Europaparlament klagt gegen EU-Rat über Verteidigungsprogramm
Das Europaparlament klagt gegen den EU-Rat, weil es bei den Beratungen über das milliardenschwere SAFE-Verteidigungsprogramm übergangen wurde.
Das Europaparlament klagt gegen den EU-Rat, weil es bei den Beratungen über das milliardenschwere SAFE-Verteidigungsprogramm übergangen wurde.
Um die europäische Rüstungsindustrie zu stärken und die Mitgliedstaaten zum Aufrüsten zu bewegen, hatte die EU-Kommission ein Notfallverfahren aktiviert, das die Beteiligung des Parlaments umging – sehr zum Unmut der Abgeordneten.
„Das Parlament hat heute (20. August) beim Europäischen Gerichtshof Klage auf Nichtigerklärung der SAFE-Verordnung eingereicht“, hieß vom Pressedienst gegenüber Euractiv.
SAFE ist ein Verteidigungs-Kreditprogramm im Umfang von 150 Milliarden Euro, das Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im März vorgeschlagen hatte, um die Investitionen schnell anzukurbeln. Im Mai gab der Rat der EU (die Zusammenkunft der jeweiligen Fachminister) seine finale Zustimmung – ohne Konsultation des Parlaments.
Bislang haben 18 Mitgliedstaaten formell Interesse angemeldet und Kreditvolumen von mindestens 127 Milliarden Euro in Aussicht gestellt.
Das Parlament betont, es stehe „voll hinter dem Instrument […]. Es geht um die gewählte Rechtsgrundlage, die die demokratische Legitimität untergräbt.“
Um die Parlamentszustimmung zu umgehen, griff von der Leyen zu einem Instrument aus den EU-Verträgen (Artikel 122 AEUV), das eigentlich für Notlagen wie die Corona-Pandemie vorgesehen ist und das Verfahren erheblich beschleunigt.
„Die Nutzung von Artikel 122 als Rechtsgrundlage für SAFE war nach Ansicht des Parlaments verfahrensfehlerhaft und schlicht unnötig. Sie untergräbt die demokratische Legitimität in den Augen der Öffentlichkeit, und kein Parlament der Welt würde das akzeptieren“, erklärte der Pressedienst gegenüber Euractiv.
„Deshalb klagt das Parlament wegen einer unzureichenden Rechtsgrundlage.“
Bereits im Mai hatte Parlamentspräsidentin Roberta Metsola Ursula von der Leyen schriftlich gewarnt, dass die Kommission vor Gericht landen könnte. Von der Leyen wies die Kritik zurück und argumentierte, der Rückgriff auf die Notfallklausel sei „voll gerechtfertigt“, da SAFE eine „außergewöhnliche und vorübergehende Antwort auf eine dringende und existenzielle Herausforderung“ darstelle.
Für die Mitgliedstaaten, die auf die Kredite hoffen, ändert sich zunächst nichts: Das Parlament beantragte beim Gerichtshof, die Wirkung der Verordnung aufrechtzuerhalten, bis eine Ersatzregelung verabschiedet ist.
(cp, jl)