Hitlers Geburtshaus wird Sozialeinrichtung

Der jahrelange Streit um Adolf Hitlers Geburtshaus hat nun ein Ende gefunden. Die Enteignung durch die österreichische Republik ist durch die Verfassung gedeckt.

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Geburtshaus Adolf Hitlers, Braunau am Inn, mit Gedenkstein davor (2015) [<a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Thomas_Ledl" target="_blank" rel="noopener">Thomas Ledl /CC-BY-SA 4.0</a>]

Der jahrelange Streit um Adolf Hitlers Geburtshaus hat nun ein Ende gefunden. Die Enteignung durch die österreichische Republik ist durch die Verfassung gedeckt.

Das Haus in dem Adolf Hitler am 20. April 1889 in Braunau am Inn geboren wurde und die Adresse „Salzburger Vorstadt Nr. 15“ trägt, wurde mit einem im Dezember des Vorjahres beschlossenen Bundesgesetzes enteignet. Das war notwendig geworden, nachdem die bisherige private Besitzerin Kaufangebote immer wieder ausgeschlagen hatte.

Nach Beschlussfassung durch das Parlament wandte sie sich daraufhin an den Verfassungsgerichtshof, der aber nun der Republik Recht gab. Nach Ansicht der Höchstrichter lag diese Enteignung „im öffentlichen Interesse“. Da sie darüber hinaus nicht entschädigungslos erfolgt, ist sie auch nicht verfassungswidrig, heißt es.

In der Urteilsbegründung wird darauf hingewiesen, dass die kompromisslose Ablehnung des Nationalsozialismus ein grundlegendes Merkmal der 1945 wiedererstandenen Republik ist. Die völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem Staatsvertrag, das verfassungsgesetzliche Verbot der nationalsozialistischen Wiederbetätigung und der historische Kontext Österreichs gebieten allen Staatsorganen eine besondere Verantwortung im Umgang mit der Unterbindung von (neo-)nationalsozialistischem Gedankengut.

Da Hitlers Geburtshaus im Vergleich mit anderen historischen belasteten Gebäuden ein „Alleinstellungsmerkmal“ zukommt, gilt es zu verhindern, dass es zu einer „Pilger“- oder Identifikations-stätte zur Pflege (neo-) nationalsozialistischen Gedankengutes wird. Um dem Gebäude die Symbolkraft zu entziehen, will die Republik die volle Verfügungsgewalt über das Objekt erhalten. Der dafür zuständige Innenminister Wolfgang Sobotka macht sich für einen Umbau und eine neue Nutzung stark, die in keiner Weise mehr an die mit dem Haus verbundene Geschichte erinnert. Zur Diskussion steht eine Nutzung als Sozialeinrichtung. Sobotka’s Aufgabe ist es nun, den Ablösepreis mit der bisherigen Besitzerin zu verhandeln.