Gericht bestätigt Prinzip 'gleicher Lohn für gleiche Arbeit' [DE]

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen Arbeitgeber belegen können, dass niedrigere Löhne für Frauen auf geringere Erfahrungen und Qualifikationen zurückzuführen sind.   

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen Arbeitgeber belegen können, dass niedrigere Löhne für Frauen auf geringere Erfahrungen und Qualifikationen zurückzuführen sind.   

Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Arbeitgeber grundsätzlich auf das Kriterium des Dienstalters zur Bestimmung des Lohnniveaus ohne besondere Begründung zurückgreifen dürfen. „Der Rückgriff auf dieses Kriterium des Dienstalters [ist] in der Regel zur Erreichung des legitimen Zieles geeignet,  Berufserfahrung zu honorieren, die den Arbeitnehmer befähigt, seine Arbeit besser zu verrichten […]“, urteilte der Gerichtshof.

Ein auf das Dienstalter aufbauendes Bezahlungsschema steht nicht unbedingt im Widerspruch zum Prinzip des gleichen Entgelts für Männer und Frauen. Hat ein Arbeitnehmer Zweifel an einem solchen System und liefert Anhaltspunkte, die geeignet sind, ernsthafte Zweifel aufkommen zu lassen, muss der Arbeitgeber die Zugrundelegung des Dienstalters begründen.

In jedem Fall muss der gesetzlich festgelegte bezahlte Erziehungsurlaub als Arbeitszeit angerechnet werden, während zusätzliche Auszeiten, wie zur Betreuung von Kindern, nicht berücksichtigt werden müssen.