EU-Parlament fordert Aufnahme von Abtreibung in Grundrechtecharta
Nach der Aufhebung des Urteils Roe v. Wade durch den Obersten Gerichtshof der USA hat das EU-Parlament für eine Entschließung gestimmt, in der die Einführung eines EU-weiten Grundrechts auf Abtreibung gefordert wird.
Nach der Aufhebung des Urteils Roe v. Wade durch den Obersten Gerichtshof der USA hat das EU-Parlament für eine Entschließung gestimmt, in der die Einführung eines EU-weiten Grundrechts auf Abtreibung gefordert wird.
Der Schritt müsste allerdings durch eine Änderung der EU-Verträge erfolgen.
Die Entschließung, die von einem breiten Spektrum von Abgeordneten der Mitte und der Linken gemeinsam eingebracht wurde und einen stärkeren Schutz der Abtreibungsrechte in der EU fordert, wurde am Donnerstag (7. Juli) im EU-Parlament mit 324 Ja-Stimmen, 155 Gegenstimmen und 38 Enthaltungen angenommen.
In der Entschließung wird gefordert, das Recht auf Abtreibung in die EU-Grundrechtecharta aufzunehmen, und zwar in Form eines neuen Artikels, der lauten soll: „Jede Person hat das Recht auf einen sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch“.
Die Grundrechtecharta ist ein Dokument über die persönlichen Freiheiten und Rechte der Menschen in der EU, an das die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von EU-Recht gemäß Artikel 51 gebunden sind.
„Reproduktive Rechte sind etwas, das wir unterstützen und stärken müssen. Sie gehören zu den Grundprinzipien, die wir in [der EU] unterstützen“, sagte die sozialdemokratische EU-Abgeordnete Iratxe García Pérez bei der Debatte im Parlament am Montag.
„Es gibt viele Frauen, die sich der Notwendigkeit bewusst sind, für unsere Rechte zu kämpfen, damit unsere Töchter nicht weniger Rechte haben als wir, ihre Mütter,“ fügte sie hinzu.
Für den liberalen EU-Abgeordneten Stéphane Séjourné war die Abstimmung am Donnerstag ein Test für die Fraktionen, wer „ehrlich“ sein und „die Rechte der Frauen verteidigen“ und wer gegen das Recht auf Abtreibung stimmen würde.
„Wir müssen wissen, dass, egal welche Partei an der Regierung ist, die Rechte der Frauen geschützt werden“, sagte er.
„Wir müssen den Frauen in Europa die Garantie geben, dass kein Richter in der Lage sein wird, diese Rechte zu entziehen oder aufzuheben. Für eine solche Politik gibt es in Europa keine Zukunft“, fügte Séjourné hinzu.
„Es ist eine Erinnerung daran, dass hart erkämpfte Rechte nirgendwo als gegeben hingenommen werden können“, sagte die EU-Gleichstellungskommissarin Helena Dalli mit Blick auf die Aufhebung des Urteils Roe v. Wade, das ein Recht auf Abtreibung USA-weit garantiert hatte.
Die Kommissarin verwies auf die Bemühungen der EU, die Gleichstellungsmaßnahmen wie den EU-Gleichstellungsaktionsplan III und den Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung in der gesamten EU zu verstärken.
Sie erinnerte das Plenum jedoch daran, dass die „sexuelle und reproduktive Gesundheitsversorgung in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt.“
Vier Abgeordnete zweier rechter Parteien im EU-Parlament hatten zwei Gegenentschließungen eingebracht, in denen sie die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten bekräftigten. Einer davon betonte, dass „Abtreibung niemals als Menschenrecht angesehen werden kann, da sie die Grundlage der Menschenrechte verletzt und gegen die menschliche Natur selbst verstößt.“
Immer noch ein politischer Bluff?
Die Empfehlungen der kürzlich abgeschlossenen Konferenz zur Zukunft Europas (CoFoE) – das einjährige Experiment der EU in partizipatorischer Demokratie – hatten gezeigt, dass die Bürger:innen Wünsche für die EU haben, die Vertragsänderungen in mehreren Bereichen erfordern, einschließlich der Gesundheit, wie EURACTIV berichtete.
Die Mitgliedsstaaten tendieren dazu, die Zuständigkeiten im Gesundheitsbereich eng zu halten, was die vollständige Umsetzung der CoFoE-Empfehlungen und der Resolution vom Donnerstag zu einem kontroversen Thema macht.
Ein Drittel der EU-Mitgliedstaaten hat sich bereits offen gegen Vertragsänderungen ausgesprochen.
Selbst wenn es dazu käme, den Vertrag zu überarbeiten, sieht das Verfahren vor, dass jeder Staat ein Vetorecht hat. Mehrere EU-Mitgliedsstaaten wie Polen und Malta haben sehr restriktive Abtreibungsgesetze, was bedeutet, dass die Chancen auf eine Aufnahme in die Charta sehr gering sind.
Bereits im Januar, als das Thema ebenfalls zur Diskussion stand, erklärte Bruno de Witte, Professor für EU-Recht an der Universität Maastricht, gegenüber EURACTIV: „Das wird nicht passieren.“
Schere zwischen Mitgliedstaaten geht auseinander
Der Rückschritt bei den Abtreibungsrechten ist jedoch kein Problem, das nur auf der anderen Seite des Atlantiks eine Rolle spielt.
In den letzten zwei Jahren haben Beobachter:innen das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2020, das die Abtreibung in Polen de facto verbot, heftig kritisiert. Kürzlich, am 24. Juni, lehnten konservative polnische Abgeordnete einen Gesetzesentwurf ab, der die Abtreibung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche legalisieren sollte.
Auch Malta stand in Sachen Abtreibung im Mittelpunkt der Kritik, als kürzlich einer schwangeren Frau aus den USA, die das Land besuchte, der Abtreibung verweigert wurde, obwohl die Ärzte bestätigten, dass der Fötus nicht überleben würde und dass die Frau eine potenziell tödliche Infektion entwickeln könnte, solange der Fötus noch im Körper der Frau war.
Einige Mitgliedstaaten gehen jedoch in die entgegengesetzte Richtung und versuchen stattdessen, ihr Engagement für den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu bekräftigen.
So stimmte Ende Juni der Bundestag dafür, dass Ärzte über Abtreibungen informieren dürfen, was bisher seit 1933 gesetzlich verboten ist.
„Im Internet kann jeder alles über Schwangerschaftsabbrüche verbreiten. Hochqualifizierten Ärztinnen und Ärzte verbietet das Strafrecht, sachliche Informationen bereitzustellen. Das ist absurd und ungerecht“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann.
2017 hatte außerdem die Republik Irland ihr Abtreibungsverbot mit einer überwältigenden Mehrheit gekippt.
[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]