EuGH: Briten können EU-Staatsbürgerrechte nicht behalten

Britische Staatsangehörige können nach dem Brexit nicht automatisch ihre Rechte als EU-Bürger behalten, bestätigte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag (15. Juni).

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Verdict of the European Court of Justice regarding transfer of EU citizens‘ information to third
In dem Urteil, das ein früheres Urteil des Gerichts bestätigte, stellte der Europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg fest, dass "der Verlust des Status eines Bürgers der Europäischen Union und folglich der Verlust der mit diesem Status verbundenen Rechte eine automatische Folge der alleinigen souveränen Entscheidung des Vereinigten Königreichs ist, aus der Europäischen Union auszutreten, und nicht des Austrittsabkommens oder des Beschlusses des Rates." [Julien Warnand/EPA/EFE]

Britische Staatsangehörige können nach dem Brexit nicht automatisch ihre Rechte als EU-Bürger behalten, bestätigte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag (15. Juni).

Britische Staatsangehörige, ansässig im Vereinigten Königreich und mehreren EU-Mitgliedsländern, argumentierten, dass das Brexit Austrittsabkommen ihnen die Rechte nehmen würde, welche sie als EU-Bürger ausgeübt und erworben hätten.

Die Kläger hatten gefordert, dass das Gericht die Entscheidung der EU vom Januar 2020, das Austrittsabkommen zu genehmigen, für nichtig oder teilweise für nichtig erklärt.

In dem Urteil, das ein früheres Urteil des Gerichts bestätigte, stellte der Europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg fest, dass „der Verlust des Status eines Bürgers der Europäischen Union und folglich der Verlust der mit diesem Status verbundenen Rechte eine automatische Folge der alleinigen souveränen Entscheidung des Vereinigten Königreichs ist, aus der Europäischen Union auszutreten, und nicht des Austrittsabkommens oder des Beschlusses des Rates.“

Das nicht überraschende Urteil bestätigt, dass Menschen aus Drittstaaten oder ehemaligen Mitgliedstaaten die EU-Bürgerschaft nur dann erwerben können, wenn sie die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedslandes der EU annehmen.

Der Status der Briten, die noch in der EU leben und arbeiten, und ihrer EU-Kollegen im Vereinigten Königreich war eines der brisantesten Themen im Brexit-Prozess. Britische Abgeordnete haben auf ernsthafte Probleme mit Aufenthaltsregelungen hingewiesen, die britische Bürger betreffen, die bereits vor dem Brexit in der EU lebten. Derzeit leben rund 1,3 Millionen Briten in der EU und haben einen Aufenthaltsstatus in einem Mitgliedstaat erworben.

Anfang dieses Jahres kündigte die dänische Regierung Pläne an, ihr innerstaatliches Recht zu ändern, um die Abschiebungsdrohung für britische Staatsangehörige aufzuheben, die ihren Aufenthaltsstatus verspätet beantragt hatten. Ähnliche Probleme gibt es auch in anderen Mitgliedsstaaten, so hat Schweden beispielsweise bereits über 1.000 britische Staatsangehörige abgeschoben.

Im Mai wandte sich der EU-Ausschuss des britischen Parlaments an Innenministerin Suella Braverman und wies darauf hin, dass die Mittel zur Unterstützung britischer Bürger in der EU seit 2021 erheblich gekürzt worden seien. Zusätzlich gebe es weder eine offizielle Organisation mehr, die in der EU ansässige Briten berate, noch gebe es kein Äquivalent zur unabhängigen Überwachungsbehörde, die die Rechte von EU-Bürgern im Vereinigten Königreich schützen soll.

Auf der letzten Sitzung des EU-UK-Ausschusses für Bürgerrechte behaupteten britische Minister, dass britische Staatsangehörige, die keinen Antrag auf Daueraufenthalt gestellt haben, Schwierigkeiten beim Zugang zu Leistungen und Diensten hätten.

[Bearbeitet von Nathalie Weatherald/Kjeld Neubert]