Kommission: Ungarn muss mehr tun, um Zugang zu EU-Mitteln zu erhalten
Die Verhandlungen zwischen der EU und Ungarn über den Zugang zu den EU-Mitteln aus dem Europäischen Aufbauplan (NextGenerationEU) sind weiterhin in einer Sackgasse, obwohl Ungarn diese Woche neue Gesetze verabschiedet hat, um den Bedenken der EU bezüglich der Rechtsstaatlichkeit Rechnung zu tragen.
Die Verhandlungen zwischen der EU und Ungarn über den Zugang zu den EU-Mitteln aus dem Europäischen Aufbauplan (NextGenerationEU) stecken weiterhin in einer Sackgasse. Ungarn hatte diese Woche neue Gesetze verabschiedet, um den Bedenken der EU bezüglich der Rechtsstaatlichkeit Rechnung zu tragen.
Am Mittwoch verabschiedeten die Abgeordneten in Budapest eine Gesetzesänderung, die die Unabhängigkeit der Justiz stärken soll, indem sie dem unabhängigen Nationalen Justizrat die meisten Befugnisse zurückgibt. Diese waren zuvor auf die von der Regierung unterstützte Nationale Justizbehörde übertragen worden – eine der Reformen der Fidesz-Regierung von Viktor Orbán, die bei der EU Bedenken hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn auslöste.
„Ungarn hat nun seine Verpflichtungen in Bezug auf die Justizverwaltung erfüllt. Wir erwarten von Brüssel, dass es die Ungarn zustehenden EU-Mittel auszahlt“, sagte Justizministerin Judit Varga nach der Abstimmung.
In einem Schreiben an EU-Justizkommissar Didier Reynders betonte Amnesty International Ungarn, das Eötvös-Károly-Institut und das Ungarische Helsinki-Komitee jedoch, dass das Gesetzespaket einigen Anforderungen nicht gerecht wird. So sei „die Verabschiedung des Justizreformpakets zwar für den Zugang Ungarns zu EU-Mitteln von entscheidender Bedeutung ist, der laufende Gesetzgebungsprozess jedoch die Anforderungen der Meilensteine an öffentliche Transparenz und Konsultationen nicht erfüllt.“
Aus Kommissionskreisen hieß es am Donnerstag, dass Ungarn mehr tun müsse, um eine Reihe von politischen „Meilensteinen“ zu erfüllen, ehe die Gelder freigegeben werden können.
Die Europäische Kommission befindet sich seit langem in einem Streit mit Budapest über Fragen der Rechtsstaatlichkeit, deren Lösung eine Voraussetzung für den Zugang Ungarns zu dem ihm zugewiesenen Teil des Konjunktur- und Resilienzfonds ist.
Im vergangenen Dezember hatte die Kommission fast 22 Milliarden Euro eingefroren, die für Ungarn im siebenjährigen EU-Haushaltszeitraum zwischen 2021 und 2027 vorgesehen waren. Ungarn möchte außerdem 5,8 Milliarden Euro an Zuschüssen aus dem 800 Milliarden Euro schweren EU-Konjunkturprogramm NextGenerationEU freigeben.
Vera Jourova, die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, bezeichnete das Votum des ungarischen Parlaments als einen „sehr guten Schritt nach vorne.“ Sie sagte jedoch der Presse, dass es „zu früh“ sei, EU-Finanzmittel freizugeben, ohne weitere Klarheit über die anderen Bedenken der EU zu haben.
Die EU-Kommission steht auch unter dem Druck des Europäischen Parlaments, eine harte Haltung gegenüber Ungarn einzunehmen.
Im April drängte ein Großteil des Parlaments die Europäische Kommission, Ungarns Antrag auf weitere EU-Sanierungsmittel abzulehnen. Sie begründeten dies damit, dass das Land mehr als zwanzig „Super-Meilensteine“ in Bezug auf Fragen der Rechtsstaatlichkeit nicht erfüllt habe.
Die Kommission hält die Zahlungen auch wegen eines ungarischen Anti-LGBTQ-Gesetzes zurück, gegen das die EU-Institutionen und die meisten Mitgliedstaaten der EU vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt haben, weil es Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität diskriminiert.
[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]