Polnischer EU-Abgeordneter riskiert Verlust der Immunität durch E-Mail-Skandal

Der polnische Generalstaatsanwalt hat das EU-Parlament aufgefordert, die Immunität vom EU-Abgeordneten Michał Dworczyk aufzuheben, der ebenfalls Leiter des Büros des ehemaligen PiS-Ministerpräsidenten Mateusz Morawiecki ist. Der Abgeordnete soll in einen Skandal um geleakte E-Mails verwickelt sein.

Euractiv.com
06.07.2023,Wroclaw,,Poland,,Polish,Court,Trial,Law,Insignia,Lies,On
Die Generalstaatsanwaltschaft warf Dworczyk vor, seinen Pflichten nicht nachgekommen zu sein und die Ermittlungen in dem Skandal behindert zu haben. [Shutterstock/FotoDax]

Der polnische Generalstaatsanwalt hat das EU-Parlament aufgefordert, die Immunität vom EU-Abgeordneten Michał Dworczyk aufzuheben, der ebenfalls Leiter des Büros des ehemaligen PiS-Ministerpräsidenten Mateusz Morawiecki ist. Der Abgeordnete soll in einen Skandal um geleakte E-Mails verwickelt sein.

2021 wurde eine Reihe von Nachrichten aus Dworczyks (PiS/EKR) privatem E-Mail-Posteingang auf Telegram veröffentlicht. Darunter befanden sich E-Mails, in denen Dworczyk mit Morawiecki über die vom PiS-nahen Verfassungsgericht untersuchten Fälle diskutierte. Auch Nachrichten an den damaligen Präsidenten des öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders TVP, das ehemalige PiS-Mitglied Jacek Kurski, in denen Dworczyk über Verleumdungskampagnen gegen bestimmte Personen im Namen der polnischen Regierung sprach, gehörten dazu.

Darüber hinaus wurden E-Mails mit Geheiminformationen zur Verteidigung und zu den bilateralen Beziehungen Polens zu anderen Staaten veröffentlicht.

Die PiS-Regierung wollte sich damals nicht zur Echtheit der E-Mails äußern. Sie behauptete jedoch, der Angriff auf Dworczyk sei von russischen und belarussischen Diensten verübt worden.

Die Generalstaatsanwaltschaft warf Dworczyk vor, seinen Pflichten nicht nachgekommen zu sein und die Ermittlungen in dem Skandal behindert zu haben.

„Das Versagen bei der Erfüllung seiner Pflichten resultierte aus der Verwendung eines nicht zertifizierten und ungesicherten privaten E-Mail-Postfachs für die Korrespondenz im Zusammenhang mit offiziellen Aufgaben, die für die öffentliche Sicherheit und das ordnungsgemäße Funktionieren des Staates von wesentlicher Bedeutung sind“, sagte Anna Adamiak, Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft.

Die vorgeworfene Behinderung des Verfahrens sollte daraus erfolgt sein, „dem Hacker zu helfen, sich der strafrechtlichen Verantwortung zu entziehen“, fügte sie hinzu.

Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft ordnete Dworczyk nach Bekanntwerden des Skandals die dauerhafte Löschung von Phishing-E-Mails, Metadaten, Dateien und Links an. Dadurch wurden viele Beweise vernichtet, die bei der Untersuchung des Hackerangriffs hätten helfen können.

Der Generalstaatsanwalt Adam Bodnar, der auch Justizminister ist, behauptet, dass Dworczyk einer Straftat verdächtigt wird. Um ihn vor Gericht stellen zu können, muss ihm jedoch seine Immunität als Abgeordneter des Europäischen Parlaments entzogen werden.

Der Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola vorgelegt. Er wird an den Rechtsausschuss weitergeleitet, der den Antrag prüfen und entscheiden wird, ob die Immunität aufgehoben werden soll.

Das EU-Parlament stimmt in einer Plenarsitzung über die Aufhebung der Immunität von Europaabgeordneten ab. Dabei wird die Entscheidung mit einfacher Mehrheit getroffen.

[Bearbeitet von Kjeld Neubert]