Exportkredite: Deutschlands eigene grüne Taxonomie
Deutschland will Exporte klimafreundlicher Technologien erleichtern und gleichzeitig die Unterstützung für umweltschädliche Technologien zurückfahren. Staatliche Garantien für fossile Energieprojekte sollen jedoch nicht vollständig eingestellt werden, was bei Umweltschützern auf Kritik stößt.
Deutschland will Exporte klimafreundlicher Technologien erleichtern und gleichzeitig die Unterstützung für umweltschädliche Technologien zurückfahren. Staatliche Garantien für fossile Energieprojekte sollen jedoch nicht vollständig eingestellt werden, was bei Umweltschützern auf Kritik stößt.
Wie viele andere Länder hilft auch Deutschland seinen Exporteuren, das Risiko von Zahlungsausfällen zu mindern, indem es öffentliche Garantien für Exportkredite gewährt. Dies bedeutet, dass die Regierung die Exporteure im Falle von Zahlungsausfällen entschädigt, wobei der Schwerpunkt auf Ländern mit höheren politischen Risiken, wie Entwicklungs- und Schwellenländern, liegt.
Die Bundesregierung plant, das System besser mit dem Klimaschutz in Einklang zu bringen, ohne jedoch fossiles Erdgas vollständig aus dem System auszuschließen.
Zu diesem Zweck legte die Regierung am Montag (24. Juli) einen Entwurf für ein Klassifizierungssystem vor, das wirtschaftliche Aktivitäten in drei Kategorien einteilt: eine „grüne“ für klimafreundliche Technologien, eine „weiße“ für neutrale und eine „rote“ für klimaschädliche Aktivitäten.
„Projekte der grünen Kategorie erhalten in Zukunft erleichterte und attraktivere Deckungskonditionen“, so eine Sprecherin des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gegenüber EURACTIV.
Das neue Klassifizierungssystem wird für Exportkredite für Aktivitäten im Energie- und Verkehrssektor sowie für bestimmte Kernbranchen wie Stahl, Aluminium und einige Chemikalien gelten.
In einem zweiten Schritt sollen die gleichen Kriterien auch für öffentliche Garantien für Auslandsinvestitionen deutscher Unternehmen Anwendung finden, so das Ministerium.
Bis Freitag (28. Juli) will das Ministerium eine öffentliche Konsultation zu dem vorgeschlagenen Klassifizierungssystem einleiten und Wirtschaftsverbände, NGOs und Wissenschaftler einladen, ihre Ansichten darzulegen, damit das System noch vor Ende dieses Jahres fertiggestellt werden kann.
In Anlehnung an die Taxonomie der EU – teilweise
Das Klassifizierungssystem ähnelt teilweise der EU-Taxonomie für nachhaltige Finanzen, einem EU-weiten Klassifizierungssystem, das wirtschaftliche Aktivitäten nach ihrem Beitrag zu einer Reihe von sechs Klima- und Umweltzielen gruppiert.
Im Energiesektor umfasst die „grüne“ Kategorie erneuerbare Energien, Stromspeicherung, Strom- und Wärmenetze sowie die Wasserstofferzeugung.
„Bei der Erarbeitung der Sektorleitlinien für die Exportkreditgarantien wurden die EU-Taxonomie bzw. die darin enthaltenen technischen Bewertungskriterien für einen ‚wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz‘ im Wesentlichen für eine Einstufung in die grüne Kategorie verwendet“, so die Ministeriumssprecherin.
Anders als die EU-Taxonomie umfasst die „grüne“ Kategorie jedoch keine Aktivitäten im Zusammenhang mit Atomkraft, die zudem bei Netzinfrastrukturprojekten ausdrücklich von der Definition „emissionsarmen“ Stroms ausgeschlossen ist.
Zudem mussten „mit Blick darauf, dass die EU-Taxonomie noch nicht alle Wirtschaftstätigkeiten umfasst, [.] für einige Sektoren zusätzlich andere internationale Standards als Orientierung herangezogen werden“, so die Sprecherin.
Gasprojekte nicht völlig ausgeschlossen
Während die Regeln für die „weiße“ Kategorie unverändert bleiben, kommen Aktivitäten, die unter die „rote“ Kategorie fallen, nicht mehr für die staatlichen Exportkreditgarantien infrage. Sie können jedoch weitergeführt werden, wenn sie eine private Finanzierung sicherstellen können.
Kohle- und Ölprojekte, die in die „rote“ Kategorie fallen, werden weitgehend von Kreditgarantien ausgeschlossen. Einige fossile Gasprojekte fallen jedoch in die „weiße“ Kategorie und können daher weiterhin für die Regelung in Betracht kommen.
Dazu gehört laut dem Vorschlag in „besonderen Einzelfällen“ auch die Erschließung neuer Gasfelder.
Um dafür infrage zu kommen, müssen solche Projekte entweder für die „nationale Sicherheit“ oder für „geostrategische Versorgungssicherheitsinteressen“ notwendig sein. Darüber hinaus muss die „Vereinbarkeit mit dem 1,5-Grad-Ziel und die Vermeidung von Lock-in-Effekten“ nachgewiesen werden, heißt es in dem Vorschlag.
Die Leitlinien würden sich „neben der EU Taxonomie zudem beispielsweise am ‚Net Zero by 2050‘ Szenario der International Energy Agency (IEA)“ orientieren, so die Ministeriumssprecherin.
Das „Net Zero by 2050“-Szenario der IEA beinhaltet jedoch den Meilenstein, dass ab 2021 „keine neuen Öl- und Gasfelder mehr zur Erschließung genehmigt werden.“
„Die Vermutung liegt nahe, dass nur sehr, sehr wenige Projekte – wenn überhaupt ein Projekt – diese Kriterien erfüllen können“, so Felix Heilmann, Policy Fellow beim Think-Tank Dezernat Zukunft. Im Gespräch mit EURACTIV nannte er es positiv, dass die Projekte die Erfüllung der Kriterien evidenzbasiert nachweisen müssen.
Nichtsdestotrotz hat die potenzielle Förderfähigkeit von fossilen Gasprojekten Kritik bei Umweltorganisationen hervorgerufen. Sie argumentieren, dass zu viel Spielraum für diese Art von Projekten gelassen wird.
„Bei Gasinvestitionen hängt es nun an einzelnen Ministerien, Nein zu sagen“, sagte David Ryfisch, Bereichsleiter für internationalen Klimapolitik bei der NGO Germanwatch. „Das reicht nicht.“
„Es werden Kriterien angekündigt ohne sie zu definieren“, fügte er hinzu. „Es wäre im Sinne der Bundesregierung, diese Kriterien klar zu definieren und alle anderen Investitionen nicht nur für Kohle und Öl, sondern auch für Gas auszuschließen.“
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic und Frédéric Simon]