Prager Gericht will Immunität von Europaabgeordneter aufheben lassen

Das Oberste Gericht in Prag bereitet sich darauf vor, beim EU-Parlament die Aufhebung der Immunität der neugewählten Europaabgeordneten der Partei ANO (Renew), Jana Nagyová, zu beantragen. Sie ist neben dem ANO-Vorsitzenden Andrej Babiš in einen Fall von Subventionsbetrug verwickelt.

EURACTIV.cz
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"Zurzeit stellen wir die erforderlichen Unterlagen zusammen, um den Antrag zur Aufhebung der Immunität zu stellen", erklärte Vatra gegenüber Deník N. Der genaue Termin für die Einreichung sei noch nicht bekannt. [Shutterstock/Mehaniq]

Das Oberste Gericht in Prag bereitet sich darauf vor, beim EU-Parlament die Aufhebung der Immunität der neugewählten Europaabgeordneten, Jana Nagyová (ANO/Renew), zu beantragen. Ihr wird vorgeworfen, neben dem ANO-Vorsitzenden Andrej Babiš, in einen Fall von Subventionsbetrug verwickelt zu sein.

Die Information des Obersten Gerichts wurde am Mittwoch von Gerichtssprecher Vít Vatra gegenüber der tschechischen Zeitung Deník N bestätigt.

Nagyová wurde Anfang Juni neu in das Europäische Parlament gewählt und es wird erwartet, dass ihr zu Beginn der ersten Plenarsitzung im Juli Immunität gewährt wird. Trotz Anfragen der tschechischen Medien, hat sich Nagyová noch nicht zu der Angelegenheit geäußert.

„Zurzeit stellen wir die erforderlichen Unterlagen zusammen, um den Antrag zur Aufhebung der Immunität zu stellen“, erklärte Vatra gegenüber Deník N. Der genaue Termin für die Einreichung sei noch nicht bekannt.

„Wann genau dies geschehen wird, weiß ich noch nicht“, fügte er hinzu.

Wenn das EU-Parlament um die Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten ersucht wird, gibt der Präsident des Europäischen Parlaments den Antrag in einer Plenarsitzung bekannt und verweist ihn an den Rechtsausschuss (JURI). Dieser Ausschuss gibt dann in einer nicht öffentlichen Sitzung eine Empfehlung ab, auf deren Grundlage das EU-Parlament seine Entscheidung trifft.

Nagyová ist in den sogenannten „Storchennest-Fall“ verwickelt. Der frühere tschechische Ministerpräsident Babiš soll 2007 und 2008 die Ausgliederung der Stork Nest Farm aus seinem Agrochemiekonzern Agrofert eingefädelt und Anteile an seine Kinder und andere ihm nahestehenden Personen übertragen haben. Die Ermittler behaupten, das Manöver habe dazu gedient, das Unternehmen für eine EU-Förderung in Höhe von 50 Millionen Euro für kleine und mittelständische Unternehmen förderungswürdig erscheinen zu lassen.

Der Anklageschrift zufolge hat Nagyová diese Subvention erfolgreich beantragt.

Im Februar 2024 entschied das Prager Stadtgericht, dass es sich hierbei nicht um eine Straftat handele. Damit wiederholte es seine Entscheidung aus dem Vorjahr, die vom Berufungsgericht aufgehoben worden war. Die Staatsanwaltschaft argumentiert nach wie vor, dass das Manövrieren der Unternehmen eine vorsätzliche Handlung war, und hat erneut Berufung eingelegt. Demnach wird der Oberste Gerichtshof den Fall erneut prüfen.

Sowohl Babiš als auch Nagyová haben die Vorwürfe stets bestritten.

[Bearbeitet von Kjeld Neubert]