Glyphosat-Verlängerung: Wie werden die EU-Länder abstimmen?
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die Zulassung des umstrittenen Herbizids Glyphosat für das nächste Jahrzehnt zu verlängern - allerdings nur, wenn die Mitgliedstaaten grünes Licht geben. Wie stehen diese zu diesem Thema?
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die Zulassung des umstrittenen Herbizids Glyphosat für das nächste Jahrzehnt zu verlängern – allerdings nur, wenn die Mitgliedstaaten grünes Licht geben. Wie stehen diese zu diesem Thema?
Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten im September einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der die erneute Zulassung von Glyphosat für den EU-Markt nach dem 15. Dezember dieses Jahres vorsieht, wenn die derzeitige Zulassung ausläuft.
Sollte die Verordnung verabschiedet werden, bedeutet dies, dass das umstrittene Herbizid – welches in der EU am häufigsten verwendet wird – trotz unterschiedlicher Auffassungen über seine Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt auch in den nächsten zehn Jahren in der gesamten EU für den Pflanzenschutz eingesetzt werden kann.
Der Vorschlag der Kommission basiert auf einer langwierigen Bewertung der Sicherheit und Risiken von Glyphosat durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die zu dem Schluss kam, dass die Verwendung von Glyphosat keine „kritischen Bedenken“ aufwirft.
Sie stellte jedoch fest, dass Datenlücken keine Schlussfolgerungen zu einer Reihe von Aspekten zulassen, darunter die Ökotoxikologie der Substanz und insbesondere das Risiko, das sie für Säugetiere darstellt.
Nun sind die Mitgliedstaaten am Zug: Diese haben bei einer Abstimmung am Freitag (13. Oktober) noch die Möglichkeit, den Verordnungsentwurf zu billigen oder zu blockieren.
Aber in welche Richtung wird die Abstimmung gehen?
Euractiv hat vor der entscheidenden Abstimmung mit hochrangigen Quellen Kontakt aufgenommen, um Ihnen die Abstimmungsabsichten der einzelnen Mitgliedstaaten zu erläutern.
Wie funktioniert die Abstimmung?
Das Spielfeld für die Glyphosat-Zulassung ist die berüchtigte „Komitologie“ – ein Wort, das das Labyrinth interner Ausschüsse bezeichnet, die die Kommission bei der Ausarbeitung von Durchführungsmaßnahmen zu technischen Aspekten der EU-Gesetzgebung, wie delegierten Rechtsakten und Sekundärrecht, unterstützen sollen.
Die Mitgliedstaaten nehmen an diesen speziellen Ausschüssen teil, um die Arbeit der Kommission zu überwachen. Sie haben ein großes Mitspracherecht bei den endgültigen Entscheidungen, die immer hinter verschlossenen Türen getroffen werden.
Die Kommission hofft natürlich auf eine qualifizierte Mehrheit im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (PAFF-Ausschuss) – damit würde der Vorschlag automatisch grünes Licht erhalten.
Die EU-Kommission wird das Prüfverfahren am Freitag mit einer ersten Abstimmung einleiten, um festzustellen, ob es eine qualifizierte Mehrheit für oder gegen den vorgeschlagenen Rechtsakt gibt.
Eine qualifizierte Mehrheit ist erreicht, wenn zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: 55 Prozent – oder 15 von 27 – der Mitgliedstaaten stimmen dafür (oder dagegen), deren Bevölkerung mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU ausmacht.
Die Beschwerdestelle
Für den Fall, dass es weder eine qualifizierte Mehrheit für noch gegen den Vorschlag gibt, wird zwischen zwei und sechs Wochen nach der Abstimmung im Ausschuss ein Berufungsgremium einberufen, was etwa Mitte November der Fall sein dürfte. Insiderkreisen zufolge scheint diese Option zum jetzigen Zeitpunkt recht wahrscheinlich.
Genau wie der Ständige Ausschuss arbeitet auch dieses Berufungsgremium mit qualifizierten Mehrheiten. Sollte es jedoch auch in dieser Phase keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen die Entscheidung geben, muss die Kommission allein entscheiden.
„Nur eine qualifizierte Mehrheit dagegen reicht aus, um die Entscheidung zu blockieren“, hieß es aus Beamtenkreisen.
Kurz gesagt, Glyphosat kann nur dann nicht zugelassen werden, wenn eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten aktiv gegen den Vorschlag stimmt.
