Neuartige Lebensmittel: EU-Parlament macht "letztes Angebot"

Im Streit um die Novel Foods-Verordnung geht das Europaparlament in die Offensive: Die Unterhändler hätten nach eigenen Angaben ihr “letztes Angebot“ auf den Tisch gelegt und seien zu keinen weiteren Kompromissen gegenüber den Mitgliedsstaaten bereit. EURACTIV Brüssel berichtet.

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Die Verordnung über die Definition neuartiger Lebensmittel in der EU trat 1997 in Kraft.
Die Verordnung über die Definition neuartiger Lebensmittel in der EU trat 1997 in Kraft. [<a href="https://www.flickr.com/photos/paperpariah/3610384375/" target="_blank" rel="noopener">[Adam Foster/Flickr]</a>]

Im Streit um die Novel Foods-Verordnung geht das Europaparlament in die Offensive: Die Unterhändler hätten nach eigenen Angaben ihr “letztes Angebot“ auf den Tisch gelegt und seien zu keinen weiteren Kompromissen gegenüber den Mitgliedsstaaten bereit. EURACTIV Brüssel berichtet.

Der konservative britische Abgeordnete James Nicholson steuert die Verhandlungen um die Neuauflage der Novel Foods-Verordnung im Namen des Europaparlaments. Er sei jetzt „nahe an einer Einigung“, sagte er.

Die Abgeordneten wollen das Recht des Parlaments zur Kontrolle der EU-Liste für neuartige Lebensmittel sicherstellen. Diese Liste wird die Kommission in einer späteren Phase erstellen. Die Parlamentarier wollen auch eine Verdeutlichung des Textes zum Klonen.

„Wir haben ein letztes Angebot gemacht, das das Maximum ist, was das Parlament auf den Tisch legen kann“, erklärte Nicholson in einer Stellungnahme.

„Klonen und die parlamentarische Überwachung der EU-Liste neuartiger Lebensmittel“ seien die beiden Probleme, über die man sich noch einigen müsse. Erst dann könne das Parlament einen Deal in der ersten Lesung unterstützen, sagte er.

„Wir müssen jetzt abwarten und die Reaktion der Kommission und des Rats sehen. Der Ball ist in ihrem Spielfeld“, so Nicholson.

Im November letzten Jahres stimmte der PArlamentsausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) für einen Berichtsentwurf zur vorgeschlagenen Verordnung der Kommission. Die Verordnung strebt eine Zentralisierung und Vereinfachung der Zulassung von neuartigen Lebensmitteln an.

Unter anderem unterstützten die Abgeordneten mit ihrer Abstimmung die Nanomaterial-Definition der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Demnach dürfen Zutaten bei einem Schwellenwert von zehn Prozent Nanopartikeln als ‚Nano‘ bezeichnet werden.

Sie betonten auch die Wichtigkeit des „Vorsorgeprinzips“. Lebensmittel müssen sich als sicher herausstellen, bevor sie auf dem EU-Markt für den Verzehr zugelassen werden können. Bei traditionellen Lebensmitteln aus Drittländern fordern die Gesetzgeber klare Leitlinien von der EFSA zu den Daten, die „eine Vorgeschichte der sicheren Verwendung“ nachweisen.

Heute treffen sich Vertreter der Mitgliedsstaaten. Sie könnten Nicholson zufolge den Weg zu einer endgültigen Einigung beim Treffen der Landwirtschaftsminister im Juni ebnen.