EU-Passagierrechte auf Schiffe erweitert, nicht auf Busse

Nach Luftfahr- und Bahnreisenden werden ab 2012 auch europäische Bürger, die per Schiff reisen, das Recht auf Rückerstattung und anderweitige Kompensation haben, wenn eine Fahrt abgesagt oder um mehr als 90 Minuten verschoben wird. Dies ist die Folge einer Abstimmung im Europäischen Parlament gestern (6. Juli).

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Nach Luftfahr- und Bahnreisenden werden ab 2012 auch europäische Bürger, die per Schiff reisen, das Recht auf Rückerstattung und anderweitige Kompensation haben, wenn eine Fahrt abgesagt oder um mehr als 90 Minuten verschoben wird. Dies ist die Folge einer Abstimmung im Europäischen Parlament gestern (6. Juli).