Die Länder können sich der Stimme enthalten. Das bedeutet, dass ihre Stimme bei der Prüfung, ob genügend Ja-Stimmen für die Annahme erforderlich sind, als Gegenstimme gezählt wird, aber auch nicht zur Bildung der qualifizierten Mehrheit gegen den Vorschlag beiträgt.
Was geschieht, wenn es keine Mehrheit gibt?
Während die Kommission beabsichtigt, diesen Prozess vor dem Ablaufdatum der derzeitigen Genehmigung am 15. Dezember abzuschließen, wird sie das derzeitige Abkommen wahrscheinlich vorübergehend automatisch verlängern, wenn es bis dahin nicht abgeschlossen ist. Dies war in der Vergangenheit schon einmal der Fall.
In der Zwischenzeit scheint es, als würde die Kommission versuchen, den Vorschlag zu aktualisieren, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass er angenommen wird. Es wird vermutet, dass die EU-Kommission sogar einen neuen Vorschlag vorlegen könnte – allerdings mit relativ geringen Änderungen. Sollte dies der Fall sein, könnte dies das Abstimmungsverhalten einiger Länder verändern.
Wie werden die Länder abstimmen?
Die Befürworter
Zu den Befürwortern von Glyphosat gehört auch Portugal. Dem Vernehmen nach befürwortet das Land die Ausweitung des Einsatzes von Glyphosat unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Empfehlungen und wird daher den Vorschlag der Kommission unterstützen.
Auf Nachfrage von Euractiv sagte Spanien, dass es sich nicht auf eine Position festlegen werde, da es derzeit die rotierende EU-Ratspräsidentschaft innehat – obwohl die Kommission die Komitologie-Sitzungen leitet und die EU-Präsidentschaft keine Rolle spielt. Jüngste Äußerungen des spanischen Landwirtschaftsministers Luis Planas vor den Abgeordneten des Europäischen Parlaments deuten darauf hin, dass Spanien dazu neigt, den Vorschlag der Kommission zu unterstützen.
In ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der grünen Abgeordneten (und ehemaligen Europaabgeordneten) Eleonora Evi erklärte die italienische Regierung, dass ihr Vertreter für die Erneuerung der Zulassung von Glyphosat stimmen werde, solange die Verwendung des Herbizids als Trocknungsmittel vor der Ernte nicht erlaubt sei und die Substanz nur „in der Vorauflaufphase der Ernte“ eingesetzt werden könne.
Aus griechischen Insiderkreisen erfuhr Euractiv, dass die Experten des griechischen Landwirtschaftsministeriums die Erneuerung der Zulassung von Glyphosat ebenfalls als positiv sehen. Das Ministerium hat ein wirksames elektronisches System zur Überwachung der im Umlauf befindlichen Mengen eingerichtet, das auch von der EU-Kommission gelobt wurde. Zwar ist ein politisches Eingreifen in dieser Angelegenheit nicht ausgeschlossen, aber zumindest auf Expertenebene wird die Erneuerung von Glyphosat befürwortet.
In der Zwischenzeit haben auch die Slowakei, Rumänien, Ungarn, Dänemark und die Tschechische Republik ihre Unterstützung für den Vorschlag signalisiert, wie andere mit der Angelegenheit vertraute Quellen berichten.
Es gibt auch einige zögerliche „Ja“-Stimmen, wie zum Beispiel aus Slowenien, das den Vorschlag im Allgemeinen unterstützt, aber Bedenken hinsichtlich der biologischen Vielfalt geäußert hat.
Unterdessen hat Bulgarien erklärt, es warte ab, was der aktualisierte Entwurf der Kommission bringe. „Die Kommission wird einen neuen Vorschlag machen und wir warten darauf“, hieß es aus Insiderkreisen. Das Land hat sich jedoch bisher für die Wiederzulassung ausgesprochen und wird wahrscheinlich bei dieser Ansicht bleiben.
Auch Polen hat sich noch nicht auf eine Position festgelegt. Es heißt jedoch, dass das Land der Erneuerung gegenüber positiv eingestellt ist.
Die Kritiker
Wir wissen bereits, dass Österreich gegen den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Erneuerung der Zulassung von Glyphosat stimmen wird, wie das Landwirtschaftsministerium am Montag (25. September) bestätigte. Die österreichische Regierung ist rechtlich verpflichtet, gegen eine erneute Zulassung von Glyphosat auf europäischer Ebene zu stimmen, nachdem der Ausschuss für EU-Angelegenheiten des nationalen Parlaments 2017 eine Entscheidung getroffen hatte.
