EU-Parlament will Zwangssterilisation von Menschen mit Behinderung verbieten

Das EU-Parlament hat sich dafür ausgesprochen, der Zwangssterilisation von Menschen mit Behinderung, die in 13 Mitgliedstaaten immer noch erlaubt ist, ein Ende zu setzen. Ein entsprechender Beschluss fand am Dienstag (13. Dezember) eine breite Mehrheit, ist jedoch nicht bindend.

EURACTIV France
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In Portugal, Finnland, Bulgarien, Kroatien, Malta, der Tschechischen Republik, Zypern, Dänemark, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen und der Slowakei ist die Sterilisation von Menschen mit Behinderungen zwar unüblich und höchst umstritten, aber immer noch legal. [[Try_my_best/Shutterstock]]

Das EU-Parlament hat sich dafür ausgesprochen, der Zwangssterilisation von Menschen mit Behinderung, die in 13 Mitgliedstaaten immer noch erlaubt ist, ein Ende zu setzen. Ein entsprechender Beschluss fand am Dienstag (13. Dezember) eine breite Mehrheit, ist jedoch nicht bindend.

Der Bericht, der eine Reihe von Vorschlägen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt, schlechtem Zugang zu sexuellen und reproduktiven Gesundheitsdiensten und Zwangssterilisationen enthält, wurde von den Abgeordneten mit 526 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und 83 Enthaltungen unterstützt.

„Zu lange wurden die Schwierigkeiten von Menschen mit Behinderungen in der EU ignoriert. Sie sind Bürger, deren Rechte tagtäglich verletzt werden“, sagte die Berichterstatterin, die französische Linke-Abgeordnete Anne Sophie Pelletier, gegenüber EURACTIV Frankreich.

Um das Problem anzugehen, fordert der Bericht ein EU-weites Verbot von Zwangssterilisationen, auch für Menschen mit Behinderungen, da diese Praxis „unmenschlich“ sei.

„Wie kann es sein, dass Menschen mit Behinderungen immer noch Zwangssterilisationen unterzogen werden? Und doch ist das in mindestens 13 EU-Mitgliedstaaten der Fall“, erklärte Pelletier.

In Portugal, Finnland, Bulgarien, Kroatien, Malta, der Tschechischen Republik, Zypern, Dänemark, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen und der Slowakei ist die Sterilisation von Menschen mit Behinderungen zwar unüblich und höchst umstritten, aber immer noch legal.

„Die Regierungen glauben, dass sie Menschen mit Behinderungen schützen, aber sie sind in der Lage, diese Entscheidungen selbst zu treffen. Das ist eine Verletzung der Menschenrechte“, sagte Marine Uldry, Beauftragte für die Interessenvertretung des Europäischen Behindertenforums, gegenüber EURACTIV Frankreich.

Erziehungsberechtigte, Ärzt:innen und Gerichte

Zwangssterilisationen betreffen meist Frauen mit geistigen Behinderungen wie Autismus, die unter der Vormundschaft eines Angehörigen stehen.

„In Ländern, in denen diese Praxis legal ist, können die gesetzlichen Betreuer:innen von Menschen mit Behinderungen beschließen, die ihnen anvertraute Person sterilisieren zu lassen“, bestätigt Uldry.

Das Verfahren ist rechtlich streng geregelt und nur zulässig, wenn der Eingriff dringend ist und die Frau in Gefahr ist. Auch die Konsultation eines Arztes oder Gynäkologen sowie eines Fachgerichts gehört zu den Voraussetzungen.

Meist greifen jedoch Familien oder Verwandte, die Menschen mit Behinderungen betreuen, zur Sterilisation, weil sie glauben, dass die Person nicht in der Lage ist, ein Kind aufzuziehen.

„Es gibt nicht genügend Fachleute, die Frauen mit geistiger Behinderung, die ein Kind haben wollen, unterstützen“, fügte Uldry hinzu.

Genaue Daten darüber zu sammeln, wie viele Frauen mit Behinderungen sich einer Zwangssterilisation unterziehen mussten, ist kein leichtes Unterfangen, zumal die Daten aus den Ländern, die diese Praxis zulassen, oft undifferenziert sind und verschiedene Arten von Sterilisationen wie die freiwillige Inanspruchnahme durch Männer umfassen.

Ein weiteres Problem ist der fehlende Zugang zu Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit sowie zu umfassenden Sexualerziehungsprogrammen, die eine differenziertere Diskussion über Verhütung, Abtreibung und Schwangerschaft für Frauen mit Behinderungen ermöglichen könnten.

„Spezialisierten Einrichtungen fehlen die personellen und finanziellen Ressourcen, um Sexualkunde zu unterrichten“, so Pelletier.

Die Europäische Kommission hat im März einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vorgelegt.

Da Anfang 2023 Änderungen an dieser Richtlinie zu erwarten sind, fordert das Europäische Behindertenforum, dass Zwangssterilisationen von der EU und allen Mitgliedsstaaten verboten und kriminalisiert werden.

Mehr Inklusion in der Bildung und am Arbeitsplatz

Im Einklang mit der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen fordern die Abgeordneten eine stärkere Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft und einen gleichberechtigten Zugang zu Dienstleistungen, Pflege und zum Arbeitsmarkt.

In Bezug auf die Bildung fordert der Bericht die EU-Mitgliedsstaaten auf, Quoten in den regulären Bildungseinrichtungen einzuführen. Nach Angaben der UNO haben weniger als fünf Prozent der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen Zugang zu Bildung und Berufsausbildung.

Vor allem Frauen sind mit erheblichen Barrieren konfrontiert, wenn es um die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und an der Entwicklung geht.

„Ich freue mich, dass die Debatte über diesen Bericht einen Fortschritt auf dem Weg zu einer wirklichen Gleichstellung für alle darstellt“, so Pelletier abschließend.

Lesen Sie den französischen Originalartikel hier

[Bearbeitet von Daniel Eck/Nathalie Weatherald]