Parlament billigt EU-Gesetz zur Wasserqualität [DE]

Das Parlament stimmte gestern (17. Juni 2008) mit großer Mehrheit für die Unterstützung neuer Qualitätsbestimmungen für Gewässer in der EU, die auf einer Kompromisseinigung basieren, die zuvor mit dem Rat erzielt worden war. Das Ergebnis signalisiert den Abschluss der Wasserrahmenrichtlinie der EU, die im Jahr 2000 vorgeschlagen worden war.

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Das Parlament stimmte gestern (17. Juni 2008) mit großer Mehrheit für die Unterstützung neuer Qualitätsbestimmungen für Gewässer in der EU, die auf einer Kompromisseinigung basieren, die zuvor mit dem Rat erzielt worden war. Das Ergebnis signalisiert den Abschluss der Wasserrahmenrichtlinie der EU, die im Jahr 2000 vorgeschlagen worden war.

Entscheidend für die Einigung ist ein Versprechen der Mitgliedstaaten, bei der Erfüllung der Umweltqualitätsnormen (UQN) für 33 Schadstoffe bis 2018 Fortschritte zu machen. Diese Normen basieren auf einer Höchstkonzentration und jährlichen durchschnittlichen Schadstoffwerten, die innerhalb der EU harmonisiert sind. Von den 33 betroffenen Stoffen werden 13 derzeit als „gefährlich prioritär“ eingestuft und müssten innerhalb der nächsten 20 Jahre aus dem Verkehr gezogen werden, schlägt die Kommission in ihrem Originaltext vor. Diese 13 Stoffe umfassen Schwermetalle wie Quecksilber und Kadmium.

Europaabgeordnete des Umweltausschusses hatten sich für eine bedeutende Erweiterung der Liste ausgesprochen. Diese Forderung wurde jedoch im Rahmen des Kompromisses mit dem Rat fallen gelassen, unter dem die Liste nach einer Überarbeitung durch die Kommission im Jahr 2013 – oder zwei Jahre, nachdem das Gesetz im Jahr 2011 in Kraft treten wird – erweitert werden könnte.

Auch Normen für neue Stoffe, die als gefährliche prioritäre Stoffe identifiziert werden, würden von der Kommission vorgeschlagen und von Rat und Parlament zwei Jahre später – im Jahr 2015 – angenommen werden.

Bis 2009 werden die Mitgliedstaaten zudem dazu verpflichtet sein, eine Bestandsaufnahme an Emissionen, Einleitungen und Verluste in Flussgebietseinheiten ihrer Länder vorzunehmen. Die Kommission will diese Bestandsaufnahme verwenden, um den Fortschritt zu messen, der bei der Beseitigung gefährlicher prioritärer Stoffe gemacht wurde. Sie wird im Jahr 2018 einen Statusbericht vorlegen.