EU: Streit um neue Bankenregeln
In der EU ist einem Zeitungsbericht zufolge ein Streit über die Umsetzung der strikteren Eigenkapital- und Liquiditätsregeln für Banken entbrannt.
In der EU ist einem Zeitungsbericht zufolge ein Streit über die Umsetzung der strikteren Eigenkapital- und Liquiditätsregeln für Banken entbrannt.
Die Finanzminister von sieben Ländern lehnten den Entwurf der EU-Kommission für ein entsprechendes Gesetz ab, berichtete die "Financial Times Deutschland" am Freitag. Zu den Staaten zählten Großbritannien, Spanien und Schweden, dagegen sei Deutschland nicht darunter. Die sieben Länder kritisierten, dass Binnenmarktkommissar Michel Barnier mit seinen Plänen hinter den unter dem Schlagwort "Basel III" bekannten Vorgaben zurückbleibe. Sollten die Vorschläge der Kommission umgesetzt werden, "schadet das der Finanzstabilität in Europa und der Glaubwürdigkeit der EU bei den Themen", zitiert das Blatt aus einem Schreiben der Länder an die Brüsseler Behörde.
Die Kritiker störe vor allem, dass die Kommission die Vorgaben als europaweit einheitliche Maximalregeln plane und damit einzelne Länder nicht generell höhere Eigenkapitalquoten verlangen dürften. Zudem forderten sie mehr Spielraum für die nationalen Aufseher. Das sei nötig, weil das Bankensystem in jedem Land anders sei.
Deutschland setzt sich bei stillen Einlagen durch
Die EU-Kommission will dagegen ein einheitliches Umfeld für alle Banken in Europa erreichen. Der Zeitung zufolge strebt die Behörde künftig auch die Möglichkeit einer Notstandsverordnung für die Banken an. Damit solle sie die Macht haben, den Geldhäusern für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten mehr Eigenkapital sowie andere Verschärfungen aufzuerlegen, sollte dies wegen Marktverwerfungen notwendig sein.
Die deutschen Aufseher und Bankenverbände setzten sich dem Bericht zufolge mit ihrer Forderung durch, Institute unabhängig von ihrer Rechtsform dieselben Kapitalanforderungen aufzuerlegen. Der Entwurf sehe eine Gleichbehandlung von Aktiengesellschaften und Nicht-Aktiengesellschaften vor. So sollen auch AGs Finanzinstrumente wie stille Einlagen zum harten Kernkapital zählen dürfen, solange diese die harten Kriterien erfüllen.
Die EU setzt Basel III im Rahmen der Capital Requirement Directive (CRD IV) um. Eine öffentliche Konsultation zu den Neuregelungen fand bereits 2010 statt. Die neuen Vorschriften sollen Ende 2012 voll in Kraft treten.
EURACTIV/rtr/awr