Neue Regelungen für Säfte

Fruchtsäfte dürfen zukünftig keinen Zucker und keine Süßstoffe mehr enthalten. Das EU-Parlament hat neue Regelungen zur Etikettierung von Fruchtsäften und Nektaren verabschiedet.

Viele Produkte, die als „Orangensaft“ verkauft werden, enthalten bis zu 10 Prozent Mandarinensaft. Künftig müssen Hersteller im Produktnamen wiedergeben, wenn zwei Säfte gemischt worden sind. Foto: Ich-und-Du / pixelio.de
Viele Produkte, die als "Orangensaft" verkauft werden, enthalten bis zu 10 Prozent Mandarinensaft. Künftig müssen Hersteller im Produktnamen wiedergeben, wenn zwei Säfte gemischt worden sind. Foto: Ich-und-Du / pixelio.de

Fruchtsäfte dürfen zukünftig keinen Zucker und keine Süßstoffe mehr enthalten. Das EU-Parlament hat neue Regelungen zur Etikettierung von Fruchtsäften und Nektaren verabschiedet.

Das EU-Parlament hat am Mittwoch über eine Änderung der EU-Gesetzgebung zu Fruchtsäften abgestimmt. Die Abgeordneten stimmten mit 585 Ja-Stimmen, 33 Gegenstimmen und 1 Enthaltung zu. Berichterstatter Andrés Perelló Rodriguez (S&D) sagte: "Unsere Priorität war es, Verbrauchern genaue Informationen zu geben, damit sie wissen, was sie einkaufen. Das Parlament spielte eine entscheidende Rolle dabei, Zuckerzusatz in Produkten, die als Säfte verkauft werden, zu verbieten. Zudem hat es dazu beigetragen, auf den Zusatz von Zucker oder Süßstoffen in ähnlichen Getränken aufmerksam zu machen."

Die Mischung von zwei Säften muss künftig im Produktnamen wiedergegeben werden. Zum Beispiel müsste ein Saft, der zu 90 Prozent aus Apfel und 10 Prozent aus Erdbeeren besteht, "Apfel- und Erdbeersaft" genannt werden, während er zurzeit einfach als "Erdbeersaft" ausgezeichnet werden kann. Eine allgemeine Bezeichnung wie "Saftmischung" könnte für Säfte aus drei oder mehr Fruchtsorten benutzt werden.

Die Abgeordneten wollen außerdem klare Bezeichnungen zur Unterscheidung zwischen "Saft" und "Nektar" und dem Zusatz von Süßstoffen. Zukünftig werden Fruchtsäfte per Definition keinen Zucker oder Süßstoffe enthalten. "Nektare" aus Fruchtpüree und Wasser können Zuckerzusatz und Süßstoffe enthalten. Die Etikettierung "Ohne Zuckerzusatz" wird für Nektare, die künstliche Süßstoffe wie Saccharin erhalten, nicht erlaubt sein, um mögliche Verwirrung zu vermeiden.

Viele Produkte, die als "Orangensaft" verkauft werden, enthalten bis zu 10 Prozent Mandarinensaft, der zu Farbe und Geschmack beiträgt. Dies ist in Brasilien und USA gebräuchlich, beides Länder mit großem Marktanteil in Europa. Um Benachteiligung im Wettbewerb zu vermeiden, muss importierter sowie europäischer Orangensaft rein sein, wenn er als solcher verkauft werden soll. Ansonsten muss die Bezeichnung "Mandarine" im Produktnamen enthalten sein.  

Rebecca Harms, Fraktionsvorsitzende der Grünen/EFA im Europäischen Parlament erklärt nach der Abstimmung: "Das Gute an der Neuregelung ist, dass die Verbraucher jetzt beim Kauf von Fruchtsäften und anderen Fruchtgetränken nicht mehr so einfach in die Irre geführt werden dürfen. Die Grünen haben im Laufe der Verhandlungen klarere Kennzeichnungsregelungen durchgesetzt. Sie sollen irreführende Produktbezeichnungen verhindern. Da Fruchtsäfte Bestandteil einer gesunden Ernährung sind, ist es wichtig, dass die Verbraucher beim Kauf nicht an der Nase herumgeführt werden dürfen."

Genauso sei es zu begrüßen, dass die beschlossenen Regelungen festlegen, dass Fruchtsäfte zukünftig keinen Zucker und keine Süßstoffe mehr enthalten dürfen. "Wir bedauern allerdings, dass der Vorschlag einer verpflichtenden Kennzeichnung von Fruchtnektaren als ‚gesüßt‘ vom Europaparlament nicht angenommen wurde", so Harms.

Nächste Schritte

Den Regelungen wurde vorläufig in informellen Gesprächen zwischen dem Parlament und dem Rat zugestimmt. Nun müssen sie noch vom Rat offiziell abgenickt werden, um in Kraft zu treten. Produkte, die vorher auf den Markt kamen oder etikettiert wurden, können bis zu drei Jahre später noch verkauft werden. Die Mitgliedsstaaten haben 18 Monate, um ihre nationale Gesetzgebung entsprechend zu aktualisieren.

dto

Links

Dokumente

EU-Parlament: Klare Kennzeichnung von Fruchtsaftmischungen (14. Dezember 2011)

EU-Parlament: Videoaufzeichnung der Debatte: Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung (13. Dezember 2011)