Grenzüberschreitende Scheidungsregeln in 14 Mitgliedsstaaten vereinfacht
Internationale Ehepaare in 14 EU-Ländern werden wählen können, die Rechtssprechung welchen Landes sie auf ihre Scheidung anwenden möchten, nachdem das Europäische Parlament letztendlich Vorschläge angenommen hat, die von der EU-Exekutive vor vier Jahren unterbreitet worden waren.
Internationale Ehepaare in 14 EU-Ländern werden wählen können, die Rechtssprechung welchen Landes sie auf ihre Scheidung anwenden möchten, nachdem das Europäische Parlament letztendlich Vorschläge angenommen hat, die von der EU-Exekutive vor vier Jahren unterbreitet worden waren.