Kommission: 10-Jahres-Zulassung für Glyphosat als "Startpunkt" für Debatte
Die Europäische Kommission sieht die zehnjährige Erlaubnis von Glyphosat als „Startpunkt“ für Debatten mit den Mitgliedsländern. Die Entscheidung müssten die Staaten treffen.
Die Europäische Kommission sieht eine weitere zehnjährige Erlaubnis von Glyphosat als „Startpunkt“ für Debatten mit den Mitgliedsländern. Die schlussendliche Entscheidung müssten die Staaten fällen, sagte eine EU-Beamtin EURACTIV.com.
Glyphosat-Gegner, allen voran Greenpeace, verweisen auf eine Studie der Weltgesundheitsorganisation, die befand, der Wirkstoff Glyphosat im Pflanzenschutzmittel RoundUp von Monsanto sei potentiell krebserregend. Sie fordern ein Verbot des Pestizids.
Die Kommission hat hingegen die Glyphosat-Zulassung um zehn Jahre verlängert. Auf Nachfrage von EURACTIV erklärte Anca Paduraru, Kommissionssprecherin für Gesundheit, Lebensmittelsicherheit und Energie, Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis habe die Kommissare per informeller Mitteilung über das Thema Glyphosat informiert. Basierend darauf hätten „die Kommissare sich geeinigt, die Diskussion über eine Verlängerung der Glyphosat-Zulassung mit den Mitgliedsstaaten wieder aufzunehmen.”
Der Interessenverband der europäischen Pflanzenschutzindustrie ECPA kritisierte die Verlängerung um zehn Jahre als „kurzsichtige Entscheidung“, die entgegen wissenschaftlicher Erkenntnisse und des EU-Zulassungssystems getroffen worden sei. „Warum schlägt die Kommission jetzt, nach der Unbedenklichkeitserklärung der ECHA, eine zehnjährige Verlängerung vor – wo sie vor zwölf Monaten ohne eine solche Erklärung eine 15-Jahres-Verlängerung angedacht hatte“, fragt Graeme Taylor, Öffentlichkeitsbeauftragter von ECPA.
Zehn Jahre als Startpunkt
„Glyphosat ist kein Routinefall […] Zehn Jahre ist ein Startpunkt, eine Basis für die Debatte. Am Ende müssen die Mitgliedsstaaten entscheiden“, so Paduraru gegenüber EURACTIV. Sie versicherte, die Kommission würde mit den Mitgliedsländern zusammenarbeiten, um eine Lösung zu finden, die „die größtmögliche Unterstützung“ habe und hohe Standards in Gesundheits- und Umweltschutz biete. Außerdem werde die Entscheidung auf den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und rechtlich abgesichert sein.
Paduraru unterstrich, dass die Kommission insbesondere auch die letzten Erkenntnisse des Risikoanalyse-Kommittees (RAK) der Europäischen Chemiekalienagentur (ECHA) berücksichtigt habe. Das RAK hatte empfohlen, Glyphosat als nicht krebserregend einzustufen. Darüber hinaus sei die Substanz nicht erbgutverändernd oder anderweitig schädigend für die menschliche Fortpflanzung. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sei im November 2015 zu dem gleichen Ergebnis gekommen, errinerte Paduraru.
Umweltschützer verweisen hingegen auf einen Bericht der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation, die im März 2015 Glyphosat als „bei Menschen wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft hatte.
Laut einer Gruppe haben 1,4 Millionen Menschen eine Petition unterzeichnet, die die EU aufruft, die Glyphosat-Zulassung zu suspendieren, bis weitere wissenschaftliche Erkenntnisse verfügbar sind. Die EFSA machte deutlich, sie habe eine gründliche Analyse vorgenommen und dabei auch die Einschätzungen des IARC mit einfließen lassen. Greenpeace hingegen nannte den EFSA-Bericht „Schönfärberei“.