Optimaler Verbraucherschutz in Gefahr
Die EU-Kommission will, dass Banken ihren Privatkunden im Fall einer Pleite künftig höchstens 100.000 Euro erstatten. Die Pläne stoßen auf erheblichen Widerstand der Sparkassen. Stefan Marotzke vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband plädiert in einem Standpunkt auf EURACTIV.de dafür, das System der Institutssicherung zu erhalten. Nur so könne ein optimaler Verbraucherschutz gewährleistet werden.
Die EU-Kommission will, dass Banken ihren Privatkunden im Fall einer Pleite künftig höchstens 100.000 Euro erstatten. Die Pläne stoßen auf erheblichen Widerstand der Sparkassen. Stefan Marotzke vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband plädiert in einem Standpunkt auf EURACTIV.de dafür, das System der Institutssicherung zu erhalten. Nur so könne ein optimaler Verbraucherschutz gewährleistet werden.
ZUM AUTOR:
Stefan Marotzke ist Pressesprecher des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV). Der DSGV vertritt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe. Er verwaltet die institutsichernden Einrichtungen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz und den hierzu gebildeten Haftungsverbund.
Die EU-Kommission hat jüngst einen Richtlinienentwurf zur Einlagensicherung für Kunden von Kreditinstituten vorgelegt. Dabei geht sie davon aus, dass im Falle der Insolvenz einer Bank, die Einlagen der Kunden dieses Institutes bis zu einer Höhe von 100.000 Euro geschützt sind.
So weit, so gut. Was für die Bürger mancher der 27 EU-Mitgliedsstaaten mehr Sicherheit bringt und damit vorteilhaft ist, würde für Deutschland einen Rückschritt im Sicherungsniveau der Kunden von Banken und Sparkassen bedeuten.
Denn während die Kommission den Prozess vom Ende her betrachtet, also dann eingreift, wenn das betreffende Institut insolvent geworden ist, setzen die Institutssicherungssysteme der deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken mit ihrem umfassenden Kundenschutz bereits viel früher an.
Optimaler Verbraucherschutz durch Institutssicherung
Das seit Jahrzehnten bestehende Institutssicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist dadurch gekennzeichnet, dass alle 431 deutschen Sparkassen mit ihrem gesamten Vermögen füreinander einstehen. Damit werden die Insolvenz jeder einzelnen Sparkasse und der Eintritt eines Einlagensicherungsfalls verhindert. Dadurch wird ein unbegrenzter Schutz aller Kundeneinlagen und darüber hinaus auch der gesamten Geschäftsbeziehung erreicht.
Die Institutssicherungssysteme der Sparkassen-Finanzgruppe und des genossenschaftlichen Sektors gewährleisten somit einen optimalen Verbraucherschutz. Noch nie hat ein Kunde dieser Institute sein dort angelegtes Geld verloren. Das gilt gleichermaßen für private und institutionelle Kunden, für den Mittelstand und die Kommunen.
Einlagensicherungssystem ist unnötig
Die Vorschläge der EU-Kommission sehen nun vor, dass alle Institute künftig einem Einlagensicherungssystem angehören müssen. Das würde auch für die Sparkassen und Genossenschaftsbanken gelten, die über eine Institutssicherung verfügen und deshalb keine gesonderte Einlagensicherung benötigen.
Es ist den Gesprächen mit EU-Kommissar Michel Barnier zu verdanken, dass die Kommission entgegen ersten Überlegungen Institutssicherungssysteme zusätzlich bzw. ergänzend zu Einlagensicherungssystemen zulassen will. Dabei wird durchaus gesehen, dass präventives Eingreifen billiger ist, als eine konkursreife Bank abzuwickeln. Dies ist ein deutlicher Fortschritt und in der Sache konsequent.
Allerdings muss dann auch anerkannt werden, dass ein Institutssicherungssystem Einlagensicherungsfälle logisch ausschließt und deshalb ein zusätzliches Einlagensicherungssystem neben einer Institutssicherung nicht notwendig ist.
Doppelte Zahlungspflicht für die Sparkassen?
Die Forderung der EU-Kommission nach einem Einlagensicherungssystem neben der Institutssicherung führt nämlich dazu, dass die Sparkassen (und Genossenschaftsbanken) künftig eine zweifache Zahlungspflicht haben und in ein Einlagensicherungssystem einzahlen müssen, das sie selbst nicht brauchen und auch nicht in Anspruch nehmen können.
Damit werden diejenigen durch nicht notwendige Doppelzahlungspflichten belastet, die ihre Kunden bestmöglich absichern. Das für diese ineffiziente Form der Einlagensicherung vorgesehene Volumen kürzt die Kreditvergabemöglichkeiten der Sparkassen um 125 Milliarden Euro.
Vorsorgen statt abwickeln
Die Vorschläge der EU-Kommission berücksichtigen aus unserer Sicht auch nur unvollkommen, dass die Insolvenz eines Kreditinstitutes erhebliche negative Auswirkungen über das jeweilige Institut hinweg hat. Sie führt regelmäßig zu Folgeinsolvenzen in der betroffenen Region, weil Kunden und Unternehmen ihre Bankverbindung und damit auch den Zugriff auf ihre Liquidität bzw. ihre Kreditlinien – zumindest zeitweise – verlieren. Das wird durch die Institutssicherung mit dem Fortbestand der Sparkasse vermieden und ist einer Schließung des Instituts im Wege einer Einlagensicherung deutlich vorzuziehen.
Die Institutssicherung ist ein präventives Instrument. Sie vermeidet die mit einer Insolvenz verbundenen Gefährdungen von Wirtschaftsgütern oder Forderungen. Damit ist sie deutlich wirtschaftlicher als eine Entschädigung der Einleger bei Abwicklung des Kreditinstitutes. Sie vermeidet zudem volkswirtschaftliche Folgekosten, die sich bei einer insolvenzbedingten Abwicklung eines Institutes unweigerlich einstellen würden. Diese Vorteile haben dazu beigetragen, dass sich auch Einlagensicherungssysteme in der Vergangenheit um präventive Maßnahmen bemüht und so das Erfolgsmuster der Institutssicherung kopiert haben.
Institute, die in einem Verbund unter ein und derselben Marke im Markt auftreten, können sich eine Insolvenz eines Instituts der Gruppe nicht leisten, ohne das Vertrauen in die Marke insgesamt zu beschädigen. Deshalb benötigen sie zwingend eine Institutsicherung.
Links
EURACTIV.de: "Kontraproduktiv, destabilisierend, unrealistisch" (11. Oktober 2010)
EURACTIV.de: "Machtvolles Signal an die EU-Kommission" (5. Oktober 2010)
EURACTIV.de: Finanzmarktsteuer: Faymann erwartet Druck von unten (26. September 2010)
EURACTIV.de: EU verschlechtert Schutz deutscher Sparer (22. September 2010)
EURACTIV.de: Banken kritisieren EU-Einlagensicherung (13. Juli 2010)
Dokumente / Informationen:
EU-Kommission: Kommission schlägt Maßnahmenpaket zur Stärkung von Verbraucherschutz und Verbrauchervertrauen im Finanzdienstleistungssektor vor (12. Juli 2010)
EU-Kommission: Deposit Guarantee Schemes – Frequently Asked Questions
EU-Kommission: Investor Compensation Schemes – Frequently asked Questions
EU-Kommission: Insurance Guarantee Schemes (IGS) – Frequently Asked Questions
DSGV: EU-Richtlinie zur Einlagensicherung bringt erhebliche Verschlechterungen für deutsche Sparer (12. Juli 2010)