Energiewende-Blockierer Energiecharta-Vertrag: EU erhält "Ausnahmeregelung"
Investitionen in neue Projekte für fossile Brennstoffe werden auf EU- und britischem Gebiet keinen rechtlichen Schutz mehr genießen. Dies wurde am Freitag (24. Juni) vereinbart, um den Energiecharta-Vertrag von 1994 zu reformieren.
Investitionen in neue Projekte für fossile Brennstoffe werden in der EU und auf britischem Gebiet keinen rechtlichen Schutz mehr genießen. Dies wurde am Freitag (24. Juni) vereinbart, um den Energiecharta-Vertrag von 1994 zu reformieren.
Umweltverbände hatten kritisiert, dass der Energiecharta-Vertrag gegen die Ziele des Pariser Abkommens verstößt, weil er klimaschädlichen Investitionen in fossile Brennstoffe rechtlichen Schutz gewährt.
Das hatte auch die Europäischen Kommission anerkannt, die den ECT als „veraltet“ bezeichnete und vor vier Jahren begann, im Namen der 27 EU-Mitgliedstaaten über eine Reform des Vertrages zu verhandeln.
2019 bekräftigten die Mitgliedsstaaten im Rahmen der Reformgespräche das „Recht der EU auf Regulierung“ und forderten, dass die Neufassung des Vertrags die EU-Ziele in den Bereichen Klima und saubere Energie widerspiegeln sollte.
Diese Ziele wurden mit der am Freitag verkündeten Einigung teilweise erfüllt.
„Die Ausnahmeregelung hat zur Folge, dass es innerhalb der EU keinen Investitionsschutz für fossile Brennstoffe auf der Grundlage der Energiecharta geben sollte“, sagte ein Beamter am Donnerstag vor der Presse.
Der Rechtsschutz für neue Investitionen in fossile Brennstoffe wird „nach dem 15. August 2023“ mit „begrenzten Ausnahmen“ auslaufen, heißt es in einer Zusammenfassung des Abkommens, die von einem hochrangigen ECT-Beamten in den sozialen Medien veröffentlicht wurde.
Für bestehende Investitionen wird der Rechtsschutz „nach 10 Jahren ab Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen“ auslaufen, heißt es in dem Dokument.
Diese Bestimmungen wurden auch vom Vereinigten Königreich unterstützt, das sich der EU-Initiative angeschlossen hat.
Es wird nun erwartet, dass die 54 Unterzeichner des ECT, zu denen alle 27 EU-Länder außer Italien gehören, den überarbeiteten Vertrag auf einer für November geplanten Konferenz der Vertragsparteien formell annehmen werden.
Damit der modernisierte Vertrag angenommen werden kann, müssen sie ihn einstimmig annehmen. Sobald mindestens drei Viertel der Unterzeichnerstaaten den Vertrag ratifiziert haben, kann der Vertrag in Kraft treten – ein Prozess, der mehrere Jahre dauern kann.
10 Jahre Übergangsfrist für bestehende Investitionen
Umweltschützer:innen verurteilten die 10-jährige Übergangsfrist für bestehende Investitionen als „Verrat“ an zukünftigen Generationen, die am meisten unter den Auswirkungen des Klimawandels zu leiden haben werden.
„Mit anderen Worten: Das ist das Ende des EU-Ziels der Klimaneutralität“, sagte Yamina Saheb, eine ehemalige ECT-Mitarbeiterin, die sich jetzt dafür einsetzt, dass Europa aus dem Vertrag austritt.
Andere äußerten sich positiver und sagten, dass die Einstimmigkeitsprinzip des ECT die Ambitionen der EU einschränkt
„Es ist ein sehr guter Deal für die EU, wenn man bedenkt, dass die Änderung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ein schweres Verfahren darstellt“, sagte Andrei Belyi, außerordentlicher Professor für Energierecht und -politik an der Universität Ostfinnland.
