Landwirtschaft kritisiert Einigung der EU-Länder zu Viehzucht-Emissionen

Nach monatelangem Hin und Her haben sich die EU-Minister auf ihre Verhandlungsposition zu einem Vorschlag zur Reduktion von Industrieemissionen geeinigt. Aufseiten der Landwirtschaft kommt die Einigung jedoch gar nicht gut an.

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Die vorgeschlagene Überarbeitung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED), die von der Kommission im April 2022 vorgestellt wurde, zielt darauf ab, schädliche Emissionen aus Industrieanlagen zu reduzieren, wobei der Geltungsbereich auf einige der größten Viehzuchtbetriebe in der EU ausgeweitet werden soll. [<a href="https://www.shutterstock.com/image-photo/cow-milking-facility-95517259" target="_blank" rel="noopener">[SHUTTERSTOCK]</a>]

Nach monatelangem Hin und Her haben sich die EU-Minister auf ihre Verhandlungsposition zu einem Vorschlag zur Reduktion von Industrieemissionen geeinigt. Aufseiten der Landwirtschaft kommt die Einigung jedoch gar nicht gut an.

Die vorgeschlagene Überarbeitung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED), die von der Kommission im April 2022 vorgestellt wurde, zielt darauf ab, schädliche Emissionen aus Industrieanlagen zu reduzieren.

Der Geltungsbereich des Gesetzes soll dabei auf einige der größten Viehzuchtbetriebe in der EU ausgeweitet werden.

Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass landwirtschaftliche Betriebe ab einer Größe von mindestens 150 Großvieheinheiten (GVE) als „industriell“ definiert werden und daher unter die Richtlinie fallen sollen.

Der Standpunkt des Rates, auf den sich die Minister am Donnerstag (1. März) einigten, sieht jedoch eine Anhebung des Schwellenwerts für die industrielle Tierhaltung auf 350 GVE für Schweine und Rinder und auf 280 GVE für Geflügel sowie einen stufenweisen Ansatz für gemischte Betriebe vor.

Darüber hinaus sieht der Kompromiss Ausnahmeregelungen für die extensive Landwirtschaft vor.

Nachdem die Minister nun ihre Position festgelegt haben, müssen sie in den sogenannten Trilog-Verhandlungen eine Einigung mit dem Europäischen Parlament finden. Dies soll voraussichtlich im Sommer geschehen.

Romina Pourmokhtari, schwedische Ministerin für Klima und Umwelt, erklärte, die Einigung des Rates lege „strengere Regeln fest, um Belastungen direkt an der Quelle zu bekämpfen.“

„Damit werden die Verschmutzungsgrenzwerte auf ein effektiveres Niveau gesetzt und der Industrie und den großen Viehzuchtbetrieben klare Leitlinien vorgegeben, damit sie die richtigen Investitionen tätigen, um die Verschmutzung auch effektiv zu reduzieren“, sagte sie.

EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius äußerte sich dagegen zurückhaltender und beklagte, dass die Einigung „in zwei Punkten deutlich hinter den Ambitionen des Kommissionsvorschlags zurückbleibt“, unter anderem bei den Grenzwerten für landwirtschaftliche Emissionen.

„Wir sehen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe in der EU immer größer werden“, sagte er und merkte an, dass viele dieser großen Betriebe nicht unter die vom Rat vorgelegte Version der Richtlinie fallen würden, obwohl sie erheblich zu den Ammoniakemissionen beitragen.

Den neuesten verfügbaren Daten aus dem Jahr 2020 zufolge würden nur drei Prozent der Rinderzuchtbetriebe unter die Richtlinie fallen, wie der Kommissar betonte.

„Freifahrtschein“ für die industrielle Landwirtschaft

Aus Sicht von Umwelt- und Tierschützern ist die Einigung ein Freifahrtschein für die industrielle Massentierhaltung, „weiterhin mit giftigen Chemikalien zu verschmutzen und das Klima zu zerstören“ sowie die Versuche der EU zu unterwandern, die industrielle Tierhaltung nachhaltiger zu regulieren.

„Die neuen Umweltvorschriften hätten auf alle großen Industriebetriebe angewandt werden können, aber die Minister haben beschlossen, den Vorschlag der Kommission zu ändern, um den Massentierhaltungsbetrieben große Schlupflöcher zu gewähren, wie zum Beispiel durch laxe Anforderungen bezüglich der Betriebsgröße und unsinnige Ausnahmen“, heißt es in einer Erklärung der NGO Compassion in World Farming EU.

Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten bezeichnete das Ergebnis als „enttäuschend“ und beklagte, dass Betriebe, die bis zu 20.000 Legehennen oder bis zu 1.167 Schweine halten – im Vergleich zu 10.714 und 500, wenn es nach dem Kommissionsvorschlag gehe – von der IED ausgenommen werden sollen, mit der Begründung, „kleine Familienbetriebe“ schützen zu wollen.

Wenn sich die Minister nicht auf eine Verschärfung der EU-Umweltvorschriften einigen, würde die EU im „besten Fall die Methanemissionen aus der Tierhaltung bis 2030 nur um 3,7 Prozent reduzieren“, heißt es in einer Erklärung der Gruppe.

Richtlinie zur „Industriekatastrophe“?

Unterdessen kritisierte der EU-Landwirtschaftsverband COPA-COGECA, dass die Richtlinie den Bedürfnissen der EU-Landwirte nicht gerecht werde. „Der von den Mitgliedsstaaten erzielte Kompromiss ist bei weitem nicht ausreichend und lässt viele Grauzonen offen“, heißt es in einer Erklärung des Verbandes.

Die Organisation begrüßte jedoch, dass die „hitzigen Debatten“ rund um die Verhandlungen Klarheit darüber gebracht hätten, dass der von der EU-Kommission angesetzte Schwellenwert nicht akzeptabel sei.

[Edited by Gerardo Fortuna/Nathalie Weatherald]