EU-Parlament macht Zwangsehen und neue Formen von Menschenhandel strafbar
Das Europäische Parlament hat am Dienstag (23. April) beschlossen, den Anwendungsbereich der sogenannten Menschenhandelsrichtlinie zu erweitern. Auch Zwangsehen, illegale Adoption und die Ausbeutung von Leihmüttern sollen nun strafbar werden.
Das Europäische Parlament hat am Dienstag (23. April) beschlossen, den Anwendungsbereich der sogenannten Menschenhandelsrichtlinie zu erweitern. Auch Zwangsehen, illegale Adoption und die Ausbeutung von Leihmüttern sollen nun strafbar werden.
Die Abgeordneten stimmten mit 563 Ja-Stimmen, sieben Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen für die Ausweitung des Geltungsbereichs der derzeitigen Maßnahmen zur Bekämpfung von Arbeits- und sexueller Ausbeutung. Dies hat Auswirkungen für die Opfer, Strafverfolgungsbehörden, Richter und andere Beteiligte.
„Wir haben in diesen Verhandlungen Fortschritte erzielt“, sagte die schwedische Co-Berichterstatterin Malin Bjork (Linke).
„Neue Formen der Ausbeutung werden unter Strafe gestellt, und die Rechte der Opfer, einschließlich derer von Migranten, werden verbessert. Mit Bestimmungen zur sexuellen Ausbeutung verringern wir auch die Nachfrage.“
Neben der Kriminalisierung von Zwangsheirat, illegaler Adoption und Ausbeutung von Leihmutterschaft wird mit den neuen Vorschriften auch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Menschenhandel erbracht werden, unter Strafe gestellt. Dies gilt allerdings nur, sofern der Nutzer von der Ausbeutung weiß.
Die Linke wolle jedoch Sexarbeit auch verbieten, „wenn der Käufer behauptet, er wisse nicht, dass die betreffende Person ein Opfer von Menschenhandel ist“, sagte Björk auf die Frage, ob die Fraktion bessere Schutzmaßnahmen erwirken könne, gegenüber Euractiv.
Die Richtlinie lässt den Staatsanwälten die Wahl, ob sie Opfer, die gegen ihren Willen illegale Handlungen begehen, strafrechtlich verfolgen wollen. Die EU hat jedoch keine Befugnis, dies als Regel festzulegen, da die Angelegenheit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt.
Im Hinblick auf die Unterstützung der Opfer ist vorgesehen, ihnen einen besseren Zugang zu sicheren Notunterkünften zu gewährleisten. Zudem soll Menschen mit Behinderungen eine angemessene Unterstützung garantiert werden. Für unbegleitete Kinder ist die Bestellung von Vormündern oder Vertretern vorgesehen.
Opfer des Menschenhandels, die auch internationalen Schutz benötigen, erhalten angemessene Unterstützung und Schutz, und ihr Recht auf Asyl wird respektiert. Darüber hinaus erhalten die Opfer Zugang zu Schutzprogrammen. Dies gilt auch für Drittstaatsangehörige, Personen ohne Papiere und Personen mit irregulärem Status in der EU.
Gegen Unternehmen (in der Richtlinie als „juristische Personen“ bezeichnet), die in Menschenhandel verwickelt sind, werden Sanktionen verhängt.
Dazu gehören beispielsweise der Ausschluss von Ausschreibungsverfahren, von öffentlichen Systemen zur Kostenerstattung oder von Subventionen.
Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie ist eine verstärkte Koordinierung zwischen den Behörden zur Bekämpfung des Menschenhandels und den Asylbehörden vorgesehen. Zudem können Richter die nicht einvernehmliche Verbreitung sexueller Bilder oder Videos als erschwerenden Umstand in Gerichtsverfahren berücksichtigen.
Menschenhandel in der EU
Eurostat-Daten zufolge wurden im Jahr 2022 in der EU etwa 10.093 Opfer von Menschenhandel registriert. Nahezu zwei Drittel der Opfer (63 Prozent) sind Frauen und Mädchen.
Insgesamt wurden 82 Prozent der Betroffenen Opfer von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung (4.014) und 3.990 Opfer von Menschenhandel zum Zwecke der Zwangsarbeit. Die verbleibenden 18 Prozent sind unter anderem Opfer von Organentnahme, Leistungsbetrug, kriminellen Aktivitäten und erzwungener Bettelei.
Die Linksfraktion im Europäischen Parlament, die die beiden Berichterstatter zu diesem Thema stellte, zeigte sich erfreut über die Nachricht aus dem Europäischen Parlament.
„Diese Richtlinie ist ein großer Schritt nach vorn, insbesondere für die Rechte der Frauen“, sagte die Co-Vorsitzende der Linksfraktion im Europäischen Parlament, Manon Aubry, am Dienstag vor Journalisten.
Die Richtlinie, bei der es sich um eine Überarbeitung früherer Rechtsvorschriften aus den frühen 2010er Jahren handelt, wurde Ende Januar von den EU-Institutionen verabschiedet.
Nach der Abstimmung am Dienstag muss sie von den EU-Ministern abgesegnet werden, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, die Richtlinie vollständig umzusetzen.
Wie bei allen Richtlinien werden auch hier nur Mindeststandards für die gesamte Union festgelegt. Wenn ein Mitgliedstaat über strengere Maßnahmen verfügt, hat die EU-Richtlinie keine Auswirkungen auf seine Vorschriften.
[Bearbeitet von Aurélie Pugnet/Alice Taylor/Nick Alipour]