„Wenn der Green Deal der EU und die Energiewendeagenda des Vereinigten Königreichs gelingen, dann wird der Schutz fossiler Brennstoffe bis 2030 überholt sein“, erklärte er gegenüber EURACTIV in einer E-Mail. „Die Industrie weiß das und hat 10 Jahre Zeit, sich darauf einzustellen.“
Bis dahin trage ein funktionierender Vertrag dazu bei, Investitionen in erneuerbare Energien zu schützen, die bereits mehr als 60 Prozent der innergemeinschaftlichen Fälle ausmachen.
Neue erneuerbare Energiequellen wurden ebenfalls in die Investitionsliste des Abkommens aufgenommen, so Belyi: Biomasse, Biogas sowie Wasserstoff und seine Derivate wie Ammoniak und andere synthetische Kraftstoffe stehen nun ebenfalls auf der Liste geschützter Investitionen.
Aktivist:innen waren jedoch nicht begeistert. „Das Abkommen ist eine Katastrophe, da es die EU für mindestens ein weiteres Jahrzehnt und bis 2040 für neue Gasinfrastrukturen an den Investitionsschutz für fossile Brennstoffe bindet“, sagte Paul de Clerck von Friends of the Earth.
In Anlehnung an frühere EU-Vorschläge soll der Schutz für kohlenstoffarmen Wasserstoff sowie für Pipelines und Gaskraftwerke, die weniger als eine bestimmte Menge CO2 ausstoßen, bis 2040 weiter gelten.
„Der Schutz für Wasserstoff und Biomasse wird sogar noch ausgeweitet, wodurch sich die Risiken von Rechtsstreitigkeiten erhöhen“, so de Clerck, der darauf hinweist, dass der Kompromiss weit hinter dem ursprünglichen EU-Mandat zurückbleibt.
„Noch schlimmer ist jedoch, dass das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente nicht einmal die Möglichkeit haben werden, über ein so wichtiges Abkommen abzustimmen. Der gesamte Prozess ist zutiefst undemokratisch und inakzeptabel, und wir fordern die Mitgliedsstaaten auf, aus dem ECT auszutreten“, sagte er.
Austritt
Aktivist:innen wie Saheb und de Clerck haben die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten aufgefordert, gemeinsam aus dem Investmentabkommen auszutreten. Sie sagen, dass eine ehrgeizige Reform des Vertrags nicht möglich wäre, da die 54 Unterzeichnerstaaten einstimmig dafür stimmen müssten.
Frankreich, Deutschland, die Niederlande, Polen und Spanien haben die Europäische Kommission aufgefordert, zu prüfen, wie ein koordinierter Austritt eingeleitet werden könnte.
Die Befürworter:innen der Reform, darunter auch die Europäische Kommission, verweisen auf eine „Sunset-Klausel“ im bestehenden Vertrag, die besagt, dass Energieinvestitionen 20 Jahre lang geschützt bleiben, auch wenn Länder aus dem Vertrag aussteigen.
Ihrer Meinung nach stellen die 10 Jahre Auslauffrist im modernisierten Vertrag das geringere Übel dar als die 20-jährige Auslaufklausel des bestehenden Vertrags, die auch nach dem EU-Austritt weitergelten würde.
„Wir haben mit diesem Abkommen einen besseren Deal, weil wir schneller aus diesen Schutzmaßnahmen aussteigen können, als wir es mit der Sunset Clause eines Austritts tun würden“, erklärte ein Kommissionsbeamter.
Aktivist:innen widersprachen dem und erklärten, dass ein kollektiver Austritt aller EU-Mitgliedsstaaten das Ende des Abkommens bedeuten würde.
