EU schließt verbindliche Kriterien für Biomasse aus
Die Europäische Kommission hat gestern (25. Februar) verbindliche europaweite Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse ausgeschlossen und stattdessen Empfehlungen für nationale Maßnahmen der Mitgliedstaaten ausgesprochen.
Die Europäische Kommission hat gestern (25. Februar) verbindliche europaweite Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse ausgeschlossen und stattdessen Empfehlungen für nationale Maßnahmen der Mitgliedstaaten ausgesprochen.
Die Europäische Kommission sagte, die Existenz vielfältiger Biomassearten mache die Schaffung eines harmonisierten Systems unmöglich, in dem das unterschiedliche Potenzial verschiedener Arten für einen Rückgang des Treibhausgasausstoßes berücksichtigt werden würde.
Zudem seien die Umweltrisiken, die mit der inländischen Herstellung von Biomasse verbunden seien, derzeit niedrig. Daher sei keine gesonderte EU-Regelung nötig.
Die Frage hat sowohl die EU-Kommission wie auch die Mitgliedstaaten gespalten. Die Umweltabteilung der Kommission sowie eine Gruppe von Mitgliedstaaten, darunter Großbritannien und die Niederlande, sprachen sich für verbindliche Nachhaltigkeitskriterien aus, um die Umweltintegrität der energetischen Nutzung von Biomasse zu gewährleisten.
Doch die Kommissionsabteilung für Energie und Verkehr setzte sich mit der Auffassung durch, dass eine zusätzliche ökologische Absicherung nicht nötig sei. Dies führte zu der Kritik, dass die EU-Exekutive die Abhängigkeit der Europäischen Union von fossilen Brennstoffen um jeden Preis verringern wolle.
"Biomasse stellt eine der bedeutendsten Ressourcen für das Erreichen unserer Zielsetzungen für erneuerbare Energien dar. Sie trägt bereits zu mehr als der Hälfte des erneuerbaren Energieverbrauchs in der EU bei und liefert saubere, sichere und wettbewerbsfähige Energie", sagte Energiekommissar Günther Oettinger.
Der Bericht räumte Nachhaltigkeitssorgen bei der Herstellung von Biomasse ein, vor allem was den Schutz der Artenvielfalt in Ökosystemen und Kohlendioxidspeicher, insbesondere Wälder angeht. Jedoch seien Biomasse-Abfälle und Reste aus der Holzverarbeitung Nebenprodukte, die unabhängig vom Energiesektor so oder so produziert werden würden.
Zudem argumentierte der Bericht, dass Abholzung vor allem auf globaler Ebene sowie die veränderte Landnutzung durch den Anbau von Energiepflanzen zu Kohlendioxidverlusten in Wäldern und Böden führen könne. Diese Fragen könnten jedoch am wirksamsten auf internationaler Ebene angegangen werden. Der Bericht drückte daher die Hoffnung aus, dass ein neues internationales Klimaabkommen Regeln über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) beinhalten werde.
Nichtsdestrotz kündigte die Kommission an, sie werde die Situation bis Ende 2011 neu bewerten und die Einführung von verpflichtenden Maßnahmen in Erwägung ziehen, sollten die Fragen der Landnutzungsänderung und Abholzung nicht auf internationaler Ebene angegangen werden.
Freiwillige Kriterien
Da ein EU-weites Nachhaltigkeitssystem demnach nicht auf der Tagesordnung steht, schlug die Kommission Kriterien für die Mitgliedstaaten vor, die diese freiwillig anwenden könnten.
So stellte der Bericht eine gemeinsame Methodik zur Berechnung der klimatischen Auswirkungen unterschiedlicher Biomassearten vor. Damit soll gewährleistet werden, dass ihre Nutzung zu Einsparungen beim Treibhausgasausstoß von mindestens 35% führt – eine Zahl, die bei Neuinstallationen für 2017 auf 50% und für 2018 auf 60% ansteigen soll. Jedoch sollten die Mitgliedstaaten keine klimatischen Kriterien für Abfall festlegen, der von der europäischen Abfallgesetzgebung abgedeckt wird.
Der Bericht empfahl, dass Biomasse nicht aus abgeholzten Gebieten oder anderen Gebieten mit hoher Artenvielfalt oder Kohlenstoffspeichern stammen sollte. Er forderte die Mitgliedstaaten außerdem dazu auf, Angaben über den Ursprung von Biomasse zu behalten und der Kommission für die Überwachung potenziell gefährdeter Gebiete zu übermitteln.
Zudem sollten die Mitgliedstaaten ihre Programme für Strom-, Heiz- und Kühlanlagen nutzen, um Anreize für eine effizientere Energieumwandlung zu schaffen. Der Bericht kündigte an, noch dieses Jahr Mindestanforderungen für die Effizienz und Luftqualität von kleinen Feststoffbrennkesseln vorzulegen.
Verbindliche EU-Kriterien könnten nächstes Jahr neu in Erwägung gezogen werden. Die Europäische Kommission will bis zum 31. Dezember 2011 einen Bericht dazu vorlegen, ob zusätzliche Maßnahmen notwendig sind.