Frankreich wird Arbeitsmarktbeschränkungen für neue EU-Bürger aufheben [DE]
Nach Spanien, Portugal und Finnland hat nun auch Frankreich angekündigt, dass es seinen Arbeitsmarkt für die Bürger aus den neuen Mitgliedstaaten öffnen werde. Die Öffnung soll schrittweise vollzogen werden.
Nach Spanien, Portugal und Finnland hat nun auch Frankreich angekündigt, dass es seinen Arbeitsmarkt für die Bürger aus den neuen Mitgliedstaaten öffnen werde. Die Öffnung soll schrittweise vollzogen werden.
Frankreichs Premierminister Dominique de Villepin hat am 13. März 2006 im Anschluss an eine Sitzung des interministeriellen Ausschusses des Landes bekannt gegeben, dass „die französische Regierung eine schrittweise und kontrollierte Aufhebung der Beschränkungen der Freizügigkeit von Arbeitskräften von acht Ländern, die der EU 2004 beitraten, vollziehen wird“, sagte Villepin auf einer Pressekonferenz. Die Aufhebung der Beschränkungen werde zunächst für Sektoren gelten, in denen es personelle Engpässe gebe. Einzelheiten der Öffnung würden noch mit den Sozialpartnern ausgehandelt werden.
Die Verhandlungen werden innerhalb weniger Woche abgeschlossen sein müssen, da Frankreich der Kommission vor dem 1. Mai 2006 mitteilen muss, wann die Übergangsregelungen für Arbeitskräfte aus Polen, den baltischen Ländern, der Tschechei, der Slowakei , Ungarn und Slowenien beendet würden. Die Gespräche dürften allerdings reibungslos vonstatten gehen. Denn die französischen Gewerkschaften befürworten allesamt die Aufhebung der Beschränkungen.
Kurz vor der Ankündigung Frankreichs hatte der ungarische Präsident Laszlo Solyom einen Appell an Frankreich gerichtet, die Übergangsregelung abzuschaffen. Und Wochen zuvor hatte die Kommission einen Bericht über Arbeitnehmermobilität veröffentlicht, in dem es hieß, dass die Länder, die ihre Arbeitsmärkte geöffnet hätten, hiervon wirtschaftlich profitiert hätten. Die Beschränkungen können für weitere drei Jahre (bis Mai 2009) aufrechterhalten bleiben und anschließend noch für weitere zwei Jahre. Dies bedeutet, dass die Arbeitsmärkte spätestens bis zum 1. Mai 2011 vollständig geöffnet werden müssen.