Keine Lösung für Asylfragen trotz Richtlinie zu Mindestnormen

Eine für das europäische Asylrecht entscheidende Richtlinie, die so genannte Anerkennungsrichtlinie für Staatenlose und Flüchtlinge, mit der ein einheitliches Asylverfahren in der EU geschaffen werden soll, ist am 10. Oktober 2006 in Kraft getreten. Estland, Litauen, Österreich, Frankreich, Slowenien und Luxemburg sind jedoch die einzigen Mitgliedstaaten, die bereits im Vorfeld Maßnahmen umgesetzt hatten.

Eine für das europäische Asylrecht entscheidende Richtlinie, die so genannte Anerkennungsrichtlinie für Staatenlose und Flüchtlinge, mit der ein einheitliches Asylverfahren in der EU geschaffen werden soll, ist am 10. Oktober 2006 in Kraft getreten. Estland, Litauen, Österreich, Frankreich, Slowenien und Luxemburg sind jedoch die einzigen Mitgliedstaaten, die bereits im Vorfeld Maßnahmen umgesetzt hatten.