Luxemburg wird wahrscheinlich ebenfalls dagegen stimmen. Dies könnte sich jedoch noch ändern aufgrund des Ergebnisses der Parlamentswahlen am 8. Oktober, aus denen die konservative Opposition als Sieger emporkam.
Es gibt auch einige zögerliche Nein-Stimmen, darunter Kroatien. Während die Position des Landes „noch nicht klar“ ist, ist es „wahrscheinlich“, dass das Land dagegen stimmen wird.
Neutrale
Die anhaltenden Streitigkeiten innerhalb der Regierungskoalition werden Deutschland wahrscheinlich dazu zwingen, sich der Stimme zu enthalten. Während Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) deutlich gemacht hat, dass er eine Wiederzulassung von Glyphosat strikt ablehnt, ist die FDP anderer Meinung. Obwohl das Landwirtschaftsministerium für die Abstimmung im PAFF-Ausschuss zuständig ist, kann jedes andere Ministerium ein Veto gegen Özdemirs Position einlegen – was das Verkehrsministerium unter FDP-Minister Volker Wissing auch umgehend getan hat. Das bedeutet, dass sich Berlin bei der Abstimmung enthalten muss.
Von den Ländern, die noch im Rennen sind, ist Frankreich mit Abstand das interessanteste. Das landwirtschafliche Bollwerk hat sich bisher sehr zurückhaltend gezeigt. „Die französischen Behörden sind derzeit nicht zufrieden mit diesem Vorschlag“, erklärte das französische Landwirtschaftsministerium gegenüber Euractiv.
Stattdessen befürworten die Franzosen ihren eigenen Ansatz, der im Wesentlichen ein Verbot der Verwendung von Glyphosat in Situationen vorsieht, in denen es durch eine praktikable Alternative ersetzt werden kann – etwas, mit dem das Land bereits Erfolg hatte. „Frankreich ist der Ansicht, dass dieser Ansatz es ermöglicht, den Einsatz von Glyphosat zu reduzieren, ohne die Landwirte ohne Lösung zu lassen“, sagte ein Vertreter des Ministeriums. Er fügte hinzu, dass Frankreich eine Harmonisierung dieses Ansatzes „auf europäischer Ebene“ fordert.
Während es Andeutungen gab, dass Belgien plant, sich der Stimme zu enthalten, da die Meinungen zwischen der flämischen Regierung und dem Landwirtschaftsministerium auseinandergingen, sei dies laut Insiderkreisen „nur ein Gerücht.“ Falls jedoch kein Kompromiss gefunden wird, könnte eine Enthaltung eine Option sein. Es ist auch erwähnenswert, dass Belgien mit der Einstufung von Glyphosat als nicht krebserregend durch die EFSA nicht einverstanden war und die Risikobewertung dahingehend kommentierte, dass Glyphosat zumindest eine Kategorie höher eingestuft werden sollte.
Wie der niederländische Landwirtschaftsminister Piet Adema am Dienstag (10. Oktober) bestätigte, werden sich auch die Niederlande der Stimme enthalten. Diese Entscheidung ist eine Folge der Tatsache, dass das Land derzeit von einer geschäftsführenden Regierung geleitet wird.
Insiderkreisen zufolge prüft Irland den Vorschlag „sorgfältig“, hat sich aber noch nicht zu dem Thema geäußert. Das Land wird seinen endgültigen Standpunkt „unter Berücksichtigung der von den Mitgliedstaaten geäußerten Ansichten und der umfassenden wissenschaftlichen Gutachten und Schlussfolgerungen der EFSA und der Europäischen Chemikalienagentur festlegen.“
Das Lager der „Datenlücken“
Es gibt noch viele Länder, die ihre Karten noch nicht auf den Tisch gelegt haben, wie etwa Schweden. Als Berichterstatter des Vorschlags wird es wahrscheinlich für den Vorschlag stimmen. Allerdings war das Land beim letzten Mal gegen die Erneuerung für den maximalen Zeitraum von 15 Jahren. Möglicherweise könnte es durch den neuen Zeitrahmen von 10 Jahren beschwichtigt werden.
Auch die Positionen von Zypern, Estland, Malta, Lettland und Litauen sind noch nicht bekannt.
Alle Infografiken wurden von Esther Snippe erstellt.
[Bearbeitet von Kjeld Neubert]