Frankreich ermittelt wegen Kriegsverbrechen in der Ukraine
Frankreichs Anti-Terror-Staatsanwälte haben drei neue Ermittlungen wegen mutmaßlicher "Kriegsverbrechen" gegen französische Staatsangehörige in der Ukraine eingeleitet.
Frankreichs Anti-Terror-Staatsanwält:innen haben drei neue Ermittlungen wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen gegen französische Staatsangehörige in der Ukraine eingeleitet.
Die Anti-Terror-Staatsanwaltschaft kann sich nur mit Taten befassen, die gegen französische Staatsangehörige begangen wurden, heißt es in einer Pressemitteilung, und fügt hinzu, dass Kriegsverbrechen gegen Ukrainer:innen eine Angelegenheit der ukrainischen Justiz oder internationaler Gerichte seien.
Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit mutmaßliche Verbrechen in Mariupol vom 25. Februar bis 16. März, in Gostomel vom 1. bis 12. März und in Tschernihiw seit dem 24. Februar.
Die genauen Einzelheiten der Verbrechen wurden nicht bekannt gegeben, es ist jedoch von „absichtlichen Angriffen auf die geistige Unversehrtheit“ und „absichtlichem Entzug von überlebenswichtigen Gütern“ die Rede. Die Angriffe richteten sich demnach gegen „Zivilist:innen, die nicht an den Kampfhandlungen teilnahmen“ und „ziviles Eigentum“.
Die mit den Ermittlungen beauftragte Behörde ist die französische Zentralstelle für die Bekämpfung von internationalen Kern- und Hassverbrechen, eine interministerielle Dienststelle, die der Gendarmerie Nationale (Nationalgendarmerie) untersteht.
Die drei Ermittlungsverfahren werden zusätzlich zu der am 16. März von der Staatsanwaltschaft eingeleiteten Untersuchung nach dem Mord an einem französisch-irischen Journalisten auf ukrainischem Gebiet durchgeführt.