Mehr Tierhaltungsbetriebe von neuen EU-Vorschriften betroffen

Am Sonntag (4. Juli) ist eine überarbeitete Fassung der EU-Vorschriften für Industrie- und Viehzuchtemissionen in Kraft getreten. Sie gilt für mehr Tierhaltungsbetriebe als die bisherige Regelung.

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Die ökologische Schweineproduktion und großflächige Betriebe, in denen die Tiere die meiste Zeit im Freien verbringen, sind ausgenommen. Zuvor galten die Vorschriften nur für Betriebe mit mehr als 2.000 Schweinen und 750 Sauen. [SHUTTERSTOCK/ Dusan Petkovic]

Am Sonntag (4. Juli) ist eine überarbeitete Fassung der EU-Vorschriften für Industrie- und Viehzuchtemissionen in Kraft getreten. Von ihr sind nun mehr Tierhaltungsbetriebe betroffen als die bisher, womit nicht jeder in Landwirtschaft zufrieden ist.

Nach Angaben der Europäischen Kommission gilt die Richtlinie über Industrie- und Viehzuchtemissionen (IED 2.0), nun für „die am stärksten verschmutzenden Schweine- und Geflügelbetriebe“, die für rund 30 Prozent der gesamten Ammoniakemissionen in der EU verantwortlich sind.

Die Gesetzgebung löste eine Kontroverse unter Landwirtschaftsverbänden und konservativen politischen Parteien aus. Diese sprachen sich dagegen aus, dass für landwirtschaftliche Betriebe dieselben Standards gelten wie für Industriezweige wie Batterie-Großfabriken und Stahlwerke.

Die Maßnahmen gelten für Schweinehaltungsbetriebe mit mehr als 350 Großvieheinheiten (GVE). Das entspricht in etwa 1.100 ausgewachsenen Schweinen oder 700 weiblichen Zuchtschweinen.

Die ökologische Schweineproduktion und großflächige Betriebe, in denen die Tiere die meiste Zeit im Freien verbringen, sind ausgenommen. Zuvor galten die Vorschriften nur für Betriebe mit mehr als 2.000 Schweinen und 750 Sauen.

Der Schwellenwert für Geflügel liegt weiterhin bei 280 Großvieheinheiten oder 40.000 Fleischhühnern. Für Eier produzierende Betriebe gelten allerdings strengere Vorschriften, die bei 21.400 Legehennen beginnen.

Die Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, auch Rinder in die Gesetzgebung einzubeziehen. Das Europäische Parlament schloss sie jedoch während der Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten aus dem endgültigen Gesetzestext aus.

Die Kommission wird bis Ende 2026 einen Bericht über die Bekämpfung der Umweltverschmutzung durch Rinderbetriebe vorlegen, die für 50 Prozent der Methan- und 25 Prozent der Ammoniakemissionen in der EU verantwortlich sind.

„Leichtere Genehmigungen“

Trotz des Anstiegs der Zahl der betroffenen Betriebe warnen Umweltschützer, dass die Richtlinie über Viehzuchtemissionen zu regulatorischen Rückschritten führen könnten. Die überarbeitete Richtlinie erlaubt es den EU-Staaten, für Landwirte ein „leichteres Regulierungssystem“ anzuwenden. Damit können sie sich für einfachere Registrierungsverfahren, anstelle von aufwändigeren Vollgenehmigungen entscheiden.

Darüber hinaus beinhaltet das neue Gesetz auch das Recht der Menschen auf Entschädigung für Gesundheitsschäden, die durch „illegale Verschmutzung“ verursacht wurden.

Außerdem werden strengere Geldstrafen verhängt. Bei schwerwiegenden Verstößen drohen Unternehmen Geldstrafen in Höhe von mindestens drei Prozent ihres Jahresumsatzes in der EU. Die Behörden können Betriebe, die die Vorschriften nicht einhalten, suspendieren. Dennoch müssen die für die Versorgung der Tiere erforderlichen Tätigkeiten fortgesetzt werden, um ihr Wohlergehen zu gewährleisten.

Die Kommission hat zwei Jahre Zeit, um detaillierte Betriebsvorschriften auszuarbeiten, die in Zusammenarbeit mit Vertretern der Landwirtschaft, Sachverständigen der Mitgliedstaaten und NGOs erstellt werden.

Die neuen Regeln sollen für die größten betroffenen Betriebe ab 2030 und für die übrigen Betriebe ab 2032 gelten.

[Bearbeitet von Chris Powers/Kjeld Neubert]