Fortschritte der EU auf eine Reform der öffentlichen Auftragsvergabe zu

Die Europäische Kommission wird heute (27. Januar) die ersten Schritte einer bedeutenden Umarbeitung der Bestimmungen, die das öffentliche Beschaffungswesen beherrschen, unternehmen. Dabei soll der Zugang der KMU zu nationalen Ausschreibungen verbessert und die grenzüberschreitende Aktivität gefördert werden.

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Die Europäische Kommission wird heute (27. Januar) die ersten Schritte einer bedeutenden Umarbeitung der Bestimmungen, die das öffentliche Beschaffungswesen beherrschen, unternehmen. Dabei soll der Zugang der KMU zu nationalen Ausschreibungen verbessert und die grenzüberschreitende Aktivität gefördert werden.

Michel Barnier, der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar, wird eine öffentliche Konsultation über eine Überprüfung der Bestimmungen für die öffentliche Auftragsvergabe einleiten. Diese Überprüfung zielt einem EU-Beamten zufolge hauptsächlich darauf ab, dass den Zugang der kleineren Unternehmen zu den Beschaffungsmärkten, die Reduzierung der Bürokratie und die Förderung des europäischen grenzüberschreitenden Beschaffungswesens sichergestellt werden.

Die KMU haben bereits Zugang zu circa einem Drittel aller öffentlichen Verträge, aber dieser Anteil bleibt weiterhin viel niedriger als ihre wirtschaftliche und soziale Bedeutung.

Die Vereinfachung der Beteiligungsverfahren an öffentlichen Ausschreibungen sollte den Marktzugang kleiner Firmen erleichtern, argumentiert die  Kommission. Experte in dem Sektor werden ihre Meinungen über mögliche Reformen bis Mitte April bekannt geben müssen. Danach soll Brüssel mit dem tatsächlichen Gesetzgebungsverfahren beginnen.

Förderung des grenzüberschreitenden Beschaffungswesens

Die Förderung des grenzüberschreitenden Beschaffungswesens steht auch ganz oben auf der Agenda der Kommission. Der EU-Markt kann nicht als vollendet betrachtet werden, solange er über keinen fairen Zugang zu nationalen öffentlichen Auftragsvergaben, der für alle europäischen Unternehmen garantiert sei, verfügt.

Die Lage muss verbessert werden, obwohl einige positive Entwicklungen bereits wahrzunehmen sind.

Ein Bericht der Kommission über das Funktionieren der öffentlichen Beschaffungsmärkte in der EU befand, dass eine deutliche Mehrheit (67 Prozent) aller Angebote für öffentliche Ausschreibungen einer 2004 veröffentlichten Umfrage zufolge aus heimischen Firmen stammten.

Nur drei Prozent der Ausschreibungen sind grenzüberschreitend – zum Beispiel ein italienisches Unternehmen, das ein Angebot für ein Energieprojekt der österreichischen öffentlichen Behörden einreichte. Allerdings kommen 30 Prozent der grenzüberschreitenden Angebote von Tochtergesellschaften heimischer Unternehmen. Diese Methode wird als indirekt grenzüberschreitendes Angebot definiert.

In der Tat scheinen lokale Branchen oder Tochtergesellschaften eines ausländischen Unternehmens mehr Chancen zu haben, eine Ausschreibung zu gewinnen, als ihre heimischen Konkurrenten. Der Bericht zeigt, dass 35 Prozent der Angebote, die von Tochtergesellschaften im ausländischen Besitz eingereicht wurden, erfolgreich sind.

Die durchschnittliche Erfolgsrate von heimischen Firmen liegt bei etwa 30 Prozent. Unternehmen, die ihr Angebot direkt aus dem Ausland einreichen, haben jedoch dem Bericht zufolge die niedrigsten Chancen durchzukommen – ihre durchschnittliche Erfolgsrate beträgt 25 Prozent.

Grünes und innovationsförderndes Beschaffungswesen

Die Kommission wird in ihrer Überprüfung der Bestimmungen für öffentliche Auftragsvergaben auch versuchen, öffentliche Verträge grüner und innovationsfördernder zu gestalten.

„Sollten es EU-Bestimmungen geben, die Verpflichtungen festlegen würden, nur Produkte mit gewissen Umweltbedingungen zu kaufen oder einen gewissen Prozentanteil des Budgets für innovative Güter und Dienstleistungen aufzubewahren?“ ist unter den Fragen, die die Experten beantworten müssen werden.

Eine Mitteilung, die die Kommission im Juli 2008 vorstellte, appellierte an die Regierungen, damit sie sicherstellten, dass die Hälfte aller ihrer Ausschreibungsverfahren eine Reihe an grünen Kriterien einhielte. Allerdings handelt es sich dabei nur um ein Richtziel.

Einer für die Kommission durchgeführten Recherche zufolge verwalten derzeit nur sieben Länder der EU eine große Anzahl an umweltgerechteren öffentlichen Auftragsvergaben („Green Public Procurement“, GPP). Sie werden die „7 Grünen“ genannt: nämlich Dänemark, Deutschland, Finnland, Großbritannien, die Niederlande, Österreich und Schweden. Die anderen EU-Länder bleiben beträchtlich zurück und haben manchmal gar keine GPP.

Die EU-Kommission versucht auch, die elektronische Beschaffung in der EU mehr zu verbreiten – ein einfaches Mittel, die Gesamtzahl der grenzüberschreitenden Bewerbungen zu erhöhen. Derzeit bleibt dies aber eine unwesentliche Geschäftsmethode. Eine öffentliche Konsultation wurde im Oktober eingeleitet, um diesen Mangel anzugehen.

Zugang zu ausländischen Beschaffungsmärkten

Die öffentliche Konsultation über die Reform der öffentlichen Beschaffungsmärkte wird auch die heikle Frage des Zugangs zu Drittlandsmärkten angehen.

Öffentliche Beschaffungsmärkte machen in großen Industrieländern über 10 Prozent des BIP aus und stellen in Schwellenländern einen zunehmenden Anteil der Wirtschaft dar.

Der Markt in den Vereinigten Staaten zum Beispiel ist über 1.000 Milliarden Euro wert – oder elf Prozent des US-BIP. In Kanada beträgt er Schätzungen der Europäischen Kommission zufolge 22 Prozent, während er in Japan 18 Prozent darstellt.

In seiner Handelsstrategie, die im letzten November veröffentlicht wurde, erklärt Brüssel deutlich, dass, obwohl der EU-Markt bereits weit offen stehe, die Märkte ihrer wichtigen Handelspartner es viel weniger seien – vor allem auf regionaler und lokaler Ebene.

China steht auf der Liste der Länder, die Brüssel kritisiert, ganz oben. Peking hat das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen („Government Procurement Agreement“, GPA) – ein freiwilliges Engagement, die nationalen öffentlichen Beschaffungsmärkte für die Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) zugänglich zu machen – noch nicht unterzeichnet.

Man dränge auf einen frühen Beitritt Chinas zum GPA auf der Basis eines ambitionierten Angebots. Dies stimme mit den chinesischen Engagements beim WTO-Beitritt überein, steht es in dem EU-Dokument.