„Es sind die EU-Länder, die dem Vertrag Leben einhauchen, nicht die anderen Länder. Dieser Deal ist also nicht das kleinere Übel“ im Vergleich zur 20-jährigen Ausstiegsklausel, argumentierte Sayeb und bezeichnete das Vorgehen der EU als „Verrat.“
Die Denkfabrik E3G teilt diese Ansicht und erklärt, dass der erzielte Kompromiss den ECT nicht mit dem Pariser Abkommen oder dem Europäischen Green Deal in Einklang bringt, der darauf abzielt, die EU-Emissionen bis 2030 zu halbieren und sie bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen.
„Ein koordinierter Austritt aus dem ECT würde Investoren eine größere Sicherheit für das Engagement der EU zur Beschleunigung der Energiewende geben als die Annahme dieses Kompromisses. Investoren brauchen klare Signale, um den Green Deal zu unterstützen – dieser Kompromiss verwischt diese Signale, da er die Klimapolitik weiterhin als Geisel für die Wünsche der Investoren aus fossilen Brennstoffen hält“, so E3G.
ISDS-Klausel
Ölreiche Länder wie Aserbaidschan, Kasachstan, Turkmenistan und Usbekistan zählen zu den Ländern, die sich am meisten gegen eine Modernisierung des Abkommens sträuben. Japan, das bei der Stromerzeugung stark auf Kohle angewiesen ist, war ebenfalls ein großes Hindernis für die Reform.
Nach dem aktualisierten Wortlaut des Abkommens können diese Länder fossile Brennstoffe auf ihrem Territorium weiterhin rechtlich schützen, erklärten Beamte.
„Der Großteil der neuen Investitionen fließt in grüne Energie“, sagte ein Beamter. „Diese Investitionen werden weiterhin durch die Energiecharta geschützt und das ist sehr wichtig für neue Investitionen in die grüne Energiewende“, erklärte er.
Beamte wiesen auch auf den besseren Streitbeilegungsmechanismus hin, der es Privatunternehmen ermöglicht, ECT-Mitgliedsstaaten zu verklagen, wenn ihre Investitionen storniert werden oder die Regulierungsbehörden ihre erwarteten Gewinne erheblich schmälern.
Nach dem modernisierten Vertrag werden die von den Vertragsparteien in einem Rechtsstreit eingereichten Verfahrensdokumente „öffentlich zugänglich“ gemacht, und „die Anhörungen können öffentlich zugänglich sein“, heißt es in der Zusammenfassung der wichtigsten Elemente des Abkommens.
Die EU strebte eine grundlegende Reform des derzeitigen Mechanismus zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ISDS) im Rahmen des ECT an, bei dem private Schiedsrichter von den Vertragsparteien zur Streitbeilegung berufen werden.
Die EU versuchte, das ISDS-System durch einen neuen multilateralen Investitionsgerichtshof zu ersetzen, der im Rahmen der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) eingerichtet wurde. Da die Fortschritte auf UN-Ebene jedoch nur schleppend vorankamen, wurde eine Bestimmung eingefügt, die sicherstellt, dass das neue UN-System die ISDS-Klausel ersetzt, wenn es verabschiedet wird.
„Natürlich haben wir den vollen Streitbeilegungsmechanismus vorgeschlagen, den wir normalerweise in unseren bilateralen [Handelsabkommen] einführen, aber das ist ein bisschen schwieriger, weil wir 54 Länder haben“, erklärte der Beamte.
„Also haben wir etwas verwendet, das es bereits im ECT gibt, nämlich einen Schlichtungsmechanismus, der speziell für nachhaltige Entwicklung geeignet ist, mit einer Art vereinfachtem Panel“, zu dem auch ein öffentlicher Bericht gehört, der von einem „Schlichter“ erstellt wird und dem die Parteien folgen sollen.
„Es wird einen öffentlichen Bericht geben, also hat er ein gewisses Gewicht“, sagte der Beamte. „Wir sind also recht zufrieden damit.“
Die vollständige Zusammenfassung der ECT-Vereinbarung können Sie hier (auf Englisch) herunterladen.
[Bearbeitet von Alice Taylor]