EU-Migrationsreform soll bis 2024 verabschiedet werden
Das EU-Parlament und die ständigen Vertreter:innen der Tschechischen Republik, Schwedens, Spaniens, Belgiens und Frankreichs haben sich darauf geeinigt, den Pakt zu Migration und Asyl bis Februar 2024 zu verabschieden - noch vor den nächsten Europawahlen im Mai 2024.
Das EU-Parlament und die ständigen Vertreter:innen der Tschechischen Republik, Schwedens, Spaniens, Belgiens und Frankreichs haben sich darauf geeinigt, den Pakt zu Migration und Asyl bis Februar 2024 zu verabschieden – noch vor den nächsten Europawahlen im Mai 2024.
In dem Dokument heißt es, dass der Pakt zusammen mit dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem „eine Top-Priorität in der Arbeit des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union darstellt und beide Seiten die notwendigen Anstrengungen unternehmen und im Geiste einer aufrichtigen Zusammenarbeit so eng wie möglich zusammenarbeiten sollten, damit die Legislativvorschläge vor dem Ende der Legislaturperiode 2019-2024 angenommen werden.“
Außerdem sollen die Gespräche zwischen den Verhandlungsführer:innen der beiden Institutionen bis Ende 2022 beginnen, damit bis Februar 2024 eine Einigung erzielt werden könne.
„Die Bürgerinnen und Bürger erwarten Lösungen zum Thema Migration. Entscheidungen zu verzögern ist keine Option“, schrieb die Präsidentin des Europäischen Parlaments Roberta Metsola in einem Tweet.
„Zu lange haben wir auf ein gemeinsames Vorgehen der EU gedrängt. Dies ist ein großer Schritt nach vorne, der einen wichtigen Impuls für die Umsetzung gibt“, fügte sie hinzu.
Jenseits von Willenserklärungen gingen jedoch weder Mitgliedstaaten noch Parlament darauf ein, warum die Verhandlungen nun erfolgreicher verlaufen sollen als in der Vergangenheit, in der Einigungen zu dem Thema immer wieder gescheitert waren.
Die nationalen Regierungen sind nach wie vor uneins über die Reform der Migrations- und Asylpolitik, wie schon seit der Krise, die durch die große Zahl von Migrant:innen ausgelöst wurde, die 2015 auf der Flucht vor dem Bürgerkrieg in Syrien nach Europa kamen.
Bisher keine Einigung zu neuem Pakt
Nachdem in der vergangenen Legislaturperiode, die 2019 endete, keine Einigung über eine grundlegende Reform des EU-Einwanderungs- und Asylsystems erzielt werden konnte, hatte die Europäische Kommission im September 2020 einen Pakt zu Migration und Asyl auf den Weg gebracht, dessen Verabschiedung jedoch aufgrund der Uneinigkeit zwischen den nationalen Regierungen bisher nicht gelungen ist.
Nachdem Frankreich in den letzten Wochen seiner sechsmonatigen EU-Ratspräsidentschaft erfolglos versucht hatte, die EU-Regierungen davon zu überzeugen, einen Verteilungsschlüssel für die Aufteilung der Menschen auf die Mitgliedstaaten zu vereinbaren, begnügte man sich schließlich mit einem „Mechanismus der freiwilligen Solidarität“, unter dem willige EU-Länder Asylsuchende aus den südlichen Mitgliedstaaten aufnehmen können.
13 EU-Länder erklärten sich bereit, sich an dem Programm zu beteiligen. Außerdem haben sich die Minister:innen darauf einigen können, finanzielle Unterstützung für weitere Umsiedlungen zu gewähren.
Bislang wurden rund 8.000 Umsiedlungen vereinbart, was dem Ziel der Kommission entspricht, im ersten Jahr 10.000 Asylbewerber:innen aus Ländern wie Griechenland, Italien und Malta in andere EU-Länder umzusiedeln. Wenn der Versuch erfolgreich ist, könnte er auf jährlicher Basis verlängert werden.
16 EU-Länder hatten dagegen einen restriktiveren Kurs in der EU-Migrationspolitik gefordert. In einer gemeinsamen Erklärung forderten die EU-Staaten vor allem einen stärkeren Schutz der Außengrenzen zur Verhinderung „illegaler Migration“ und eine restriktivere Rückführungspolitik.
Inzwischen liegen die Zuständigkeiten für den Grenzschutz größtenteils in den Händen der Mitgliedsstaaten. Das Fehlen einer harmonisierten EU-Migrationspolitik ist einer der Faktoren, die zu den erheblichen bürokratischen Verzögerungen bei der Bearbeitung von Asylanträgen beitragen.