Kartellamt: Kein Freibrief für die Stromkonzerne
Das Bundeskartellamt fand bei seiner Untersuchung des Stromgroßhandels zwar keine Belege für Manipulationen des Strompreises der vier großen deutschen Energiekonzerne, übt aber dennoch deutliche Kritik. Die Wettbewerbssituation sei nach wie vor unbefriedigend. Von europaweiten Märkten könne noch keine Rede sein, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt in Bonn.
Das Bundeskartellamt fand bei seiner Untersuchung des Stromgroßhandels zwar keine Belege für Manipulationen des Strompreises der vier großen deutschen Energiekonzerne, übt aber dennoch deutliche Kritik. Die Wettbewerbssituation sei nach wie vor unbefriedigend. Von europaweiten Märkten könne noch keine Rede sein, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt in Bonn.
Nach wie vor teilen nach Angaben der Behörde die vier großen Konzerne gut 80 Prozent des Erstabsatzmarkts für Strom untereinander auf. Es sind RWE, E.ON, Vattenfall und EnBW. Die vier Unternehmen verfügten "jeweils individuell über eine marktbeherrschende Stellung", so der Präsident der Aufsichtsbehörde, Andreas Mundt, auf seiner heutigen Pressekonferenz in Bonn.
Eine „systematische und gravierende Zurückhaltung von Erzeugungskapazitäten“ mit dem Ziel einer Verteuerung der Stromlieferungen habe sich jedoch nicht nachweisen lassen, sagte Mundt.
Das Bundeskartellamt habe bei seiner Untersuchung des Stromgroßhandels keine Beweise für Preismanipulationen durch die großen deutschen Energiekonzerne gefunden. Ein Freibrief für die Konzerne sei das Ergebnis der Sektoruntersuchung allerdings nicht. Die Behörde sehe weiteren Klärungsbedarf. Von der geplanten Markttransparenzstelle erwartet sich Mundt die effiziente Missbrauchsaufsicht, die nach wie vor dringend erforderlich sei.
Der Präsident des Bundeskartellamts sieht es indes als erwiesen an, dass die Energiekonzerne den Anreiz und die Möglichkeit hätten, den Strompreis auf diese Weise erheblich zu beeinflussen.
Die Untersuchung zeigt aber, dass die Wettbewerbssituation auf dem Markt für den erstmaligen Absatz von Strom „nach wie vor unbefriedigend“ ist.
Was die "Markttransparenzstelle" soll
Daher sei es für die Zukunft nötig, das Angebotsverhalten an der Strombörse und die Kraftwerkseinsatzsteuerung einer effektiven Aufsicht durch die Wettbewerbsbehörden zu unterstellen. Das Kartellamt unterstütze daher die von der Bundesregierung geplante Einrichtung einer Markttransparenzstelle,
Die Markttransparenzstelle soll Daten zum Kraftwerksbetrieb in Echtzeit prüfen. So werde das Angebotsverhalten an der Strombörse und die Kraftwerkseinsatzsteuerung einer wirksamen Aufsicht durch die Wettbewerbsbehörden unterstellt. Derartige Kontrollen hätten einen „hohen Abschreckungseffekt“ auf die Stromkonzerne, so Mundt.
In der Sektoruntersuchung war das Kartellamt der Frage nachgegangen, ob die Konzerne zu Zeiten mit besonders hoher Nachfrage gezielt Strom zurückhalten, um die Preise in die Höhe zu treiben. Die Behörde hatte zu diesem Zweck den Großhandel der Jahre 2007 und 2008 untersucht, dabei 80 Unternehmen befragt und den Einsatz von rund 340 Kraftwerken überprüft. Dies entspricht rund 95 Prozent der deutschen Stromproduktion. Insgesamt verarbeiteten die Wettbewerbshüter über 300 Millionen Daten.
Einige "verdächtige" Kraftwerksstillstände
Die Kontrolleure entdeckten zwar einige „verdächtige“ Kraftwerksstillstände, doch sei deren Anteil mit weniger als 0,5 Prozent der Kraftwerksleistung so gering gewesen, dass man aus diesen Vorfällen nicht den Vorwurf einer systematischen und missbräuchlichen Kraftwerkszurückhaltung konstruieren könne.
Allerdings erscheint es auch Mundt auffällig, dass durchschnittlich 25 Prozent der Erzeugungskapazitäten wegen technischer Restriktionen nicht verfügbar waren. Dies sei ein sehr hoher Anteil. Es sei nicht auszuschließen, dass hier im Einzelfall technische Schwierigkeiten vorgeschoben worden seien.
Auch in der Kostenkalkulation der Kraftwerksbetreiber haben die Wettbewerbshüter noch Zweifel, etwa in der Frage, inwieweit die Unternehmen Risikoprämien einpreisen könnten.
Europaweiter Strommarkt?
Von europaweiten Märkten könne man noch nicht sprechen, meinte Mundt. In der konkreten Marktabgrenzung sei dessen räumliche Dimension besonders interessant. Im Mittelpunkt stehe hier „die Frage, ob wir bereits einen europaweiten Strommarkt haben“, sagte Mundt und verneinte sogleich: „Insoweit ist nach wie vor zu konstatieren, dass – mit Ausnahme von Österreich – die Marktintegration in Europa noch nicht so weit fortgeschritten ist, dass wir bereits von europaweiten Märkten sprechen könnten.“
In räumlicher Hinsicht wird das Bundeskartellamt daher zwar zukünftig Österreich in den Erstabsatzmarkt mit einbeziehen. Weitere Nachbarländer werden jedoch vorerst nicht berücksichtigt.
ekö
Links
Dokumente
Bundeskartellamt: Statement des Kartellamtspräsidenten Andreas Mundt zum Abschlussbericht der Sektoruntersuchung Stromgroßhandel (13. Januar 2011)
Bundeskartellamt:
Sektoruntersuchung Stromerzeugung Stromgroßhandel Bericht gema?ß § 32e Abs. 3 GWB – Zusammenfassung