Polen pocht auf Lockerung neuer EU-Regeln zu Methanemissionen
Polen will sich dafür einsetzen, dass der EU-Vorschlag zu Methanemissionen es Bergwerken erlaubt, acht statt fünf Tonnen Methan pro Kilotonne geförderter Kohle zu emittieren, und dass Kokskohle von den neuen Vorschriften ausgenommen wird.
Polen will sich dafür einsetzen, dass der EU-Vorschlag zu Methanemissionen es Bergwerken erlaubt, acht statt fünf Tonnen Methan pro Kilotonne geförderter Kohle zu emittieren, und dass Kokskohle von den neuen Vorschriften ausgenommen wird.
Das kündigte der stellvertretende polnische Minister für Staatsvermögen, Marek Wesoły, an.
Das Gesetz, das derzeit im Europäischen Parlament diskutiert wird, sieht ab 2027 einen Grenzwert von fünf Tonnen Methanemissionen pro Kilotonne geförderter Kohle, ausgenommen Kokskohle, und ab 2031 einen Grenzwert von drei Tonnen pro Kilotonne, einschließlich für Kokskohle, vor.
Sollten die Vorschriften in Kraft treten, würden die polnischen Bergwerke viel mehr Methan ausstoßen als erlaubt – im Durchschnitt acht bis 14 Tonnen Methan pro Kilotonne geförderter Kohle – und müssten mit Geldstrafen von bis zu umgerechnet 320 Millionen Euro jährlich rechnen.
„Wir brauchen einen Kompromiss bei einem Wert von acht Tonnen Methan pro 1.000 Tonnen geförderter Kohle. Das ist das Ziel, das wir auf dem Verhandlungsweg erreichen wollen“, sagte Wesoły dem Lokalradio Katowice. „Andernfalls könnten bis zu neun Bergwerke mit enormen Geldstrafen belegt werden, was ihren Betrieb unwirtschaftlich machen würde“, erklärte er.
In Bezug auf Kokskohle strebt Polen ebenfalls eine Befreiung von den neuen Vorschriften an.
Der Minister betonte, Kokskohle sei ein wichtiger Energieträger für die EU. Es mache daher keinen Sinn, sie mit Bußgeldern zu belegen, wenn die EU die Sicherheit der Stahllieferungen gewährleisten wolle, fügte er hinzu.
„Es ist eine Verordnung, die in erster Linie Polen trifft“, so Wesoły.