Karlsruhe vs. EU-Wahlrechtsreform könnte in die dritte Runde gehen

In einem neuen Anlauf zur Reform des EU-Wahlrechts steht dem Europäischen Parlament möglicherweise erneut das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Weg. Bereits 2011 und 2014 hatte es Reformen geblockt.

Euractiv.de
EU Parliament Plenary session
Die 3,5-Prozent-Hürde sei “ein Diebstahl von Wählerstimmen, den ich auch einfach nicht gutheißen kann”, erklärte der MdEP Damian Böselager, Mitglied der pro-europäischen Partei Volt, im Gespräch mit EURACTIV. [EPA-EFE/OLIVIER HOSLET]

In einem neuen Anlauf zur Reform des EU-Wahlrechts steht dem Europäischen Parlament möglicherweise erneut das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Weg. Bereits 2011 und 2014 hatte es Reformen geblockt.

Am 3. Mai hat sich das Europäische Parlament geeinigt. Die EU-Wahlrechtsreform soll paneuropäische Listen einführen. Allerdings enthält der Vorstoß auch eine 3,5-Prozent-Hürde exklusiv für deutsche Wählerstimmen.

Karlsruhe hatte ähnliche Vorstöße in der Vergangenheit bereits gekippt, immer auch wegen einer Sperrklausel, die als undemokratisch gewertet wurde. Auch manchen EU-Parlamentariern stößt die Hürde sauer auf.

Die 3,5-Prozent-Hürde sei “ein Diebstahl von Wählerstimmen, den ich auch einfach nicht gutheißen kann”, erklärte der Europaabgeordnete Damian Böselager, Mitglied der pro-europäischen Partei Volt, im Gespräch mit EURACTIV.

Böselager hatte für die EU-Grünen, denen auch Volt angehört, den Kompromiss zwischen den einflussreichsten EU-Parteien verhandelt. Mit am Tisch saßen die konservative EVP, die sozialdemokratische S&D und die Liberalen von Renew Europe. Das Abkommen der EU-Parteifamilien will eine Zweitstimme bei den Europawahlen schaffen. EU-Bürger könnten dann 28 transnationale Abgeordnete wählen. Auch das Spitzenkandidatensystem und gendergerechte Listen sollen festgeschrieben werden. 

Größtes Manko bleibt für Böselager die Sperrklausel, die vor allem deutsche Interessen geschuldet sei. “Das war eine rein deutsche Verhandlung”, so der MdEP.

“Das Gesetz ist eins zu eins nur für Deutschland geschrieben. Dementsprechend hat es auch nur Deutsche interessiert”, fügte er hinzu. Gemeint sind damit laut Böselager CDU und SPD, die den größten europäischen Parteifamilien angehören. 

CDU und SPD Liberalen wollen mithilfe der Liberalen damit einer Zersplitterung des Europäischen Parlaments vorbeugen. Allerdings bedeutet eine Sperrklausel für größere Parteien auch einen indirekten Vorteil.

“Es geht wirklich darum, dafür zu sorgen, dass die kleinen Parteien rausgeekelt werden und dass dafür mehr Sozialdemokraten und Konservative hereinkommen,” so Böselager.

Daher soll die EVP am Anfang der Verhandlungen über das EU-Wahlrecht sogar eine 5-Prozent-Hürde gefordert haben, fügte er hinzu. Letztendlich habe man sich aber auf die 3,5 Prozent geeinigt.

Bevor aus der Parlamentsposition gültiges Recht werden könnte, hat allerdings vor allem der Rat der EU noch einiges mitzureden. “Es ist dem Rat ganz klar, dass unsere Priorität diese Zweitstimme ist,” so Böselager, der vom erwarteten Widerstand der “üblichen Verdächtigen” in Nord- und Osteuropa spricht.

Unbeachtet des Widerstands im Rat, ist davon auszugehen, dass man in Karlsruhe den erneuten Vorstoß inklusive einer Sperrklausel allerdings bereits jetzt kritisch beäugt.

Zuletzt hatten die Richter des Bundesverfassungsgerichts 2014 eine Sperrklausel im EU-Wahlrecht gekippt. In einem Urteil hatte der Zweite Senat “die bei der Europawahl 2009 (7. Wahlperiode) geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel” für “nichtig” erklärt.

Begründet wurde dies mit dem “Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit” und dass eine Sperrklausel gegen die “Chancengleichheit der politischen Parteien verstößt”.

Allerdings ließ man in Karlsruhe einen erneuten Vorstoß inklusive Sperrklausel damals offen.

“Eine abweichende verfassungsrechtliche Beurteilung kann sich ergeben, wenn sich die Verhältnisse wesentlich ändern”, so der Urteilssatz.

Im Parlament ist man daher optimistisch. “Die Schwelle wird für Mitgliedsstaaten mit mehr als 60 Sitzen eingeführt, also auch für Italien und Frankreich, also nicht nur für Deutschland. Ich sehe keinerlei rechtliche Probleme”, sagte der Chefverhandler der Sozialdemokraten im EU-Parlament, Domenec Ruiz Devesa.

Allerdings besteht in Frankreich bereits eine gültige 5-Prozent-Hürde, während Italien in fünf verschiedenen Wahlbezirken abstimmt und somit nicht betroffen ist. Eine Parlamentsquelle beschreibt die Provision als eine, “die effektiv nur Deutschland” betreffe.

Sven Simon, der Chefverhandler der EVP, ließ EURACTIV auf Anfrage keine Einschätzung zukommen.

Eine Umgehung von Karlsruhe?

Laut Böselager stellt der Vorstoß somit eine versuchte Umgehung des Bundesverfassungsgerichts dar. Denn anstatt eines Vorstoßes des Bundestags handelt es sich diesmal um ein europäisches Gesetz im Sinne der europäischen Verträge (223 AUEV). 

“Im Gegensatz zur bisherigen Hürde, die über den Bundestag verabschiedet wurde und die vom Karlsruhe dementsprechend auch aufgehoben werden konnte”, handle es sich hierbei um ein “europäisches Gesetz”.

“Jetzt ist die Frage, wo im Prozess könnte Karlsruhe das aufhalten?” fügte er hinzu, mit dem Hinweis, dass dies noch “alles nicht so klar” sei.

“CDU und SPD hintergehen Karlsruhe aktiv und wissentlich”, meint daher der Verhandler für die Grünen.