EU-Vertragsänderung: Berlin zuversichtlich

Im Vorfeld des EU-Gipfels wird um zwei neue Sätze im EU-Vertrag gerungen. Das Ziel: Ausnahmen von der "No Bail Out"-Klausel sollen rechtlich einwandfrei sein. Die Verhandlungen laufen in die "richtige Richtung", heißt es aus Regierungskreisen in Berlin.

Bundeskanzlerin Angela Merkel und Spaniens Premier Jose Luis Zapatero. Einigt sich die EU auf eine Vertragsänderung für künftige Rettungsmaßnahmen oder steht man sich im Weg? Foto: Der Rat der Europäischen Union.
Bundeskanzlerin Angela Merkel und Spaniens Premier Jose Luis Zapatero. Einigt sich die EU auf eine Vertragsänderung für künftige Rettungsmaßnahmen oder steht man sich im Weg? Foto: Der Rat der Europäischen Union.

Im Vorfeld des EU-Gipfels wird um zwei neue Sätze im EU-Vertrag gerungen. Das Ziel: Ausnahmen von der „No Bail Out“-Klausel sollen rechtlich einwandfrei sein. Die Verhandlungen laufen in die „richtige Richtung“, heißt es aus Regierungskreisen in Berlin.

Die EU will Hilfsmaßnahmen für angeschlagene Euro-Staaten auf eine neue rechtliche Grundlage stellen. In einem Entwurf für die Abschlusserklärung des EU-Gipfels (16./17. Dezember 2010) wird vorgeschlagen, den Artikel 136 des EU-Vertrages um folgende Sätze zu ergänzen: "Die Mitgliedsstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabilitätsmechanismus einführen, der die Stabilität der Euro-Zone als Ganzes sichert. Die Bewilligung finanzieller Hilfen wird dabei unter strikte Bedingungen gestellt." 

Der Vertrag soll im Zuge eines vereinfachten Verfahrens geändert werden. Hierzu bedarf es keiner Volksabstimmungen in Europa. Im Fall einer ordentlichen Vertragsänderung wäre zwangsläufig ein Referendum in Großbritannien gefolgt. Kompetenzverschiebungen auf die EU-Ebene sind mit dem vereinfachten Verfahren nicht möglich.

Berlin will weg von der Katastrophen-Klausel

Mit den neuen Zusätzen könnte der Artikel 125 (‚No-Bailout-Klausel‘) des EU-Vertrages in bestimmten Fällen umgangen werden. Dieser verbietet es Euroländern bislang, für die Schulden anderer Euroländer einzutreten. Nach gegenwärtiger Rechtslage verstößt der Rettungsschim deshalb gegen den EU-Vertrag, so die Einschätzung vieler Experten (EURACTIV.de vom 5. Juli 2010).

Derzeit wird der Rettungsschirm mit Artikel 122 des EU-Vertrages legitimiert. Dieser erlaubt Ausnahmen von der ‚No Bail Out‘-Klausel im Fall von Naturkatastrophen. Dass Schuldenkrisen verschiedener Euroländer unkontrollierbar eintraten wie eine Überschwemmung oder ein Erdbeben, gilt unter Juristen allerdings als höchst fragwürdig. 

Mit den neuen Zusätzen würde der Euro-Rettungsschirm gewissermaßen nachträglich legalisiert. Rechtlich einwandfrei soll auch der dauerhafte Krisenbewältigungsmechanismus sein, der den Rettungsschirm 2013 ablösen soll.

Speziell Berlin bereitet die unsichere Rechtslage Sorgen. In Karlsruhe sind mehrere Klagen gegen die deutsche Beteiligung am Euro-Rettungsschirm und den Griechenlandhilfen eingegangen. Der Jurist und Ökonom Markus Kerber (TU Berlin) argumentiert in seiner Klage auch mit dem derzeitigen Bruch des EU-Vertrags (EURACTIV.de-Interview vom 3. September 2010).

"Wir wollen eine juristisch saubere und nachhaltige Lösung", so ein Regierungsvertreter am Dienstag in Berlin. Man sei zuversichtlich, dies auf dem Gipfel zu erreichen. 

Ausnahmen nur, wenn es ums Ganze geht

Der in den Medien kursierende Entwurf zur Vertragsänderung gehe in die "richtige Richtung", so der Regierungsvertreter. Man begrüße den "systemischen Aspekt" – also die Bedingung, wonach die Stabilität der Euro-Zone im Ganzen auf dem Spiel stehen muss, bevor Hilfe erlaubt ist. Die Formulierung an dieser Stelle könne allerdings noch deutlicher ausfallen, heißt es in Berlin.

Außerdem begrüße man, dass der EU-Vertrag finanzielle Hilfen an "strikte Bedingungen" knüpfen soll. Vorstellen könne man sich außerdem den Hinweis, dass Entscheidungen zu Hilfen von den EU-Staaten nur einstimmig zu treffen sind. Dies wäre allerdings auch ohne einen gesonderten Hinweis im EU-Vertrag der Fall.

Der Regierungsvertreter betonte, dass die Abstimmung noch nicht abgeschlossen ist. "Es kommt bei einem EU-Gipfel selten die Formulierung heraus, die am Anfang auf dem Tisch lag."

Alexander Wragge

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