EU-Gericht: Initiative "Stop TTIP" ist legitim
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) widerspricht der Kommission und urteilt, die Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA sei legitim.
Das europäische Bündnis gegen die TTIP- und CETA-Verhandlungen erfüllt laut der EU-Kommission die Bedingungen für die Zulassung als eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) nicht. Dieser Einschätzung widersprach nun das Gericht der Europäischen Union (EuG). Ein Bericht von EURACTIV France.
Die Europäische Kommission habe keinen legitimen Grund, Stop TTIP nicht als EBI anzuerkennen, so das Urteil des EuG am Mittwoch. Die Kommission hatte die von ATTAC Deutschland gestartete und von den Grünen im EP unterstützte Initiative mit Verweis auf institutionelle Gründe abgeblockt. Das Bündnis brachte den Fall vor den Gerichtshof.
Ein Million Unterschriften
Wenn eine EBI eine Million Unterschriften in mindestens sieben EU-Mitgliedsländern sammelt, muss die Kommission ihre Forderungen berücksichtigen. Mit mehr als drei Millionen Unterzeichnern war Stop TTIP besonders erfolgreich und somit mehr als qualifiziert, in Brüssel beachtet zu werden.
Die Richter befanden, die Argumente der Kommission seien nicht ausreichend, die Aufgabe der EBI, „die demokratische Funktionsweise der Union zu verbessern, indem jedem Bürger ein allgemeines Recht auf Beteiligung am demokratischen Leben eingeräumt wird“ habe Vorrang.
Entgegen der Behauptungen der Kommission seien die Unionsorgane „durch nichts daran gehindert, neue Entwürfe transatlantischer Freihandelsabkommen zu verhandeln und die Abkommen sodann abzuschließen, nachdem der Rat die Rechtsakte erlassen hat, die Gegenstand dieser Bürgerinitiative sind“, so eine Pressemitteilung des Gerichts.
Die Fraktion der Grünen im Europäischen Parlament begrüβte die Entscheidung als „gute Nachrichten für die Demokratie“.
Good news for European democracy!! @EUCourtPress annuls EC's decision to refuse the registration of Stop TTIP ECI https://t.co/cn9WcsXJ7P pic.twitter.com/NfpDxIeoof
— Greens/EFA in the EU Parliament 🌍 (@GreensEFA) May 10, 2017
Das Verhalten der Kommission sei eine Verletzung der demokratischen Rechte der Bürger, sagte der Grüne MEP Josep Maria Terricabras. „Wir sind es den mehr als drei Millionen Bürgern, die diese Initiative unterstützt haben, schuldig, dass die EBI endlich ein voll funktionsfähiges Tool der direkten Demokratie in Europa wird“.
Auf Nachfrage von EURACTIV teilte die Kommission mit, die Auswirkungen des Urteils würden nun umgehend geprüft. Sie wies auch auf eine Neuerung in Bezug auf EBIs hin: erfolgreiche Petitionen würden nun in den gemeinsamen Sitzungen diskutiert – was darauf hinweist, dass dann alle 28 Kommissaren an den Gesprächen teilnehmen.
Zukünftige Reformen
Seit ihrer Einführung vor fünf Jahren hat die EBI das Ziel, die Bürgerbeteiligung an den demokratischen Prozessen mitzugestalten, nicht erreicht. Bisher haben von rund 40 eingebrachten EBIs nur drei die Eine-Million-Unterschriften-Grenze überschritten. Die Kommission hat angekündigt, das Instrument der Bürgerbeteiligung im Jahr 2017 zu überprüfen.