EU-Staaten befürworten Verbot von Bisphenol A in Lebensmittelverpackungen

Die EU-Mitgliedstaaten haben einen Vorschlag zum Verbot von Bisphenol A (BPA) in Lebensmittel- und Getränkeverpackungen gebilligt. Damit soll die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger geschützt und die „höchsten Lebensmittelsicherheitsstandards“ gewährleistet werden, teilte die Europäische Kommission am 12. Juni mit.

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Die Entscheidung basiert auf einem wissenschaftlichen Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die im April 2023 zu dem Schluss kam, dass die derzeitige Belastung mit Bisphenol A (BPA) „potenziell schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit des Immunsystems“ hat. [SHUTTERSTOCK/izikMD]

Die EU-Mitgliedstaaten haben einen Vorschlag zum Verbot von Bisphenol A (BPA) in Lebensmittel- und Getränkeverpackungen gebilligt. Damit soll die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger geschützt und die „höchsten Lebensmittelsicherheitsstandards“ gewährleistet werden, teilte die Europäische Kommission am 12. Juni mit.

Das BPA-Verbot wird für Materialien gelten, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, wie etwa die Beschichtung von Metalldosen. Auch Konsumgüter wie Küchenutensilien, Geschirr, Plastikgetränkeflaschen und Wasserspender werden von dem Verbot betroffen sein, so die Europäische Kommission in einer Pressemitteilung.

Die Entscheidung basiert auf einem wissenschaftlichen Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die im April 2023 zu dem Schluss kam, dass die derzeitige Belastung mit Bisphenol A (BPA) „potenziell schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit des Immunsystems“ hat.

Die EFSA setzte eine tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) – die Menge eines Stoffes in Lebensmitteln, die als sicher für den Menschen gilt – von 0,2 Nanogramm pro Kilogramm (ng/kg) Körpergewicht fest. Das ist 20.000 Mal weniger als die vorläufige TDI von 4 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht, die in ihrem vorherigen Gutachten (2015) empfohlen wurde.

BPA wird seit den 1960er Jahren in großem Umfang in Lebensmittel- und Getränkeverpackungen verwendet. Seit Ende der 1990er Jahre steht der Stoff jedoch im Verdacht, gesundheitsschädliche Auswirkungen zu haben, wenn er in Lebensmittel übergeht.

2011 verbot die EU die Verwendung in Babyflaschen aus Polycarbonat. Im Jahr 2018 führte sie weitere Beschränkungen für die Verwendung in Babyflaschen und Kinderbehältern sowie in Farben und Beschichtungen ein.

Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich und Schweden haben bereits Beschränkungen für BPA-haltige Produkte eingeführt.

Die neuen Maßnahmen folgten einer im vergangenen Februar eingeleiteten öffentlichen Konsultation und ausführlichen Gesprächen mit allen Mitgliedstaaten, erklärte die Kommission.

Das Verbot wird nach einer „Prüfungsphase durch das Europäische Parlament und den Rat“ formell verabschiedet und tritt Ende 2024 in Kraft. Die Übergangsfrist wird zwischen 18 und 36 Monaten betragen.

Die Kommission wies darauf hin, dass „begrenzte Ausnahmen in Ermangelung sicherer Alternativen und Übergangsfristen“ möglich seien, sofern diese kein Risiko für die Verbraucher darstellten.

„Dies wird es der Industrie ermöglichen, sich anzupassen und mögliche Unterbrechungen in der Lebensmittelkette zu vermeiden“, so die Kommission abschließend.

[Bearbeitet von Angelo Di Mambro/Rajnish Singh]