Grünes Licht für Stammzellenforschung in der Schweiz
Eine große Mehrheit der Wähler in der Schweiz hat einem Gesetz zugestimmt, das die Nutzung von Stammzellen menschlicher Embryonen, die nicht älter als sieben Tage sind, erlaubt. Lediglich Zellen, die bei künstlichen Befruchtungen entstanden sind, dürfen genutzt werden.
Eine große Mehrheit der Wähler in der
Schweiz hat einem Gesetz zugestimmt, das die Nutzung von
Stammzellen menschlicher Embryonen, die nicht älter als
sieben Tage sind, erlaubt. Lediglich Zellen, die bei
künstlichen Befruchtungen entstanden sind, dürfen
genutzt werden.