EU-Abgeordnete drängen EU zur Ratifizierung der Istanbul-Konvention
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments haben am Mittwoch (15. Februar) dafür gestimmt, die EU-Länder zur Ratifizierung der Istanbul-Konvention des Europarats (CoE) zu drängen, um einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2021 nachzukommen.
Das EU-Parlament verlangt von den Mitgliedstaaten, dass sie die Istanbul-Konvention des Europarats (CoE) ratifizieren müssen. Das hatte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2021 verlangt.
Die Istanbul-Konvention wurde 2017 vom Europarat in Straßburg vorgelegt, um geschlechtsspezifische Gewalt zu verhindern, den Schutz der Opfer zu verbessern und die Straflosigkeit der Täter:innen zu beenden.
Sie wurde im selben Jahr von der EU unterzeichnet, aber aufgrund der Weigerung mehrerer Mitgliedstaaten nie ratifiziert. Im Laufe der Jahre haben sich weitere Länder zur Unterzeichnung entschlossen. Bulgarien, Tschechien, Ungarn, Lettland, Litauen und die Slowakei blockieren eine Ratifikation weiterhin.
In einem Gutachten des EU-Gerichtshofs vom 6. Oktober 2021 wurde jedoch festgestellt, dass die Europäische Union die Istanbul-Konvention auch ohne die Zustimmung aller Mitgliedstaaten ratifizieren kann, was den Weg für die Abstimmung am Mittwoch ebnete.
„Es ist an der Zeit, dass die EU die Istanbul-Konvention ratifiziert“, erklärte Arba Kokalari, die Berichterstatterin des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter im Europäischen Parlament.
„Die EU muss den Worten Taten folgen lassen, um geschlechtsspezifische Gewalt zu stoppen, die Opfer zu schützen und die Täter:innen zu bestrafen“, so die Europaabgeordnete.
Der Text, der mit 469 Ja-Stimmen, 104 Nein-Stimmen und 55 Enthaltungen angenommen wurde, besagt, dass die Istanbul-Konvention der internationale Standard und ein Schlüsselinstrument zur Ausmerzung geschlechtsspezifischer Gewalt, einschließlich häuslicher Gewalt, bleibt.
Der Text der EU-Abgeordneten fordert außerdem den allgemeinen Zugang zu einem umfassenden Angebot an sexuellen und reproduktiven Gesundheitsdiensten, altersgerechter Sexualerziehung, Familienplanungsdiensten, verschiedenen modernen Verhütungsmitteln und das Recht auf einen sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch.
Die Abgeordneten sind der Ansicht, dass der Schutz der sexuellen und reproduktiven Rechte ein Weg ist, um geschlechtsspezifische Diskriminierung und Gewalt zu verhindern, und dass er mit dem Ziel der Konvention übereinstimmt, Frauen, Mädchen und LGBTQIA+-Personen zu schützen.
Die Konvention legt auch umfassende Leitlinien für den Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt und deren Prävention fest.
Eine umstrittene Konvention
Der Prozess zur Ausarbeitung der Konvention begann 2008 mit einer Expertengruppe, die vom Komitee der Justizminister:innen des Europarats eingesetzt wurde. Nach der Fertigstellung des Entwurfs im Jahr 2010 wurde das Übereinkommen 2011 in Istanbul zur Unterzeichnung aufgelegt.
Abgesehen von den sechs EU-Staaten, die die Konvention noch nicht ratifiziert haben, wurde sie von den europäischen Konservativen heftig kritisiert, darunter auch vom polnischen Premierminister Mateusz Morawiecki. Dieser forderte das polnische Verfassungsgericht auf zu prüfen, ob die Konvention im Einklang mit der polnischen Verfassung steht, berichtete Reuters.
Polen diskutierte ebenfalls über einen Ausstieg aus der Istanbul-Konvention und kündigte seine Absicht an, aus der Konvention auszusteigen, weil es befürchtete, dass Kinder in der Schule über Geschlechterfragen unterrichtet würden.
Im Jahr 2022 trat die Türkei mit Unterstützung des obersten Verwaltungsgerichts des Landes tatsächlich aus der Konvention aus, wie das Stockholmer Zentrum für Freiheit berichtete.
Balázs Hidvéghi, ein ungarischer Abgeordneter der Regierungspartei Fidesz, stellte die Konvention am Mittwoch ebenfalls in Frage. Er beschuldigte das Europäische Parlament, in der Debatte über die Istanbul-Konvention ideologischen Druck auszuüben und nationale Kompetenzen zu verletzen, wie Hungary Today berichtete.
Eine Pandemie der Gewalt
Nach Angaben des EU-Parlaments haben rund 62 Millionen Frauen in Europa körperliche und sexuelle Gewalt erfahren. Darüber hinaus haben 44 Prozent der Frauen in ihrem Leben psychische Gewalt durch einen Partner erfahren, berichtet die EU-Agentur für Grundrechte (FRA).
Außerdem hat mehr als die Hälfte der Frauen in der EU (55 Prozent) seit ihrem 15. Lebensjahr mindestens einmal sexuelle Belästigung erlebt.
Łukasz Kohut (S&D, Polen), der Berichterstatter des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, sagte: „Vor sechs Jahren hat die EU die Istanbul-Konvention unterzeichnet, die darauf abzielt, Gewalt zu verhindern, die Opfer zu schützen und die Täter:innen strafrechtlich zu verfolgen. Die Realität – dass Gewalt in vielen Haushalten vorkommt – muss sich bald ändern.“
[Bearbeitet von Eleonora Vasques/Alice Taylor]