Neue Ausnahmen von EU-Umweltregeln für die Landwirtschaft gefordert
Die EU-Kommission prüft derzeit, ob sie auf Antrag mehrerer Mitgliedstaaten weitere Ausnahmen von Umweltregeln für die Landwirtschaft gewähren soll. Doch darüber, ob die bisherigen Ausnahmen ihren Zweck erfüllt haben, gibt es noch keine Informationen.
Die EU-Kommission prüft derzeit, ob sie auf Antrag mehrerer Mitgliedstaaten weitere Ausnahmen von Umweltregeln für die Landwirtschaft gewähren soll. Doch darüber, ob die bisherigen Ausnahmen ihren Zweck erfüllt haben, gibt es noch keine Informationen.
Um die Auswirkungen der russischen Invasion in der Ukraine auf die Agrarmärkte abzufedern, hatte die EU bereits in den Jahren 2022 und 2023 befristete Ausnahmen von bestimmten Umweltauflagen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zugelassen.
Die derzeit geltenden befristeten Ausnahmeregelungen ermöglichen den EU-Ländern eine Lockerung der Vorschriften für die Fruchtfolge und die Nutzung von Brachflächen, die eigentlich im Sinne des Artenschutzes unbewirtschaftet bleiben sollen.
Um zusätzliche GAP-Subventionen zu erhalten, müssen Betriebe mit mehr als zehn Hektar Ackerfläche seit 2023 sicherstellen, dass mindestens vier Prozent der Flächen im Sinne der Artenvielfalt genutzt werden, beispielsweise durch Bäume oder Hecken.
Wenn es nach dem Willen einiger EU-Länder geht, sollten Ausnahmen von dieser Regel auch 2024 verlängert werden.
Beim Treffen der EU-Agrarminister am Dienstag (25. Juli) in Brüssel brachte Rumänien einen Antrag ein, in dem es die Kommission aufforderte, die Ausnahmeregelungen bis 2024 zuzulassen.
Laut EU-Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski hat die EU-Kommission jedoch noch keine Informationen darüber, ob die ursprünglich gewährten Ausnahmen überhaupt ihren Zweck – angesichts ausfallender ukrainischer Getreidelieferungen eine höhere Produktion zu ermöglichen – überhaupt erfüllten.
„Uns liegen noch keine detaillierten Analysen über die Auswirkungen der Ausnahmeregelungen im letzten [und] in diesem Jahr auf die Ernte oder den Anbau vor“, sagte er auf einer Pressekonferenz während dem Treffen.
Der Kommissar betonte, dass man „mehr Informationen“ benötige, um der besonderen Situation in diesem Jahr Rechnung zu tragen, in dem die Landwirte in der gesamten EU mit der Dürre und den intensiven Wetterbedingungen zu kämpfen hatten.
Dennoch erklärte er, dass die EU-Kommission weitere Ausnahmen „ernsthaft in Erwägung ziehen“ werde.
„Wir werden die Situation beobachten und diesen Vorschlag unter Berücksichtigung der Situation nach der Ernte ernsthaft in Erwägung ziehen“, sagte Wojciechowski. Er fügte hinzu, dass die EU-Kommission „etwas später“ entscheiden werde, sobald mehr Informationen gesammelt worden seien.
Wie interne Quellen gegenüber EURACTIV erklärten, hat es bisher keine Folgenabschätzung über die bestehenden Ausnhamen gegeben.
Allerdings sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis Ende des Jahres über die Inanspruchnahme und die Auswirkungen solcher Ausnahmeregelungen auf die Umwelt und die Produktion zu berichten, sodass die Kommission „die Relevanz einer solchen Ausnahmeregelung bewerten kann“, hieß es.
Kommissar Wojciechowski erklärte auch, dass er die Forderung der landwirtschaftlichen Betriebe verstehe. Er fügte hinzu, dass der Präsident des EU-Landwirtschaftsverbandes COPA-COGECA in einem kurzen Treffen mit Wojciechowski vor dem Treffen mit den 27 EU-Mitgliedsstaaten darauf gedrängt habe, die Ausnahmeregelungen zu gewähren.
Der Verband hatte zuvor argumentiert, dass dies notwendig sei, da die europäischen Landwirte mit einer „doppelten Plage“ konfrontiert seien, nämlich einer niedrigen Produktion in Verbindung mit hohen Betriebsmittelpreisen und niedrigen Erzeugerpreisen für alle Kulturen.
Die Tatsache, dass Russland kürzlich das Getreideabkommen mit der Ukraine aufkündigte, das den sicheren Export von Getreide aus den ukrainischen Schwarzmeerhäfen ermöglichte, habe den Verband in seiner Position nur noch bestärkt, erklärte COPA-COGECA gegenüber EURACTIV.
Die Forderung der Mitgliedstaaten nach einer weiteren Verlängerung der Ausnahmeregelung für die biologische Vielfalt kam bei Umweltschützer*innen nicht gut an. Zuvor hatte eine Koalition von Umweltgruppen eine Studie über die Aussetzung der Maßnahmen in Auftrag gegeben, in der festgestellt wurde, dass die Maßnahmen weit hinter ihren Versprechungen zurückgeblieben waren.
Anfang Juni forderten mehr als 100 Organisationen der Zivilgesellschaft die Kommission in einem gemeinsamen offenen Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen dazu auf, keine weiteren Ausnahmeregelungen zuzulassen.
[Bearbeitet von Gerardo Fortuna/Zoran Radosavljevic]