Keine Einigung über Arbeitszeitrichtlinie [DE]

Nach ergebnislosen Gesprächen im Ministerrat am 7. November 2006 scheint eine Einigung über die Arbeitszeitrichtlinie wieder in weite Ferne gerückt. Das britische 'Opt-Out' zur Höchstarbeitszeit in der EU bleibt vorerst bestehen und außerdem wird die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen die meisten Mitgliedstaaten einleiten. 

Overworked [Shutterstock]
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Nach ergebnislosen Gesprächen im Ministerrat am 7. November 2006 scheint eine Einigung über die Arbeitszeitrichtlinie wieder in weite Ferne gerückt. Das britische ‚Opt-Out‘ zur Höchstarbeitszeit in der EU bleibt vorerst bestehen und außerdem wird die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen die meisten Mitgliedstaaten einleiten. 

Großbritannien, das die Gruppe derer anführt, die eine Opt-Out-Möglichkeit beibehalten wollen, erhielt Unterstützung vom Großteil der zehn neuen Mitgliedstaaten. Es ist unwahrscheinlich, dass Deutschland während der EU-Präsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 einen neuen Anlauf starten wird, um das Problem zu lösen. Gerd Andres (SPD), Staatssekretär im deutschen Arbeitsministerium, betonte, dass das Opt-Out weiterhin als Möglichkeit bestehen sollte und fügte hinzu, dass das soziale Europa nicht verschwinden werde, wenn Ausnahmen erlaubt würden. 

Deutschland ist einer von nur zwei Mitgliedstaaten, gegen die aufgrund von Verstößen gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs über medizinischen Bereitschaftsdienst voraussichtlich kein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden wird. Der EuGH hat in einem Urteil bestimmt, dass im Rahmen der derzeitigen Richtlinie, Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit zählen soll. Grundsätzlich haben sich die EU-Minister darauf geeinigt, dass die Regeln geändert werden sollen, um enorme Ausgaben für die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten zu verhindern.

Die von Frankreich angeführte Gruppe, die die Abschaffung des Opt-Outs fordert, stellte jedoch ein Auslaufen der Opt-Out-Möglichkeit als Bedingung für eine Änderung der Richtlinie.