EU-Gerichtshof rügt Litauen für Zurückdrängen belarussischer Migranten
Das letztes Jahr als Reaktion auf aus Belarus ankommende Migrant:innen eingeführte litauische Gesetz, das die automatische Inhaftierung irregulär einreisender Personen anordnet und ihnen das Recht auf Asyl verweigert, ist laut EU-Gerichtshof mit EU-Recht unvereinbar.
Das letztes Jahr als Reaktion auf aus Belarus ankommende Migrant:innen eingeführte litauische Gesetz, das die automatische Inhaftierung irregulär einreisender Personen anordnet und ihnen das Recht auf Asyl verweigert, ist mit EU-Recht unvereinbar. Das befand der EU-Gerichtshof am Donnerstag.
Nachdem im Sommer 2021 eine große Zahl von Migrant:innen die Grenze zwischen Litauen und Belarus überquert hatte, führte Litauen Pushbacks und andere Methoden ein, mit der Begründung, der Zustrom von Migrant:innen sei eine Sicherheitsbedrohung.
Damals beschuldigte EU-Chefdiplomat Joseph Borrell Belarus, illegale Migrant:innen als „politische Waffe“ einzusetzen, um die EU wegen der Sanktionen gegen Minsk unter Druck zu setzen.
Belarus wies dies zurück und forderte die EU auf, die Migrant:innen aufzunehmen.
Am Donnerstag verurteilte das Gericht in Luxemburg Litauen für seine Entscheidung, einen Asylbewerber nach dem Überschreiten der litauischen Grenze in Gewahrsam zu nehmen. Weiter hieß es, dass der Staat, der dem Antragsteller das Recht auf Asyl verweigerte, gegen EU-Recht, einschließlich der Grundrechtecharta der EU, verstoßen habe.
„Ein Antragsteller auf internationalen Schutz kann nur dann in Gewahrsam genommen werden, wenn dies nach einer Einzelfallprüfung notwendig ist und keine milderen Maßnahmen angewandt werden können“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.
Der EU-Gerichtshof kritisierte auch, dass Litauen bei seinen Entscheidungen das Argument der Sicherheitsbedrohung angeführt hatte.
„Eine Bedrohung der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung kann nur dann als Rechtfertigung für eine Inhaftierung herangezogen werden, wenn das Verhalten einer Person eine tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend große Bedrohung für die grundlegenden öffentlichen Interessen oder die innere oder äußere Sicherheit des betreffenden Mitgliedstaates darstellt“, heißt es in der Pressemitteilung weiter.
Am Montag (27. Juni) veröffentlichte Amnesty International einen Bericht, der die Misshandlungen von Menschen, die aus Belarus nach Litauen eingereist waren, detailliert beschreibt und zahlreiche Menschenrechtsverletzungen durch litauische Behörden in den Jahren 2021-2022 dokumentiert.
Nach der Entscheidung des Luxemburger Gerichts forderte Nils Muižnieks, Regionaldirektor für Europa von Amnesty International, die litauischen Behörden auf, allen Menschen, die internationalen Schutz benötigen, Zugang zu fairen Asylverfahren zu gewähren.
„Die litauischen Behörden müssen auch ihre grausame Vorgehensweise beenden, Flüchtlinge und Migranten automatisch in Haft zu nehmen. Das heutige Urteil bestätigt, dass die Darstellung der Inhaftierung als ‚vorübergehende Unterbringung‘ oder sogar als ‚Alternative zur Inhaftierung‘ keine Ausnahme von der Verpflichtung erlaubt, die Rechte von Flüchtlingen und Migranten gegen willkürliche Inhaftierung zu achten“, sagte er in einer am Donnerstag veröffentlichten Erklärung.