Exklusiv: EU plant unbefristete Genehmigung für Großteil der Pestizide
Das als „Omnibus“ bezeichnete Vereinfachungspaket sieht gezielte Änderungen der EU-Pestizidverordnung vor.
Die EU-Kommission plant, die Zulassungsdauer für in Pestiziden verwendete Wirkstoffe grundsätzlich unbefristet zu gestalten – mit Ausnahme bestimmter besonders gefährlicher Substanzen. Das geht aus einem Entwurf des Lebensmittelsicherheits-Omnibus hervor, der Euractiv vorliegt.
Das als „Omnibus“ bezeichnete Vereinfachungspaket sieht gezielte Änderungen der EU-Pestizidverordnung vor.
Bislang werden Wirkstoffe für einen begrenzten Zeitraum von zehn bis 15 Jahren zugelassen und müssen danach erneuert werden. Nach dem neuen Vorschlag würden diese Erneuerungen unbefristet, es sei denn, es handelt sich um gefährliche Stoffe oder um sogenannte „Substitutionskandidaten“, bei denen ein sicherer Ersatz verfügbar sein sollte.
Weitere Ausnahmen gelten, wenn belastbare Nachweise zeigen, dass die Wirkstoffe notwendig sind, um eine ernste Gefahr für die Pflanzengesundheit oder die Produktion zu kontrollieren und keine zumutbaren Alternativen existieren. Solche Stoffe könnten für bis zu fünf Jahre zugelassen werden, heißt es in dem Entwurf.
Das spiegle das Prinzip „kein Verbot ohne Alternativen“ wider – ein Leitmotiv in der Vision für die Zukunft von Ernährung und Landwirtschaft – und kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Studien zeigen, dass EU-Landwirte weiterhin Schwierigkeiten haben, bestimmte verbotene Mittel vollständig zu ersetzen.
Der Kommissionsvorschlag soll zudem sicherstellen, dass gefährliche, in der EU verbotene Pestizide nicht über importierte Waren wieder in den Binnenmarkt gelangen. Dazu sollen Rückstände der gefährlichsten, bereits verbotenen Pestizide künftig überhaupt nicht mehr nachweisbar sein.
Erreicht wird dies durch die Streichung des Begriffs der „Importtoleranz“ und die Klarstellung, dass die „gute landwirtschaftliche Praxis“, die Rückstandshöchstwerte festlegt, gleichermaßen für EU-Erzeuger wie für Drittländer gilt.
Diese Politik entspricht offenkundig den Forderungen der Landwirte nach gleichwertigen Produktionsstandards.
Rückenwind für Biopestizide
Um die Abhängigkeit der Landwirte von chemischen Pestiziden zu reduzieren – eine Forderung auch des Europäischen Parlaments –, soll der Marktzugang für Biopestizide beschleunigt werden.
Der Entwurf sieht eine klare Definition von Biopestiziden, Bewertungsverfahren innerhalb von zwölf Monaten sowie die Möglichkeit vor, dass die EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA als Berichterstatter einspringt, wenn Mitgliedstaaten nicht über ausreichende Expertise verfügen.
Der Zugang der Landwirte soll über vorläufige Zulassungen erleichtert werden, die auf einer positiven Entwurfsbewertung basieren und später in eine vollständige Genehmigung übergehen, sofern sich die Bedingungen nicht ändern.
Die Kommission schlägt zudem vor, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, indem alle EU-Staaten als eine einzige Zone behandelt werden – mit automatischer gegenseitiger Anerkennung bei verspäteten Entscheidungen zu risikoarmen oder biobasierten Produkten.
Außerdem stellt der Entwurf klar, dass die dreijährige Aufbewahrungspflicht für Anwenderdokumentation nicht für Produkte gilt, die ausschließlich biologische Wirkstoffe enthalten.
Ein weiterer neuer Aspekt betrifft Lebensmittel oder Futtermittel aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen: Diese sollen nicht als „aus GVO hergestellt“ gelten, solange im Endprodukt keine lebensfähigen Zellen aus gentechnisch veränderten Organismen mehr enthalten sind, heißt es in dem Dokument.
(adm, jl)