EuGH: Ansiedlung der EU-Arzneimittelagentur in Amsterdam nicht mehr zu ändern

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem endgültigen Urteil den italienischen Behörden mitgeteilt, dass die Entscheidung, die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) nach Amsterdam zu verlegen, nicht annulliert werden kann.

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European Medicines Agency cyber attack
Außenansicht des Hauptsitzes der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) in Amsterdam, Niederlande, 4. Dezember 2020. [Remko De Waal/EPA/EFE]

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem endgültigen Urteil den italienischen Behörden mitgeteilt, dass die Entscheidung, die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) nach Amsterdam zu verlegen, nicht annulliert werden kann.

Da die EMA in London angesiedelt war, erforderte der Brexit, dass die EU-Behörde in ein anderes Land verlagert wird.

Nach einem Verfahren, in dem viele Mitgliedstaaten ihre Bewerbungen einreichten, entschieden sich die EU-Mitgliedstaaten im November 2017 für Amsterdam und gegen Mailand als neuen Sitz der Behörde.

Die Entscheidung des Gerichts vom Donnerstag (14. Juli) beruht auf Artikel 263 des EU-Vertrags, der besagt, dass politische Entscheidungen der Mitgliedsstaaten nicht annulliert werden können.

„Die Beschlüsse der Vertreter:innen der Mitgliedstaaten zur Bestimmung des neuen Sitzes der EMA und des Sitzes der ELA sind politische Akte ohne verbindliche Rechtswirkung, sodass sie nicht Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein können“, heißt es in dem Urteil, mit dem der Antrag Italiens und Mailands zurückgewiesen wurde.

Ein langjähriger Streit

Die Entscheidung der Mitgliedstaaten aus dem Jahr 2017 war bei Italien und der Stadt Mailand nicht gut angekommen, die damals beschlossen, die Entscheidung anzufechten und im Januar 2018 vor den EuGH zogen.

Die Klage wurde damit begründet, dass die von den niederländischen Behörden versprochene Infrastruktur zum Zeitpunkt des Umzugs der EMA aus dem Vereinigten Königreich noch nicht fertiggestellt sein würde und dass ihr Angebot, die EMA in die Niederlande zu holen, daher irreführend gewesen sei.

Das niederländische Gesundheitsministerium hatte damals mitgeteilt, dass die EMA 2019 in ein provisorisches Gebäude umziehen werde und das endgültige Gebäude dann 2020 fertiggestellt sein werde. Diese Regelung sei „nicht optimal“, so der ehemalige Direktor der EMA, Guido Rasi.

„Aber wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass wir mit extrem knappen Fristen arbeiten. Am 1. Januar 2019 benötigen wir ein voll funktionsfähiges Gebäude, um unser Personal vor dem 30. März 2019, wenn das Vereinigte Königreich aus der EU austritt, schrittweise von London nach Amsterdam zu verlegen. Das bedeutet, dass diese vorübergehenden Räumlichkeiten zwar nicht optimal sind, aber unter den derzeitigen zeitlichen Einschränkungen die beste Option darstellen“, so Rasi.

Nach der Klage vor dem italienischen Gericht erklärte Massimo Scaccabarozzi, Präsident des nationalen Verbandes der Pharmaunternehmen (Farmindustria): „Wenn die Kommission ihre Bewertungen auf der Grundlage eines irreführenden Berichts vorgenommen hat, besteht die Möglichkeit, die getroffenen Entscheidungen zu überdenken.“

Die Niederländer sahen jedoch kein Problem. So erklärte ein hochrangiger niederländischer Regierungsbeamter in der EU gegenüber EURACTIV, der Umzugsprozess verlaufe planmäßig und in Übereinstimmung mit dem eingereichten Angebot.

„Alles steht in unserem Bid Book. Seit dem 20. November haben die Niederlande und die EMA eng zusammengearbeitet, um einen nahtlosen Übergang am 29. März 2019 zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund hat sich die EMA für das provisorische Gebäude entschieden, um ihre Aktivitäten fortzusetzen, bevor sie im Herbst 2019 in ihren endgültigen Sitz umzieht“, erklärte der niederländische Beamte am 31. Januar 2018.