellungen versachlichen und so die Planbarkeit befördern, die für Investitionen in die Energieinfrastruktur von entscheidender Bedeutung ist.

Allerdings darf in Anbetracht des langen Zeitraumes und der Komplexität des Themas nicht erwartet werden, dass mit einem solchen "Fahrplan" bereits heute die energiepolitische Zukunft der nächsten vierzig Jahre tatsächlich geplant werden könnte. Die angekündigten EU-einheitlichen Sicherheitsstandards für nukleare Anlagen und Abfälle sind eine wichtige Voraussetzung für einen funktionierenden Energiebinnenmarkt.

Möglichst keine Finanzierung aus Steuergeldern

Die geplante bessere Koordinierung und zukunftsgerichtete Planung (2020–2030) des grenzüberschreitenden Infrastrukturausbaus in der EU ist für die Verwirklichung des Energiebinnenmarktes unverzichtbar. Beides ist auch erforderlich, damit die Infrastruktur mit dem politisch forcierten Ausbau erneuerbarer Energien Schritt halten kann.

Damit keine Anreize für zu teure, falsch ausgelegte oder nicht benötigte Infrastrukturprojekte entstehen, sollten die Kosten für diesen Ausbau aber grundsätzlich allein von den Nutzern getragen werden, die durch eine höhere Versorgungssicherheit oder geringere Energiepreise profitieren.

Eine Finanzierung aus Steuergeldern sollte nur in eng begrenzten Ausnahmefällen erwogen werden. Die Kosten, die durch den Ausbau der Stromerzeugung durch erneuerbare Energien entstehen, müssen den jeweiligen Energieerzeugern angelastet werden, um Fehlanreize zu vermeiden.

Ineffiziente Maßnahmen unterlassen

Energieeffizienz sollte nicht durch einen politischen Beschluss, sondern nur durch Marktkräfte verwirklicht werden. Da die EU aber bereits ehrgeizige Energieeffizienzziele beschlossen hat, ist es nun wichtig, dass diese zu möglichst geringen Kosten erreicht werden. Die geplante Ausweitung bei der Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Produkten geht in die richtige Richtung. Wichtig wäre aber auch, dass die Kommission zukünftig ineffiziente dirigistische Maßnahmen in der Produktpolitik unterließe. Die vorgesehenen neuen Produktregulierungen im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) sind daher abzulehnen.

Auch die vorgesehene Verpflichtung für Energieverteiler und -versorger, Energieeinsparungen ihrer Abnehmer sicherzustellen, kann keine ökonomisch effizienten Energieeinsparungen gewährleisten. Im Übrigen führt sie zu erheblichen Messproblemen, da eine Energieeinsparung nur mit Rückgriff auf einen hypothetischen Energieverbrauch ohne Sparanstrengung dokumentiert werden kann.

Zusammenfassende Bewertung

Die geplante bessere Koordinierung und zukunftsgerichtete Planung des grenzüberschreitenden Infrastrukturausbaus in der EU ist notwendig, damit der Energiebinnenmarkt verwirklicht werden kann und damit die Infrastruktur mit dem politisch forcierten Ausbau erneuerbarer Energien Schritt hält. Der angekündigte energiepolitische "Fahrplan für Energie bis 2050" kann die Planbarkeit für langfristige Infrastrukturinvestitionen erhöhen. Es wäre aber unrealistisch, zu erwarten, dass mit ihm die energiepolitische Zukunft der nächsten vierzig Jahre geplant werden könnte.

Energieeffizienz sollte zu möglichst geringen Kosten erreicht werden. Die Stärkung marktorientierter Instrumente wie die Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Produkten hilft dabei. Wichtig wäre aber auch, dass die Kommission zukünftig ineffiziente dirigistische Maßnahmen unterlässt. Insbesondere die geplante Ausweitung der Produktregulierungen auf Basis der Ökodesign-Richtlinie sowie die vorgesehene Verpflichtung für Energieverteiler und -versorger, Energieeinsparungen ihrer Abnehmer sicherzustellen sind daher kontraproduktiv.

Links


CEP:
Energiestrategie 2020

EU-Kommission: Energiepolitik: Kommission stellt neue Strategie bis 2020 vor (10. November 2010)

EU-Kommission:Energiestrategie 2020. Übersicht.

EU-Kommission: Konsultation zur Energiestrategie
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