EuGH-Entscheidung könnte Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie beschleunigen

Der Europäische Gerichtshof entschied am 9. September, dass die Zeit, die Krankenhausärzte in Bereischaft verbringen, als volle Arbeitszeit angerechnet und somit entsprechend entlohnt werden sollte.

Der Europäische Gerichtshof entschied am 9. September, dass die Zeit, die Krankenhausärzte in Bereischaft verbringen, als volle Arbeitszeit angerechnet und somit entsprechend entlohnt werden sollte.